Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Smalltalk

Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 06.03.2017, 07:17
Benutzerbild von Schebi
Schebi Schebi ist offline
ASSOziist
Treuesterne:
 
Registriert seit: 07.04.2011
Beiträge: 1.172
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!
__________________
MfG
Schebi
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 06.03.2017, 07:51
fma fma ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 432
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!

Möglich. Bei Flugzeugen reicht der Wohnsitz in EU und Du kannst Dir aussuchen unter welches EU-Register Du willst.

Ist aber Alles eine theoretische Betrachtung. Letztendlich tauscht Du ein Übel gegen ein anderes. Überall wirst Du Vorteile und eben auch Nachteile finden.
Und das macht wegen einem 4 mtr. Schlauchi keinen Sinn. Da ist es einfacher den D oder A-Schein zu machen. Dann hast Du eine saubere Lösung.

Bei richtigen Schiffen kann sich das Ausflaggen aber schon lohnen. Oder auch wenn auf Grund z.B. der neuen EU-Richtlinie gewünschte Änderungen oder Zulassungen nicht mehr möglich sind.

Muss jeder entsprechend seiner persönlichen Schmerzgrenze für sich entscheiden.

VG

Frank
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.03.2017, 08:10
Benutzerbild von wwoody
wwoody wwoody ist offline
l'ombra rossa
Treuesterne:
 
Registriert seit: 10.07.2014
Beiträge: 917
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!
Das ist nicht korrekt. Es gibt sehr viele Deutsche, Österreicher und auch andere, die ihre Boote direkt in HR zulassen.
Letzten Sommer habe ich mich mit einem Deutschen in Hvar darüber unterhalten. Ist überhaupt kein Problem ein Boot direkt in HR zuzulassen.
Meinen Marshall habe ich auch in Hvar zugelassen. Ich bin zwar Kroate, mein Hauptwohnsitz ist aber in Österreich.
__________________
Gruß, Ranko
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.03.2017, 08:30
Benutzerbild von gotti
gotti gotti ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.11.2013
Beiträge: 846
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Das ist nicht korrekt. Es gibt sehr viele Deutsche, Österreicher und auch andere, die ihre Boote direkt in HR zulassen.
Letzten Sommer habe ich mich mit einem Deutschen in Hvar darüber unterhalten. Ist überhaupt kein Problem ein Boot direkt in HR zuzulassen.
Meinen Marshall habe ich auch in Hvar zugelassen. Ich bin zwar Kroate, mein Hauptwohnsitz ist aber in Österreich.
Ja aber ich denke du brauchst zumindest eine gültige Adresse in Kroatien, sowie bei größeren Schiffen die in einer Marina einen fixen Platz haben.
__________________
liebe Grüße
und immer eine Hand breit Wasser unterm Propeller(Schlauch)
Gottfried
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 06.03.2017, 08:59
Benutzerbild von wwoody
wwoody wwoody ist offline
l'ombra rossa
Treuesterne:
 
Registriert seit: 10.07.2014
Beiträge: 917
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von gotti Beitrag anzeigen
Ja aber ich denke du brauchst zumindest eine gültige Adresse in Kroatien, sowie bei größeren Schiffen die in einer Marina einen fixen Platz haben.
Die Übersetzung von Google ist zwar schlecht, es ist aber immer noch verständlich genug:

Anmeldung Boote
Nach der Registrierung von Booten, Hafenbehörde oder Niederlassung wird Sie die Tags ausgeben, die Sie auf dem Boot drucken müssen
Im Register der Boote müssen Boote länger als 2,5 Meter oder Boote mit einer Gesamtleistung und Antriebszahnrad von mehr als 5 Kilowatt eingegeben werden, die vollständig von einer natürlichen oder juristischen Person im Besitz Sitz oder Wohnsitz in Kroatien ansässig ist.

In das Register der gemeldeten Boote und ein Boot der gleichen Eigenschaften werden können, die ganz oder teilweise durch ausländische natürliche oder juristische Personen oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder eines kroatischen Bürger gehört, die keinen festen Wohnsitz in Kroatien hat, wenn das Boot hauptsächlich in der kroatischen Meer.

Der Besitzer dieses Bootes ist verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Kroatien zu genehmigen, mit Sitz oder Wohnsitz im Gebiet der Hafenbehörde oder Niederlassungen errichtet, wo das Boot in das Register der Boote registriert ist.


Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Als ausländische natürliche oder juristische Person benötigt man offenbar keinen Wohnsitz in HR, aber der Vertreter den man ernennen muss.
__________________
Gruß, Ranko
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 06.03.2017, 18:10
Benutzerbild von roehrig
roehrig roehrig ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 4.993
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Die Übersetzung von Google ist zwar schlecht, es ist aber immer noch verständlich genug:

Anmeldung Boote
Nach der Registrierung von Booten, Hafenbehörde oder Niederlassung wird Sie die Tags ausgeben, die Sie auf dem Boot drucken müssen
Im Register der Boote müssen Boote länger als 2,5 Meter oder Boote mit einer Gesamtleistung und Antriebszahnrad von mehr als 5 Kilowatt eingegeben werden, die vollständig von einer natürlichen oder juristischen Person im Besitz Sitz oder Wohnsitz in Kroatien ansässig ist.

In das Register der gemeldeten Boote und ein Boot der gleichen Eigenschaften werden können, die ganz oder teilweise durch ausländische natürliche oder juristische Personen oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder eines kroatischen Bürger gehört, die keinen festen Wohnsitz in Kroatien hat, wenn das Boot hauptsächlich in der kroatischen Meer.

Der Besitzer dieses Bootes ist verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Kroatien zu genehmigen, mit Sitz oder Wohnsitz im Gebiet der Hafenbehörde oder Niederlassungen errichtet, wo das Boot in das Register der Boote registriert ist.


Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Als ausländische natürliche oder juristische Person benötigt man offenbar keinen Wohnsitz in HR, aber der Vertreter den man ernennen muss.

Ich kann ja auch ein paar Brocken Landessprache. Sowohl 2015 in Biograd, als auch 2016 in Nerezine hätten mir die LK mein Boot sofort in HR registriert. In Biograd hab ich zuerst gefragt und die Dame hatte am Bildschirm gleich damit begonnen....war etwas enttäuscht als ich sagte es sei nur mal ne Frage gewesen.
Es gibt da wohl soetwas wie eine "Durchführungsbestimmung" (so hat es mir dann der LK in Nerezine erklärt), die den LK erlaubt nicht nur HR Bürgern, sondern EU Bürgern Registrierungen auszustellen.
Ich glaube wir waren da mal wegen Gernot seinem Steuer Problem darauf gekommen. Bin aber nicht sicher....
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:27 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com