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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!
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MfG Schebi |
#2
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Zitat:
Möglich. Bei Flugzeugen reicht der Wohnsitz in EU und Du kannst Dir aussuchen unter welches EU-Register Du willst. Ist aber Alles eine theoretische Betrachtung. Letztendlich tauscht Du ein Übel gegen ein anderes. Überall wirst Du Vorteile und eben auch Nachteile finden. Und das macht wegen einem 4 mtr. Schlauchi keinen Sinn. Da ist es einfacher den D oder A-Schein zu machen. Dann hast Du eine saubere Lösung. Bei richtigen Schiffen kann sich das Ausflaggen aber schon lohnen. Oder auch wenn auf Grund z.B. der neuen EU-Richtlinie gewünschte Änderungen oder Zulassungen nicht mehr möglich sind. Muss jeder entsprechend seiner persönlichen Schmerzgrenze für sich entscheiden. VG Frank |
#3
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Zitat:
Letzten Sommer habe ich mich mit einem Deutschen in Hvar darüber unterhalten. Ist überhaupt kein Problem ein Boot direkt in HR zuzulassen. Meinen Marshall habe ich auch in Hvar zugelassen. Ich bin zwar Kroate, mein Hauptwohnsitz ist aber in Österreich.
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Gruß, Ranko |
#4
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Zitat:
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liebe Grüße und immer eine Hand breit Wasser unterm Propeller(Schlauch) Gottfried |
#5
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Zitat:
Anmeldung Boote Nach der Registrierung von Booten, Hafenbehörde oder Niederlassung wird Sie die Tags ausgeben, die Sie auf dem Boot drucken müssen Im Register der Boote müssen Boote länger als 2,5 Meter oder Boote mit einer Gesamtleistung und Antriebszahnrad von mehr als 5 Kilowatt eingegeben werden, die vollständig von einer natürlichen oder juristischen Person im Besitz Sitz oder Wohnsitz in Kroatien ansässig ist. In das Register der gemeldeten Boote und ein Boot der gleichen Eigenschaften werden können, die ganz oder teilweise durch ausländische natürliche oder juristische Personen oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder eines kroatischen Bürger gehört, die keinen festen Wohnsitz in Kroatien hat, wenn das Boot hauptsächlich in der kroatischen Meer. Der Besitzer dieses Bootes ist verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Kroatien zu genehmigen, mit Sitz oder Wohnsitz im Gebiet der Hafenbehörde oder Niederlassungen errichtet, wo das Boot in das Register der Boote registriert ist. Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren Als ausländische natürliche oder juristische Person benötigt man offenbar keinen Wohnsitz in HR, aber der Vertreter den man ernennen muss.
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Gruß, Ranko |
#6
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Zitat:
Ich kann ja auch ein paar Brocken Landessprache. Sowohl 2015 in Biograd, als auch 2016 in Nerezine hätten mir die LK mein Boot sofort in HR registriert. In Biograd hab ich zuerst gefragt und die Dame hatte am Bildschirm gleich damit begonnen....war etwas enttäuscht als ich sagte es sei nur mal ne Frage gewesen. Es gibt da wohl soetwas wie eine "Durchführungsbestimmung" (so hat es mir dann der LK in Nerezine erklärt), die den LK erlaubt nicht nur HR Bürgern, sondern EU Bürgern Registrierungen auszustellen. Ich glaube wir waren da mal wegen Gernot seinem Steuer Problem darauf gekommen. Bin aber nicht sicher....
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! |
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