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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#1
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auch hier steht einiges:
Um Links zu sehen, bitte registrieren wenn du genau liest (da steh übrigens auch nicht alles drinnen), erkennst du, dass deine Aussage nur in bestimmten Fällen zutrifft, aber nicht 1zu1 auf alle möglichen Fälle übertragen werden kann. und genau da liegt das Problem so vieler "Empfehlungen" in Foren, es wird einfach nicht alles geschildert und erzeugt dadurch falsche Informationen. darum meine Empfehlung, bei der zuständigen Behörde nachfragen ( übrigens ist das NICHT die Rechtsabteilung des ÖAMTC, auch wenn die sehr gut informiert sind ;-) ) ansonsten im RIS - KFG nachgucken |
#2
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Meine eigentliche Aussage zielte darauf, das wie der Link von Ferdi zeigt, es erlaubt ist in Österreich, einen Anhänger mit Zulassung über den erlaubten Kg, was mein Auto ziehen darf, doch zu ziehen, weil es auf das momentane Gewicht mit Zuladung ankommt, und nicht das zulässige Gesamtgewicht der Zulassung des Trailers.
Und ich habe darauf hingewiesen, das dies im Ausland nicht so sein könnte, weil da das zugelassene Gesamtgewicht gilt, und nicht das tatsächliche Momentangewicht, weil ja der Threadersteller mit einem 3.5 Tonnen Trailer fahren will, aber sein Zugfahrzeug nur 1600 KG ziehen darf!!!!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#3
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Ich bin mir da leider nicht sicher, aber doch der Meinung, in Deutschland sei das zulässig. Wenn mein Töff 1,8 t ziehen darf, die Last faktisch z. B. lediglich 1,6 t habe, der Anhänger aber bis 2,5 t zugelassen sei, dann sei das in Deutschland in Ordnung.
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#4
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Jungs- fahrt mal mit Hänger in der Schweiz 100 und lasst euch erwischen. Die Schweizer pfeifen euch was und du löhnst 300€
Ist woanders nicht anders : nur weil ich in Deutschlandland 100 fahren darf darf ich im es Gastland eben nicht. Das gilt genau auf eure Beispiele.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#5
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Ihr zerlabbert mal wieder nen Trööt.
Oliver gings um ein Gebrauchtrib........nicht um welcher Trailer darf mit welchem Zugfahrzeug mit was für n Führerschein.
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#6
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Wenn ihr genau gelesen hab, will der Threadersteller mit dem 3.5 t Trailer, und einem kleinen Rib drauf, und einem Zugfahrzeug einem Wohnmobil das 1.6 t zieht, nach Holland Dänemark und Spanien fahren.....weil er keinen kleinen Trailer kaufen will.....das war eig. die Aussage des Threaderstellers... siehe Nr1 und Nr 12
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas Geändert von Visus1.0 (09.06.2018 um 10:21 Uhr) |
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