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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hallo Berny,
für mein Boot (2,7m, 2,5PS) brauche ich in Deutschland gar nichts machen, außer einen (Fantasie-)Namen am Heck und im Boot meine Adresse anbringen. Das gilt für alle Boote bis 2,21KW/3PS, da die als "Kleinstfahrzeuge" gelten. Darüber muss man das Boot anmelden, aber man braucht trotzdem bis 15PS keinen Führerschein. Die 5PS Grenze gab es mal, aber die gilt nur noch für ganz bestimmte Gebiete wie am Rhein und (glaube ich) am Bodensee. Aber da braucht man ja sowieso noch das Bodenseepatent. Ich persönlich empfinde das schon teilweise als reines "abkassieren", zum Beispiel die "E-Motor Plakette" an den Seen des Ruhrverbandes. Die bezahle ich, einfach weil es schön ist dort zu fahren. Ich habe aber nicht vor mich zusätzlich noch um irgendwelche Führerscheine oder Anmeldungen zu kümmern, einfach weil ich es nicht einsehe und es für meine Anwendung auch nicht muss. In meinen bevorzugten Urlaubsländern brauche ich das ja auch nicht, und dann fällt Kroatien eben als Urlaubsland aus, zumindest mit Boot. Aber dahin würde ich vermutlich eh eher fliegen, ist ganz schön weit von hier aus mit dem Auto. Österreich kommt für uns nicht in Frage, wir mögen einfach keine Berge.... Geändert von hotte76 (11.11.2020 um 09:26 Uhr) |
#2
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Am Bodensee darf man bis 6 PS ohne Führerschein fahren. Darüber benötigt man das Patent (= Führerschein). Grundsätzlich braucht man aber eine Zulassung für Motorboote. Unabhängig von der Leistung, also auch für E-Motoren und Kleinst-Benziner.
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
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