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#1
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Zitat:
soweit ich zurückdenken kann, waren Bootstrailer immer steuerfrei. Es gab früher nur die schwarzen Nummenschilder (steuerfrei) welche aber Wiederholungskennzeichen waren (gleiche Nummer wie der Zugwagen). Außerdem mußte der TÜV noch nicht die Beleuchtung besichtigen |
#2
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Hi Stefan,
red mal mit deinem Versicherungsvertreter. Ich habe das so gemacht, dass ich Boot und Trailer in einem Vertrag habe, in diesem aber eine Teilsumme für den Trailer gebildet wurde. Das Boot ist haftpflicht- und Kaskoversichert. Wird jetzt beispielsweise der Trailer gestohlen, während ich mit dem Boot im Wasser bin, ist es kein Problem, die Versicherungssumme für den Trailer zu bekommen. Das spart im Fall des Falles einen Haufen Ärger. Außerdem ist der Trailer in die Bootskasko integriert. Das ganze Gespann ist beim Transport versichert, auch bei Eigenverschulden, ebenso im Winterlager. Im übrigen braucht man für viele Länder die grüne Versicherungskarte. Die bekomme ich von meiner Bootsversicherung jedes Jahr problemlos zugeschickt, zusammen mit der international gültigen Haftpflichtversicherungskarte fürs Boot. Grüße "Neptun" |
#3
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Hallo,
das hört sich ja alles sehr interessant an. Ich habe auch einen Trailer mit grünem Kennzeichen und habe mir noch nie gedanken darüber gemacht. Denn es heißt: Der Sportanhänger ist über das Zugfahrzeug versichert. Aber was ist wenn sich der Trailer auf der Autobahn selbständig macht (Kupplung bricht) und einen Schaden verursacht? Mir ist es schon passiert, dass die Kupplung nicht richtig eingerastet war und nach ca. 100 Metern fahrt sah ich mein Boot nach rechts abbiegen. Da ist zum Glück nicht passiert nur das Kabel ist aus dem Stecker gerissen. Aber was wäre wenn? Gruß Bernd |
#4
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In dem falle denke ich zahlt die fahrzeugversicherung, da es ja im Zusammenhang mit dem betrieb mit diesem fahrzeug geschah, wenn Du ein Rad vom PKW verlierst ist der Schaden den eventuell dieses rad anrichtet ja auch versichert.
Wie kommt man denn an eine grüne Versicherungskarte (zb für HR nötig) wenn man für den trailer(grünes Kennzeichen) gar keine Versicherung hat ?
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Gruß Thomas Zebec mit Suzuki DT4 |
#5
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Hi,
red mit deiner Bootsversicherung. Ich bekomme die grüne Versicherungskarte von meiner Bootsversicherung. Das kann natürlich von Fall zu Fall anders geregelt sein Grüße "Neptun" |
#6
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Wenn der Hänger von der Kupplung springt und einen Unfall verursacht zahl die KFZ- Haftpflicht. Die ist auch bei normalen Hänfern der Fall. Die Versicherung der Hängers tritt nur dann ein wenn der Hänger ohne zutun des KFZ einen Unfall / Schaden verursacht. Ein grüne Versicherungskarte gibt nur bei einer Haftpflichtversicherung die explizit auch den Hänger versichert. Manche Bootshaftpflicht beinhaltet den Hänger. Dies ist aber Versicherungsabhängig. Für die Versicherungen im allgemeinen ein kalkulierbares Risiko, da in der Regel schäden im angehängten Zustand verursacht werden.
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Gruß Wolfgang _____________________________ Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt ) (Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte) |
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