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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#1
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Zitat:
Hallo Axel, ich schreib mal nur vom Zar, die Gewichte von anderen Booten in den Längen, hab ich keine spezielle Ahnung. Du rechnest wenigstens realistisch, nicht zu vergessen, die Zar Boote werden bei den Gewichten ohne jegliche Zusatzausstattung angegeben, zb. 2 Batterien schlagen schon mal mit min. 50 kg zu Buche. Mein 61ziger lag anfangs auf einem Harbeck 1800, gewogen mit normaler Urlaubsausrüstung und wenig Sprit (ca. 40 l) gewogen, 1840 kg . Da ich aber zb. nicht bei jedem Treffen erst vor Ort tanken will, war’s mir dann doch zu heikel nochmal ca. 140 kg in den Tank zu füllen. Jetzt liegt es schon lange auf ner Tandemachse, Brenderup 2500 kg, mit voller Beladung inc. 210l Sprit waren es 2120 kg. Jetzt werde ich im Frühjahr nochmal wiegen, sind ja zb. Die Badeplattformen dazu gekommen, und noch einige Kleinigkeiten. Ich hab jetzt nicht das Problem das ich es gewichtsmässig nicht ziehen könnte, aber ich würde es schon gern wissen. Und ja für mich machen lange Konen überstände auch nur wegen dem Auftrieb im Heck Sinn, oder aber mansch Hersteller möchte auf einfache Art in andere Bootsklassen vorstoßen, was hoffentlich nicht der Fall ist. Andere Hersteller machen es doch vor das es auch ohne lange Konen geht, und zum Beispiel mein Boot trotzdem für 400 kg am Heck zugelassen ist. Wäre mal interessant zu wissen was für Gewichte die einzelnen Boote an den Spiegel anhängen dürfen, ........ Umfrage .
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Gruß Micha |
#2
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Für mich wird das Gewicht recht interessant.
Der LT sowie der Subaru dürfen max. 2to anhängen, zzg. Stützlast. Somit könnte ich das Zar61 mit einem 2,2to Trailer ggf. noch legal Trailern. Ich glaube ich muss mal nachschauen was ein 2,2to Trailer im Gegensatz zum 2,0to Trailer wiegt. Ein größeres Zugfahrzeug kommt für mich übrigens nicht in Frage. Zudem habe ich beim LT nicht die Möglichkeit die Anhängelast hochzusetzen. Ich bin momentan froh das ich für den Bock überhaupt eine AHK mit Zulassung gefunden habe und der TÜV die eingetragen und auch das H zugeteilt hat.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
#3
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#4
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Ich gehe aber nicht davon aus das ich die nächsten Jahre mit Boot über die deutsche Grenze komme. Und wenn doch, gibt es bei mir im Hause noch einen Sprinter mit 3,5to Hakenlast
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
#5
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Dass in D die Stützlast vom Anhängegewicht abgezogen wird ist meines Wissens ein weit verbreiteter Irrtum. Was geht ist, dass das zul. Anhängergewicht auf Stützlast plus max. Last der Achse(n) gesetzt werden kann. Auf das zul. Gesamtgewicht des Anhänger hat die Stützlast aber keinen Einfluss. Gruß Ulf |
#6
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Bedeutet, ein Anhänger hat zb. 1000 kg Gesamtgewicht ( Anhänger + Zuladung, nicht zu verwechseln mit Achslast + Stützrad) und die tatsächliche Stützlast beträgt 50 kg, dann hätte der Anhänger 1050 kg was aber nur in Deutschland legal wäre. Gewogen werden in Deutschland die Achslasten . Wobei man aufpassen sollte, das man die zulässige Hinterachselast des Zugfahrzeug nicht überschreitet, denn die angenommenen 50 kg Stützlast erhöht sich auf der Achse durch die Hebelwirkung auch noch beträchtlich . Und das wäre dann auch noch nur die statische Last auf der Kupplung, die dynamische Last erhöht sich zb. einem starken Bremsmanöver nochmehr.
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Gruß Micha |
#7
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Hallo
Nein, das ist nicht richtig. Wo es sich noch aufaddiert ist die Anhängelast,die das Zugfahrzeug ziehen darf. Beim zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers spielt die Stützlast keine Rolle. Gruß Ulf. |
#8
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Zitat:
2to Achslast & 75kg Stützlast erhöht die Legalität ggf. ein wenig. Die Frage ist nur was wiegt der 2,2to bzw. 2,5to Anhänger mehr als der 2to Anhänger. Nicht das der für mich geringe Vorteil der Zuladung durch ein höheres Leergewicht des Anhängers wieder aufgefressen wird. Im übrigen habe ich vermutlich noch dieses Jahr Zeit mich damit auseinanderzusetzen. Ich muss vor denn Kauf auch erst mal meine Draco verkaufen. Ggf. werde ich danach auch noch die Searider verkaufen wollen und dann erst Intensiv nach dem hoffentlich letzten Boot in meiner Bootskarriere suchen. Obwohl, letztes Jahr um diese Zeit war ich noch fest davon Überzeugt das die Draco nicht mehr veräußert wird.
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#9
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Zitat:
So ist es richtig, hab ich falsch geschrieben, hat ein Zugfahrzeug eine zulässige Anhängelast von 1000 kg, darf der Anhänger, wenn es dessen zulässiges Gesamtgewicht hergibt, bei zb. 50kg Stützlast, 1050 kg betragen.
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Gruß Micha |
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