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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#16
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Hallo Martin,
also ich sehe das so, aber das muss ja nicht stimmen. Und zwar meine ich, in dem Land, wo Du das Boot anmeldest ist, kommt auch diese Heimatlandflagge drauf. Der Anker ist cool, aber muss es ein 5 Kg Anker sein, bei einem 43er RIB? Wie gesagt, ist "nur" meine Meinung und die muss auch nicht stimmen.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein. Markus Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende. „Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt” Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar. Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt. Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS. |
#17
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#18
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Wir finden das auch blödsinnig,aber momentan sieht es so aus als würde niemand uns offiziell eine Flagge geben :(
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#19
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lg Franz |
#20
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Das wurde glaub ich eh schon diskutiert.
Soviel ich mich erinnern kann ist rausgekommen, dass man am Sportboot nur die eigene Flagge setzen muss, Gastland ist freiwillig und verzichtbar.
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Lg Thomas |
#21
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Was wurde diskutiert? Es haben hier kaum welche den speziellen Fall wie wir, nämlich Deutsche Staatsbürgerschaft, Wohnsitz Schweiz, Boot in der Schweiz zugelassen.
Es kursiert hier viel halbwissen. Wir dürfen wie Martin es mit Links belegt hat eigentlich gar keine Flagge führen. Die Frage ist: wie oft wird das tatsächlich kontrolliert? Und gibt es andere Möglichkeiten, außer einen Verein zu gründen, um offiziell überhaupt eine Flagge zu bekommen? |
#22
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Tom man muss unter 12 m gar keine setzen.
Links durchlesen hilft manchmal. |
#23
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Übrigens gilt das in der Schweiz als STRAFTAT wenn du einfach so die Flagge setzt.
Man darf auch als deutscher Staatsbürger nicht einfach so ohne ZERTIFIKAT die deutsche Flagge hissen!! Das ZERTIFIKAT bekommt man aber nicht mit Wohnsitz und Zulassung des Bootes im Ausland! Da wir aber Flaggen hissen wollen, daher unsere Frage: welche Wege gibt es und wie oft wurdet ihr kontrolliert? Zahlt ihr alle für das Flaggenzertifikat, oder hängt ihr die einfach so hin? Offensichtlich ist hier die Rechtsgrundlage nicht allen bekannt. |
#24
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Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Geändert von Seesternchen (07.03.2017 um 16:03 Uhr) Grund: Link vergessen |
#25
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Hallo Nicole & Martin,
ein Flaggenzertifikat wird in D und CH nur für Landes Staatsbürger ausgestellt. So ist das beim BSH in D als auch der Schweizer Eidgenossenschaft. Da Ihr aber eingebürgerte schweizer Bürger seit mit deutscher Nationalität, und zusätzlich ein in der Schweiz zugelassenes Boot betreiben wollt, solltet Ihr die schweizer Nationalflagge am Heck führen (mittig oder steuerbordseitig), das ist internationaler Brauch und auf internationalen Gewässern Plicht im Küstenbereich (auch am Bodensee). Gastlandflaggen werden dann etwas höher oder darüber gesetzt. Grundsätzlich gilt Flaggenführung vom Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, auf See werden diese nicht gesetzt. Ob Ihr mit Wohnsitz ein in der CH zugelassenes Boot mit deutschem Bootsführerschein fahren dürft über längere Zeit (also nicht nur im Urlaub) sollte Euch die schweizer Zulassungsbehörde sagen können. Geändert von DieterM (07.03.2017 um 19:45 Uhr) |
#26
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Hallo,
Harry hat ja schon den passenden Link gesetzt. Binnen ist eine Nationale nicht notwendig und am Bodensee auch nicht verpflichtend. Wurde früher mal kontrolliert, aber mittlerweile nicht mehr. Schweizer Flaggen sieht man relativ viele auf dem See, meistens auch etwas größer als üblich (keine Ahnung ob da alle Boote einen Flaggenschein haben, Bodenseezulassung jedoch sicherlich). Auch die Schweizer Kursschiffahrt hat relativ große Flaggrn am Heck, wir hatten uns immer wieder mal gefragt ob man dafür einen Segelschein benötigt?
