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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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So mal ganz nebenbei:
Ich hab die Frage gestellt um mich für Eventualitäten einzustellen. Die Frage ob Kranen mit dicken Bändern gut für die Schläuche sind wurde teils gar nicht beantwortet Schade, Dieter lebt nicht mehr, er hätte die Frage beantworten können. Bis dato konnte ich mit dem 5m Marlin immer slipen und gedenke das mit dem 5m Jolly auch zu tun. Warum auch nicht? Vor 2 Jahren auf Pag mit Marlin in der Stadt Mandre war ein Kran neben an. Der wollte pro Vorgang 40€......... 40 € ... für 5min Arbeit? Nein! Wir haben2km weiter geslippt in Simuni hier bekamen wir Rabatt und konnten das Auto und Trailer 14 Tage beaufsichtigt abstellen für einmalige 40€ zusammen ich denke: wenn Geld keine Rolle spielt und wer das passende Geschirr dazu hat bzw. besitzt, ist es mit Ösen und Ketten kein Problem. Mein Boot möchte ich nicht mit Bändern um den Schläuchen kranen. Ich plane es so wie Dirky Mann: ich besorg mir langfristig die Bänder die ich dann immer dabei haben werde, denn ... man kann ja nie wissen..... Danke für die rege Diskussion
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#2
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Zitat:
zur Erinnerung... Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#3
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Zitat:
Unser ganzes Hobby hat mit Geld zu tun und viele basteln und schrauben dass der Euro glüht und Kranen hat jetzt was mit "zu viel Geld" zu tun ... ? |
#4
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Zitat:
Evtl auch mal darüber nachdenken das ein Kran in Anschaffung und Unterhaltt in der Regel eine Kleinigkeit teurer ist als die Slippe. Zudem übernimmt beim Kranen in der Regel der Kranbetreiber die Haftung für Schäden die dort passieren. Beim Slippen ist u.a. das Haftungsrisko ein wenig anders. Ich sehe es als legitim an das sich der Kranbetreiber diese kleinen aber feinen Unterschiede vergüten lässt.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
#5
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Wenn mir der Kunde zum einen denschriftlichen Nachweis erbringt das dieses Geschirr nach den gültigen Richtlinien abgenommen wurde und das die Abnahme innerhalb des für meine Anlage gültigen Zeitraumes erfolgt ist. Zudem müsste mir der Kunde zumindest rechtsgültig bescheinigen das ich aus jeglichem Haftungsrisiko freigestellt werde welche durch Gurtbruch, Bruch der Anschlagpunkte im Boot,...eintreten könnte. Falls dieses der gängigen Rechtssprechung wiederspricht, gibt es nur eine Lösung. Das Geschirr des Kranbetreibers verwenden!!
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#6
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Zitat:
die Tragfähigkeit und Zulassung ist auf dem Geschirr gekennzeichnet. Jeder Kranführer sieht mit einem Blick ob das Material ausreicht. Für die Belastbarkeit der Anschlagpunkte am Boot ist der Bootseigner verantwortlich. Der Kranführer sollte eine Hakenlastversicherung haben. Das wage ich in vielen Fällen allerdings zu bezweifeln.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#7
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Die werden sich winden wie ein Aal. Und wenn dann noch ein Geschirr genutzt wurde, welches nicht vom Kranbetreiber stammt, werden die sich noch viel mehr winden. Der "geschädigte" Kunde wird dem betreffenden Kranbetreiber die Hölle heiss machen, und ihn in irgend einem Forum nach allen Regeln der Kunst runterreißen und zerpflücken. Weil der Kunde weiss es ja besser. Ich habe solche Dinge in meinem Job im übertragenen Sinn bereits einige Male erlebt. Das Thema mit den Foren ist mir erspart geblieben. Seit dem wird ein Kunde der nicht meine Vorstellungen in etwa umsetzen, bzw. mit Gewalt sparen will, vom mir nicht mehr Bedient. Ich verbaue keine vom Kunden besorgten Teile zweifelhafter Herkunft o.ä. Es sei denn der Kunde bescheinigt mir schriftlich und rechtsverbindlich das ich von jeglicher Form der Gewährleistung freigestellt bin. Und das mag bisher keiner bescheinigen. Dafür habe ich meiner Branche hier im Norden aber einen durchaus guten Ruf. Und meine Kunden vertrauen meinen Aussagen.
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#8
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Zitat:
Axel..... Schön das du Dir alles Rechtliche vom Bootsbesitzer bescheinigen lässt... Du kannst ja mal in Kroatien fragen... wie das mit der Haftung des Kranbetreibers mit seinen eigenen Gurten ist... oder wenn es zu Sachschäden kommt.. LG Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
#9
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Zitat:
Andere Länder andere Sitten.
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#10
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Axel,
deswegen Slippe ich... das ich mich nicht mehr mit den Kranfutzis rumärgern muss.....( Da kommst du dir immer wie ein Bittsteller vor ). Lg Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
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