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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#27
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Zitat:
Wenn mir der Kunde zum einen denschriftlichen Nachweis erbringt das dieses Geschirr nach den gültigen Richtlinien abgenommen wurde und das die Abnahme innerhalb des für meine Anlage gültigen Zeitraumes erfolgt ist. Zudem müsste mir der Kunde zumindest rechtsgültig bescheinigen das ich aus jeglichem Haftungsrisiko freigestellt werde welche durch Gurtbruch, Bruch der Anschlagpunkte im Boot,...eintreten könnte. Falls dieses der gängigen Rechtssprechung wiederspricht, gibt es nur eine Lösung. Das Geschirr des Kranbetreibers verwenden!!
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
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