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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
§ 117. Zur selbstständigen Führung eines Fahrzeugs oder Schwimmkörpers und zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 119 Abs. 3 sind Befähigungsausweise erforderlich. § 118. (1) Einen Befähigungsausweis gemäß § 117 benötigen unter den in den Abs. 2 bis 6 genannten Voraussetzungen nicht: 1.ausländische Führerinnen und Führer von Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt, die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren; 2.ausländische Führerinnen und Führer von Sportfahrzeugen; 3.Führerinnen und Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden Befähigungsausweis für die selbstständige Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee besitzen und österreichische Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen, befahren; 4.Führerinnen und Führer von geschleppten und geschobenen Fahrzeugen, insbesondere Schleppsteuerfrauen und -männer, sowie Führerinnen und Führer von Beibooten von Fahrzeugen; 5.Führerinnen und Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW;... |
#2
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Vorsicht auf der Donau: nur in den Staubereichen sind weniger als 4,4kW erlaubt!
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Viele Grüße aus Wien-Umgebung Hermann Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel... (Bertrand Russel) Meine Videos über die 'Bezwingung' des Zrmanjas: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aus 'Zwiebelfisch': Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass". "Dass des so schwer sei soll, des versteh i net |
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