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#27
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Zitat:
Dieter die Staatsbürgerschaft und Nationalität sind das gleiche. Wir haben nur die deutsche. Für die Schweiz haben wir lediglich eine Bewilligung, um hier 5 Jahre (statt Standard 3 Monate als EU Bürger) zu wohnen. Wir haben weder einen Pass noch dürfen wir wählen. Hierfür muss man nach min. 10jahren dies beantragen, welches dann von der Gemeinde per Volksentscheid bewilligt oder abgelehnt wird. Eine Eintragung eines Vereins würde uns 400CHF kosten. Da eine Führung von nationaler Flagge < 15 Meter nicht Pflicht ist, werden wir uns eine eigene Vereinsflagge machen und an Backboard hängen. Diese wird auch schöner aussehen :). Gastland dann an Steuerboard. Mitte lassen wir dann eben frei. Für Frankreich reicht eine gültige Zulassung in der Schweiz, Flagge ist nur nice to have. In Deutschland (laut BSH) ist es ebenso. Es zählt die Staatsbürgerschaft PLUS Schiffsstandort. Unsere Frage war eigentlich nur (und wurde bisher nur einmal beantwortet), ob ihr je auf ein gültiges Flaggenzertifikat überprüft wurden oder ob ihr die Fahne einfach setzt. Die Versicherungen kommen hier auch gerne mal durcheinander :). P.s.: Mit dem Führerschein hat dies nichts zu tun. Dieser muss lediglich von dem Land, auf wessen Gewässer du fährst, anerkannt werden. Dies tut Frankreich mit dem deutschen SEE Schein. Für den Bodensee brauchst man eben dieses Patent oder Gastpatent (ein Monat gültig mit SBFSee nach Beantragung) Oder eben einen schweizerischen Binnen Schein. In der Schweiz kann man den Hochseeschein (entspricht in etwa dem SKS) machen, sofern man den Schweizer Binnen plus nachweislich 600Betriebsstunden auf Binnengewässern nachweisen kann. Die Schweiz ist eben gerne mal etwas kompliziert :) Liebe Grüsse Martin |
#28
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Zitat:
laut BSH wird ein Flaggenzertifikat nur erteilt, wenn keine andere Eintragung/Registrierung vorliegt. Durch die Registrierung am Bodensee (oder WSA oder IBS des ADAC) hat man m.E. automatisch die Berechtigung zur Führung der Nationalen. Binnen wie geschrieben freiwillig, aber am Meer verpflichtend. Das gilt mit Sicherheit nicht nur in D, denke auch andere Länder wie Frankreich haben das verpflichtend. Bei Italien meine ich, dass ich es auch kürzlich auf der Seite der Guardia Costiera gesehen habe. Frag doch mal bei Deiner Zulassung nach, ob Du dann die Schweizer Nationale auf dem Bodensee führen darfst. Würde mich wundern wenn nicht. Schwieriger wird es dann am Meer, denn da brauchst Du i.d.R. eine. Aber da gibt es auch keine schweizer Wapo, die das kontrolliert.
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#29
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Zitat:
]]Sehr geehrter Herr Bundschuh Besten Dank für Ihre heutige Anfrage im Zusammenhang mit Ihrem Antrag für die Ausstellung einer Flaggenbestätigung für Kleinboote. Auf dem von Ihnen erwähnten Merkblatt ist folgendes zu lesen: 2. Nationalität Die Eigentümer des Bootes müssen Schweizerbürger sein oder ein schweizerischer Verein, der die Förderung der Sport- und Vergnügungsschifffahrt bezweckt. Ein/e Doppelbürger/in kann die Flaggenbestätigung nicht erwerben, sofern er/sie im Staat seines/ihres andern Bürgerrechts Wohnsitz hat. Somit dürfen Sie weder Doppelbürger, d.h. 1 oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften neben derjenigen der Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen wenn Sie in einem dieser Staaten wohnen. Wenn Sie nicht Schweizer sind, müssen Sie einen Schweizer Verein besitzen, der die Förderung der Sport- und Vergnügungsschiffahrt bezweckt. Verbindliche Auskunft über die Möglichkeiten eine schweizerische Flagge an das Boot zu hängen gibt Ihnen: Schweizerisches Seeschifffahrtsamt Elisabethenstrasse 33 Postfach 4010 Basel Tel. +41 58 467 11 20 Fax +41 58 467 11 29 dv-ssa@eda.admin.ch Wir hoffen, diese Informationen sind Ihnen dienlich. Logo_Helpline_EDA Sahra Guggenheim Lovis Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Helpline EDA CH- 3003 Bern Tel. aus der Schweiz 0 800 24 7 365" |
#30
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Ich hatte für meine früheren Boote und dem letzten MARLIN 16' immer das Flaggenzertifikat zu der WSA Zulassung, da F für Seegebiete dies verlangte und so auch auf Korsika nötig war.
Als ich mal Aukunft im Hafenamt in Propriano einholte für bestimmte Verhältnisse in Bonifaccio, legte ich dort meinen Pass mit sämtlichen Bootsdokumente einschl. dem Flaggenzertifikat vor zur Indentifizierung. Da war auch das Flaggenzertifikar dabei. Ansosnten habe ich auf Korsika die übliche internationale Beflaggung am Boot gehabt, daher Nationale und die Flagge Korsikas. Inzw. heißt es, das F das Flaggenzertifikat an seinen Küstengebieten nicht mehr vorschreibt für Sportboote, damit sollte die örtliche nationale Zulassung ausreichend sein als Eigentumsnachweis. Also mich würde es auch wundern, wenn die Schweiz ein in der Schweiz zugelassens Boot nicht die dazu gehörende Natinalflagge führen darf und dies auch noch ausdrüclich verbietet wenn der Eigentümer nicht Schweizer ist. Das würde gegen internationalem Brauch widersprechen privat und auch beruflich. Ich vermute, das es hier nur um das Flaggenzertfikat geht das auch in der Schweiz extra beantragt werden kann, und da gilt es grundsätzlich nur für einheimische Bürger genauso wie in D, aber auch diese mit zusätzlichen Rechten austattet. Vielleicht ergibt sich doch diesbezüglich auf der scxhweizer Boots Zulassungsstelle eine klärende Antwort darauf, die dann auch den Bodensee abdeckt. Andersherum: wenn das Boot von Euch nun in D zugelassen würde, dann kommt ja die Nachzahlung der EU MWST (22% in I, oder 19% in D) auf Euch dazu mit den deutschen Zulassungskosten. Würdet Ihr dann das Boot in der Schweiz halten können? Dürft Ihr dann auch auf schweizer Seite in den Bodensee slippen? |
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