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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 23.03.2018, 11:55
preirei
Gast
 
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Zitat:
Zitat von bkj5 Beitrag anzeigen
Ich habe einem Bekannten die Information gegeben, dass man in Österreich bis 6 PS ohne Führerschein fahren darf. Diese Info dachte ich gelernt zu haben, findet sich auf Homepages von Fahrschulen und auch auf einem Folder des ÖAMTC von Juli 2016. Jetzt suche ich mir schon tagelang einen Wolf und kann die entsprechende gesetzliche Bestimmung nirgends finden!!! Stimmt das, was ich (und die anderen) da von mir gegeben habe? Wenn ja, kann mir einer sagen, wo das im Gesetz oder einer Verordnung steht? Ich finde es einfach nicht. Nicht im Schiffahrtsgesetz, nicht in der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung und nicht in der Wasserstraßen-Verkehrsordnung?!
Rechtsvorschrift für Schifffahrtsgesetz, Fassung vom 23.03.2018

§ 117. Zur selbstständigen Führung eines Fahrzeugs oder Schwimmkörpers und zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 119 Abs. 3 sind Befähigungsausweise erforderlich.

§ 118. (1) Einen Befähigungsausweis gemäß § 117 benötigen unter den in den Abs. 2 bis 6 genannten Voraussetzungen nicht:

1.ausländische Führerinnen und Führer von Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt, die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren;
2.ausländische Führerinnen und Führer von Sportfahrzeugen;
3.Führerinnen und Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden Befähigungsausweis für die selbstständige Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee besitzen und österreichische Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen, befahren;
4.Führerinnen und Führer von geschleppten und geschobenen Fahrzeugen, insbesondere Schleppsteuerfrauen und -männer, sowie Führerinnen und Führer von Beibooten von Fahrzeugen;
5.Führerinnen und Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW;...
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  #2  
Alt 26.03.2018, 07:19
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Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Rechtsvorschrift für Schifffahrtsgesetz, Fassung vom 23.03.2018

5.Führerinnen und Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW;...
Vorsicht auf der Donau: nur in den Staubereichen sind weniger als 4,4kW erlaubt!
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Viele Grüße aus Wien-Umgebung
Hermann

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