Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.06.2017, 09:36
Benutzerbild von skymann1
skymann1 skymann1 ist offline
Gladbeck (Ruhrgebiet)
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.09.2003
Beiträge: 6.778
abgegebene "Danke": 153

Boot Infos

Moin,
schön das das geklärt ist, Danke dafür!

Andreas, ich frage mich nur ob eine Versicherung bezahlt wenn der (nicht strafmündige) fünfjährige jemand anderen unterbuttert/plattmacht?

Manche Gesetze sind mir unverständlich, echt jetzt, vierzehn hätte ich nichts gesagt, aber ohne Beschränkung........., wenn ich mir so manchen Honk hier ansehe (nicht hier im Forum, in der Stadt), die würden echt ihre fünfjährigen fahren lassen.

Gruß Peter
__________________
P.G.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.06.2017, 09:48
preirei
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von skymann1 Beitrag anzeigen
Moin,
schön das das geklärt ist, Danke dafür!

Andreas, ich frage mich nur ob eine Versicherung bezahlt wenn der (nicht strafmündige) fünfjährige jemand anderen unterbuttert/plattmacht?

Manche Gesetze sind mir unverständlich, echt jetzt, vierzehn hätte ich nichts gesagt, aber ohne Beschränkung........., wenn ich mir so manchen Honk hier ansehe (nicht hier im Forum, in der Stadt), die würden echt ihre fünfjährigen fahren lassen.

Gruß Peter
Es handelt sich in Wirklichkeit ohnehin um keine unbeschränkte Freigabe:

Zitat: "Allerdings und das bitte ich zu beachten, darf nach § 3 Absatz 3 Satz 1 SeeSchStrO ein Fahrzeug nicht führen, wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs behindert ist. Auch ein Kind darf ein Fahrzeug nur führen, wenn es geistig und körperlich dazu in der Lage ist. Hier obliegt es, wie schon bislang im Seebereich, den Erziehungsberechtigten, zu beurteilen, ob ihre Kinder unter Berücksichtigung der Grundsätze guter Seemannschaft und den damit verbundenen Anforderungen zum Führen eines derartigen Sportbootes geeignet sind."

Es geht um die geistige Reife und auch um die körperlichen Voraussetzungen ein Boot zu führen - wenn da was passiert, wird auch der Erziehungsberechtigte zur Verantwortung gezogen - und spätestens vor dem Kadi ist dann Schluss mit lustig!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.06.2017, 11:23
Kermit Kermit ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 18.04.2017
Beiträge: 15
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von skymann1 Beitrag anzeigen
[...]
Andreas, ich frage mich nur ob eine Versicherung bezahlt wenn der (nicht strafmündige) fünfjährige jemand anderen unterbuttert/plattmacht?
[...]
Werden sie mit Sicherheit und nach Prüfung des ganzen Sachverhaltes holen sie sich die Kohle dann bei den Eltern/Versicherungsnehmern wieder.

edit: Ich finde da alles halb so wild. Wir sind mit 10/11 damals auch vor Grömitz mit 5 PS mit dem Schlauchboot rumgedüst. Und später dann mit 13/14 und 8 PS durch die halbe Lübecker Bucht.
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:09 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com