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4-Takt Alles zum Thema 4 takt Aussenbordmotoren. |
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#1
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Zitat:
Kosten wirds so oder so ein paar Euros. Ich seh sonst kaum echte Unfallgefahr, ausser vielleicht Gewaesserverschmutzung. Andere Haftpflichtfaelle sollten kaum vorkommen, und wenn dann eher nicht nuechtern und dann is sowieso alles egal.. :) cu martin |
#2
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@dievoggis
Zitat:
Wieso erlischt automatisch bei einem frisierten Motor der Versicherungsschutz, wenn das Boot für die höhere Leistung vom Hersteller zugelassen ist. Klar, dass die Versicherung jede Gelegenheit, sich vor der Versicherungsleistung zu drücken, nutzen wird. Aber kann sie das wirklich ? So etwas wie ABE, die erloschen sein könnte, gibt es das bei AB ? Gruss Nordy |
#3
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Zitat:
Versicherungen koenne leider praktisch alles, genauso wie banken. Denn sie wissen dass kaum ein normalsterblicher das geld und zeit hat dagegen viel zu machen. Ob es fuer O/B's ABE's und so gibt waere eine interessante ueberlegung. Mir zwar egal, aber die die in Deutschland rumschippern sollten das mal nachpruefen. Vielleicht darf man doch mehr wie man dachte ;) Matt
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Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen. |
#4
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Hallo zusammen,
ich wollte nur mal schnell sagen, dass der Motor, der am Boot auf dem Bild ( von Ferdi) zu sehen ist, meines Wissens, ein 50 H Yamaha 2-Takt ist ( wird heute nicht mehr verkauft)! Dieser Motor ist 82 kg schwer, kurzschaft! Glaubt ihr wircklich, dass ein Motor mit zusätzlichen 10-15 kg einen so grossen Leistungsunterschied erbringt? Meiner ist 90 kg, sehr leicht für ein 4-Takter! Gruss NOS |
#5
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Servus Zusammen ,
@Nordy, so platt ist die Frage gar nicht. Da ich kein Rechtsanwalt bin, hab ich nur mein Allgemeinwissen und das sagt mir: Wenn ich in meinem Antrag auf Haftpflichtversicherung einen 40 PS Motor angebe, ich aber anschließend einen 50 PS Motor (getunt) fahre und ich einen entsprechenden Unfall habe, kann ich mir durchaus vorstellen, dass Versicherungen die Zahlung verweigert. Wobei man sich natürlich fragen muß, ob es dann überhaupt Sinn macht eine Versicherun ab zu schließen. Aber wie gesagt, ich bin kein Rechtsanwalt. Gruß Peter
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#6
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Mehr Geschwindigkeit
Hallo Nordy, hallo Peter,
ich seid der Sache sehr nahe, also genau so sieht es aus. Die Versicherung muss nicht zahlen, es sei denn es wurde die Mehrleistung des Außenborders angemeldet und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers liegt vor. Genau wie beim KFZ die Versicherung nicht zahlt, wenn ein PS-stärkerer Motor nicht abgenommen wurde, verhält es sich beim Boot. Ein Unterschied besteht dahingehend, dass beim Auto der TÜV prüfen muss, ob die Komponenten wie Bremsanlage, etc. noch ausreichen, gibt es beim Boot keine solche Bremse :5bouncy: :5bouncy: :5bouncy: Zumindest erklärte mir das mein Versicherungsvertreter so, den ich gestern gefragt habe, nachdem ich sowieso wg. KFZ-Änderung mit Ihm gesprochen hatte. Gruß Erich |
#7
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Zitat:
90 PS sind mehr Power und die fahre ich nicht mehr an der Pinne. In der Fahrschule ist es mir 2mal beim Aufstoppen passiert, das ich die Gase reingeschoben habe, anstatt den Hebel zu mir zu ziehen - im engen Hafenbecken macht das schon einen Unterschied, wenn dann noch ein paar andere Boote rumstehen, kann das schon passieren, das ich die mal an die Mauer titschen lasse (ungewollt). Von solchen ungünstigen Situationen habe ich schon ein paar Mal gehört.
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
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