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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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Anfänger hier, Führerscheinfrei Schlauchboot fahren auf dem Rhein (SFA Konstanz)
Hallo liebe Freunde,
Ich möchte mir gerne ein Schlauchboot mit der maximalen Größe und guter Leistung für die Inbetriebnahme auf dem Rhein zwischen Waldshut und Bad Säckingen zulegen und dieses auch ohne Führerschein führen. Wohne am Rhein in der Nähe von Waldshut, und es gibt viele tolle Stellen und kleinere Inseln die einfach zu erreichen wären mit einem kleinen Dinghy Boot mit wenig Leistung. Es ist sehr ruhig hier, und Berufsschiffahrt gibt es meines Wissens nach außer vereinzelten Fähren auch nicht viel. Ich würde mir das als allgemein sehr vorsichtigem Mensch und interessierten Laien in der Schifffahrt :D auf jeden fall zutrauen, solange es die Stellen sind, die ich kenne. Ich bin auch Haftpflichtversichert. Ich habe keinen SBS gemacht, kann in meiner derzeitigen Situation auch keinen machen. Ich weiß dass ich damit auf lange Sicht besser wegkomme, plane ihn deshalb auch mittel- bis langfristig zu machen, daher können wir von dem Thema mal absehen; Mir geht es nämlich nur um das Fahren ohne Schein. So weit bin ich in meiner Recherche gekommen: Ich darf angeblich laut internet und mehreren (teils gegensätzlichen) Aussagen mit einem Boot von einer Länge bis 2,50 und einer maximalen Leistung bis 5ps Führerscheinfrei auf dem Rhein fahren. Meine zuständige Behörde ist das Schifffahrtsamt Konstanz. Das besagt folgendes zu Kennzeichnungs und Registrierpflicht (aber nichts von den Grenzwerten ab wann man speziell am Rhein mit den Sondervorschriften wieder einen Führerschein braucht) : Zitat:
Kann ich dieses dann beantragen und darf dann trotzdem Führerscheinfrei fahren? Wenn ich jetzt so ein Boot von sagen wir 2,30m habe, kann ich dann einen Elektromotor unter 5ps Leistung anbauen und einfach loslegen? Oder muss ich es in diesem Fall angemeldet haben? Und wenn ich über 2,50m gehe , brauche ich dann ab diesem Moment den SBS? Oder kann ich auch dieses dann fahren solange ich es anmelde aber der Motor maximal 5Ps Leistung aufweist? Mir sieht das so aus als ob ich in jedem Fall das kleine Schlauchboot nach Konstanz fahren und vorführen muss, was mir komisch vorkommt. Woher kommen dann die Aussagen im Internet "Einfach unter 5 ps und los fahren" usw? Ihr seht ich bin schon sehr am kämpfen mit der Materie und hab gar keinen Durchblick. Hoffe mir kann jemand klarheit verschaffen, antworte auch gerne auf alle Fragen die Ihr an mich habt. Geändert von 910do (21.06.2020 um 06:09 Uhr) |
#2
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Oben geht es um die Zulassung, nicht um den Schein!
Das musst du unterscheiden. Die Länge ist vermutlich egal, die Motorisierung nicht. |
#3
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Hallo,
Berny hat es auf dem Punkt gebracht. Die Zulassung hat nichts mit dem Patent zu tun. Der Hochrhein (bezüglich Patent) aus Sicht des LKR Konstanz ist die Strecke von Stein am Rhein bis Schaffhausen. Dafür ist ein extra Patent erforderlich, danach der SBF Binnen (Untergrenzen PS mal ausgenommen). Ab wann man wieder auf den Rhein kann, weißt Du wahrscheinlich besser. Ich habe zwar das Hochrheinpatent (R Bodensee), aber weiter kam ich noch nie. Zu Deinen Fragen: Wenn Du einen Motor hast, benötigst Du i.d.R. eine Zulassung. Somit such Dir ein Boot aus, das Dir gefällt und bevor Du es kaufst sprich mit der Zulassungsbehörde was alles notwendig ist. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
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