|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Ich hab jetzt alles mögliche gelesen, aber noch nirgedwo, dass es auch für ausländische Fahrzeuge gilt...
Wenn also wer mehr weiss, her damit. |
#2
|
||||
|
||||
Zitat:
Da somit die vom Wiener Abkommen über den Straßenverkehr aufgestellten Mindestanforderungen in den Niederlanden und der Schweiz nicht überschrit- ten werden, gelten die dortigen nationalen Bestimmungen auch für im Ausland (z. B. Deutschland) zugelassene Gespanne.....
__________________
LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
|
|