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E-bay und andere Net-Angebote Hier könnt Ihr Links zu diversen Netzangeboten reinstellen. |
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#31
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die Bucht scheint auch schon die besten Tage hinter sich zu haben.......
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#32
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Hallo,
einfach wieder verkaufen kannst Du auch nicht, das hat mir mal meine einzige negative Bew. eingebracht, Käufer hatte sich 3 Wochen nicht gemeldet/auf Mails reagiert, also wieder rein, verkauft und dann kam der erste, bezahlt und sagt "wo ist mein Artikel"? Ha, mache einen Fall bei Ebay auf, dann bist Du auf der sicheren Seite. Gruß Peter
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P.G. |
#33
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Genau so ist es. Fall bei Ebay öffnen! Sollte er nicht zahlen bekommst du die Gebühren von Ebay erstattet.
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Gruß Michi |
#34
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Zitat:
Oder er zahlt doch noch. Hauptsache ist, das der Artikel noch nicht versendet ist!
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Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin Frank 24: "Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...." Legende: ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5 aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder... |
#35
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Eine Bewertung kann man bei eBay auch beeinspruchen.
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#36
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also jetzt habe ich schon wieder so einen Fall
Habe ein iPhone 6 verkauft mit Displayschaden, als Defekt deklariert und auch den Schaden beschrieben. In der Beschreibung habe ich außerdem geschrieben, dass das iPhone von der Schutzhülle leichte Kratzer hat. Viele kleine Punkte... (da muss man sich echt fragen, wofür man eine Schützhülle drüber hat ) Käufer hat einen Fall geöffnet und will sein Geld zurück, da er meint es wären zu viele Kratzer Was meint ihr hier in diesem Fall? Geld zurück überweisen oder drauf ankommen lassen?
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Gruß Andy ------- Boot: Beneteau Flyer 750 Cabrio, Motor: Mercury Verado 250 |
#37
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Wenn mir als Zusteller, ein Paket beim beladen von meinem Zustellfahrzeug auffällt, das offen,oder beschädigt etc ist ( kommt vor,da die Sendungen nicht einzeln,sondern in großen Transportbehältern aufeinander gestapelt transportiert werden), dann spreche ich den Kunden später an, er möge bevor er unterschreibt, bitte den Inhalt mit mir überprüfen.
Bemerkt der Kunde einen Schaden,oder das Fehlen von einzelnen Teilen,unterschreibt er dafür nicht, und ich sende die beschädigte Sendung zu einer Stelle im Paketzentrum,die es näher untersucht, und an den Absender zurück sendet. Will der Kunde unbedingt die Sendung behalten,vermerke ich “ Sendung beschädigt“ auf den Handscanner , und der Kunde ( Empfänger) unterschreibt den Empfang der Sdg. Da ich auf dem “ Land“ für den kompletten Postservice ( zustellen von Briefen und Paketen,Verkauf von Briefmarken,Annahme von Brief und Frachtsendungen) zuständig bin , habe ich zu der Kundschaft ein gutes Verhältnis, das leider in größeren Städten( Kunde-Zusteller) nicht so ausgeprägt ist. Gruß Rainer Geändert von Mainboot (05.06.2017 um 10:01 Uhr) |
#38
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Zitat:
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Gruß, Ranko |
#39
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Hallo Andy,
gibts doch keine Frage! Geld zurück und Ware zurück und neu anbieten. Für was willst du dir so einen Fall antun? Die Lebenszeit ist viel zu kostbar um Sie mit so einem Scheiß zu vergeüden. Du machst dich durch die Streiterei doch nur unnötig fertig! Liebe Grüße Dirk |
#40
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Ich sehe es genau wie Andy,
aber erst zurücksenden lassen und dann zurück überweisen.
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Liebe Grüße , Robbert und nicht vergessen, eine Handbreit Wasser unterm Kiel ist schlecht für deine Schraube...Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#41
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Zitat:
Käufern. Hau die defekten Sachen in den Müll. Ich verkaufe schon sehr lange bei e..y und hatte noch nie Probleme.
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Gruß Jupp |
#42
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Naja also ein iPhone 6 mit 64GB schmeiß ich jetzt nicht in den Müll
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Gruß Andy ------- Boot: Beneteau Flyer 750 Cabrio, Motor: Mercury Verado 250 |
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