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#1
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Hallo,
"am Fahrzeug befestigen", ha, warum machen dann die Kupplungshersteller an einer Stelle eine Bohrung für eben das Sicherungsseil wenn ich die Bohrung doch nicht benutzen darf? Und "Wenn sich der Anhänger mit der gesamten Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug löst, (häufiger Fehler)" kann ich eigentlich auch nicht glauben, gut gut gut, es steht da so, das die Kugel bricht habe ich schon gehört, aber das sich die komplette Anhängerkupplung vom Wagen verabschiedet und dann auch noch häufig, na ja.......... ![]() Den ersten Polizisten den ich morgen sehe werde ich mal fragen, mal sehen ob der mir sagen kann wie es muß (in D)! Gruß Peter ![]()
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P.G. |
#2
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Moin,
bei mir ist die Anhängerkupplung fest am Fahrzeug befestigt. Damit ist alles was fest an der Anhängerkupplung befestigt ist, zwangsläufig auch fest am Fahrzeug befestigt. ![]()
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#3
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Zitat:
Mit dem Satz, dass sich die Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug löst (häufiger Fehler), meinte ich abnehmbare Anhängerkupplungen.
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Hermann aus Oberösterreich |
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