|
Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Hallo Nicole & Martin,
ein Flaggenzertifikat wird in D und CH nur für Landes Staatsbürger ausgestellt. So ist das beim BSH in D als auch der Schweizer Eidgenossenschaft. Da Ihr aber eingebürgerte schweizer Bürger seit mit deutscher Nationalität, und zusätzlich ein in der Schweiz zugelassenes Boot betreiben wollt, solltet Ihr die schweizer Nationalflagge am Heck führen (mittig oder steuerbordseitig), das ist internationaler Brauch und auf internationalen Gewässern Plicht im Küstenbereich (auch am Bodensee). Gastlandflaggen werden dann etwas höher oder darüber gesetzt. Grundsätzlich gilt Flaggenführung vom Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, auf See werden diese nicht gesetzt. Ob Ihr mit Wohnsitz ein in der CH zugelassenes Boot mit deutschem Bootsführerschein fahren dürft über längere Zeit (also nicht nur im Urlaub) sollte Euch die schweizer Zulassungsbehörde sagen können. Geändert von DieterM (07.03.2017 um 19:45 Uhr) |
#2
|
||||
|
||||
Hallo,
Harry hat ja schon den passenden Link gesetzt. Binnen ist eine Nationale nicht notwendig und am Bodensee auch nicht verpflichtend. Wurde früher mal kontrolliert, aber mittlerweile nicht mehr. Schweizer Flaggen sieht man relativ viele auf dem See, meistens auch etwas größer als üblich (keine Ahnung ob da alle Boote einen Flaggenschein haben, Bodenseezulassung jedoch sicherlich). Auch die Schweizer Kursschiffahrt hat relativ große Flaggrn am Heck, wir hatten uns immer wieder mal gefragt ob man dafür einen Segelschein benötigt?
__________________
Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
|
|