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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#31
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Zitat:
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Gruß aus Nordwestdeutschland Heinz |
#32
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Moin,
Leute, in nomalen Zeiten ja, im Moment nicht wg. Corona. Man kann jetzt nicht einfach zu einem WSA fahren, jedenfalls nicht hier im Ruhrgebiet. Ein Freund wollte letzte Woche, ging nicht, nur schriftlich also per Post. Anderswo kann ich nicht sagen, aber denke mal das es überall gleich ist. Grüße Peter
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P.G. |
#33
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#34
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Zitat:
Wegen dem neuen Motor brauchten wir ja auch neue Papiere Nach 5 Wochen mal nachgefragt, und etwas Druck gemacht, da wir ja in Urlaub wollten. 1Woche vor dem Diebstahl kamen dann gsd noch die Papiere
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Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia ------------------------------------------------- |
#35
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Ich bin ehrlich - ich wäre einfach vorbeigefahren . Ok in Mannheim ist eines.
Aber wenn ich da mit Maske hingehe , was soll da passieren ?
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mit besten Grüßen Dirk |
#36
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Dirk,
das ist leider nicht Richtig! Du hast KEINE Zulassung, nur eine Registrierung!!! Diese Thema wurde über Tage im Booteforum durchgekaut.... Boote in Deutschland haben KEINE Zulassung! ( Ausnahme BODENSEE... dort brauchst du eine Zulassung ) Weder der ISB noch die WSA Registrierung ist eine ZULASSUNG! lg Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
#37
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Zitat:
ich habe mit dem WSA Schein einen - Ausweis , über das Kleinfahrzeugkennzeichen der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ausgestellt von "Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" Somit einen "offizielles Dokument" - eben wie ein KFZ Schein. Dieses Papier/Schein (wie auch immer) wird somit automatisch in der EU anerkannt (muss ja da offizielle Behörde)... Wer , wie das wo disskutiert - sag ich lieber nix zu. Das ist wie überall. Fakt ist dieser Schein muss anerkannt werden, die anderen müssen das irgendwie vereinbaren. Da "Vereine" diese Papiere ausstellen.... Kann ja jeder machen wie er will - WSA reicht mir vollkommen und spart den Papierkram mit der Verlängerung ...
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mit besten Grüßen Dirk |
#38
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Hallo,
Grundsätzlich verliert der IBS auch nach zwei Jahren nicht seine Gültigkeit innerhalb der EU.....Der IBS ist International... und deshalb nur zwei Jahre International gültig.... Die Registrierung erlischt erst mit der " Rückgabe " deines IBS... somit könntest du Dir auch die 20. - Euro sparen, wenn du innerhalb der EU bleibst. Lg Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
#39
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Hier noch einmal etwas darüber:
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#40
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Zitat:
Genau der "internationale" Teil muss ja alle 2 Jahre verlängert werden. Steht ja auch so auf dem Schein drauf. Von in EU gültig ... - steht da überhaupt nix. "In Deutschland unbegrenzt gültig" von EU lese ich da überhaupt nix. Da mir das beim ersten Boot zu doof war - bin ich dann direkt zum WSA gewechselt. Zitat:
Die Seite von Andreas ist gut - aber privat und auch schon länger nicht aktualisert.
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mit besten Grüßen Dirk |
#41
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Hallo Dirk...genau dieses Thema wurde im Booteforum gut durchgekaut...auch mit Quellen und Rechtlern...ich habe das auch bis vor kurzem nicht gewusst...aber es ist so...
Lg Robert
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