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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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und wie bist Du aus den Küstengewässern gekommen ? Und Versicherung ?Keine ?
VG Frank |
#2
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Schein
wäre es nicht zielführender den kleinen Problemen zu bleiben als so weit auszuholen.
Es geht doch im Grunde nur darum darf ich mit DEM oder mit DIESEM Schein in XXXX fahren. Da es sich in der Regel um Wohnsitz Österreicher handelt bringt uns doch der Vergleich mit Deutschen Bootfahrern und SBF See nicht wirklich etwas. Anders würde es aussehen wenn ein Wohnsitz Österreicher mit einem Deutschen SBF See in Italien unterwegs wäre. Da würde kaum einer Bedenken äußern, weil der einen guten Ruf hat -------------------------------------------------- Als das BLAUE noch in Deutscher Hand war gab es schon dieses Thema. Damals schrieb ich in etwa dies: Als Österreicher darf ich mit dem eigenem Boot in Deutschlands Küstengewässer navigieren. Da Österreich keinen Schein vorschreibt und Deutschland die Bestimmungen des Heimatlandes anerkennt. Weiter´s der Hinweis auf Länder die keinen Schein vorschreiben. Siehe da, der Gründer des Blauen Forum machte sich auf Deutschen Seiten schlau und die Antwort kam nach ein paar Tagen " Ja das stimmt " Kroatien ist da ein Sonderfall den die schreiben selbst für 0.01 PS einen Schein vor. Bin nicht sicher ob man dies noch im blauen finden kann außer Ferdi macht sich die Mühe. Wenn man davon ausgeht das dies in Deutschland so ist dann würde ich mich wundern wenn Italien das anders behandeln würde. Für die meisten Österreicher hier im Forum kann man natürlich die Frage stellen. Seid Einführung des FB 1 ( > 10m ) der Binnen abgelegt werden kann, ist das HR Patent noch Zeitgemäß ? Wenn jemand das ganze im Urlaub macht ist es OK da erspart man sich die Anreise-, Hotelkosten. Für diejenigen die neben ihrem eigenen Boot ein größeres Boot chartern möchten die alternative gegenüber dem FB2 weil der Funk für HR inkl. ist
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Gruß Herbert |
#3
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Zitat:
Sicher ist das noch im Blauen zu finden, die Mühe kann sich jeder mit der Forumssuche machen . Ja, der Michel hat damals an die D-Behörden angefragt und die Aussage bekommen, gegangen ist es da im Speziellen um ein Treffen an der Ostsee, das da im Gespräch war, dass bis zu einem Jahr ein Österreicher in D-Küstengewässern ohne Schein fahren darf. Erst wenn ein Österreicher länger als 1 Jahr in D ist, muss ein gültiger Schein her. Damals gab es aber noch keinen vom österr. Staat anerkannten FBx. Ob das jetzt, wo ja Österreich für die Küste praktisch den FBx als Heimatschein vorschreibt, so auch noch gilt ? |
#4
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Schein
Zitat:
Österreich kann gar nix vorschreiben außer Binnen, da wir keinen Seezugang haben, Wie soll etwas exekutiert werden wenn wir keine Hoheitsrechte haben Allein das jeweilige Urlaubsland kann etwas Vorschreiben bzw. anerkennen, der hat auch die Hoheitsrechte. auf der Ministeriumsseite hat sich der Text etwas geändert aber er sagt noch immer nicht aus das etwas vorgeschrieben ist. Um Links zu sehen, bitte registrieren Zitat:
Genauso haben die Ausbildungsstätten dies behauptet, war eindeutig falsch. So entstand der Eindruck man muß einen Österreichischen Schein haben. Wer sich dann noch unsicher war den erzählte man die Geschichte mit dem Autoführerschein Ich will keinen Überzeugen noch einen Schein an Personen verkaufen. Einzig zum nachdenken anregen das nicht alles so ist wie manche es schreiben weil sie es so erzählt bekamen. Deshalb nochmals der Aufruf zum Selbstversuch Auch wenn es einige Zeit mit den Behörden kostet. So manches Organ wird sich selbst die Frage stellen ob Österreich überhaupt einen Seeschein hat
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Gruß Herbert |
#5
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Zitat:
Für die weltweite Haftpflichtversicherung galt das Logbuch mit jahrelangen Eintragungen bei Pantenius als Nachweis der Erfahrung. Dies war auch Bestandteil der Versicherungsverhandlung in Frankreich. Als Registrierung verstehe ich die Eintragung ins Seebriefregister. Diese ist bei Privatpersonen erst ab 15 m erforderlich. Ansonsten Anmeldung beim ADAC oder Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Gut, gilt aber doch auch als Registrierung. Hier habe ich etwas Aktuelles gefunden zur CE Erklärung: Um Links zu sehen, bitte registrieren Konrad Geändert von hakopa (07.03.2017 um 16:57 Uhr) |
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