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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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Themen-Optionen | Ansicht |
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#1
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ist das zugelassen??? Glaube nicht.
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#2
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Warum glaubst Du das nicht? Die zugelassene Last liegt bei 60Kg. Das Boot wiegt 48kg. Die Stützlast der Kupplung reicht locker.
Es ist meines Wissens nicht vorgeschrieben, dass man auf einem Fahrradträger nur Fahrräder transportieren darf. Die Ladung muss nur sicher verstaut, sowie Maße und Lasten eingehalten werden.
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Viele Grüße Andy |
#3
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Zitat:
Von Fahrrad steht da, zumindest bei meinem, nichts drauf. Gruß Mario |
#4
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Das stimmt, es gibt dafür auch Lastenkörbe, z.B. für Jäger, die dort ihr Wild ablegen können
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Gruß Heinz |
#5
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Natürlich ist das Zulässig !
Wie z.B. auf Anhänger , Wohnwagen oder Autodach , ist hier nur die Ladungssicherung und die zu beachtende Stützlast Maßgeblich. Lediglich ist unter anderem im Ausland eine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben. Paragraf 22, Absatz 2 der StVO : "Nach der Straßenverkehrsordnung darf die Ladung nicht breiter als 2,55 Meter und höher als vier Meter sein" Geändert von dereppsteiner (06.11.2023 um 10:29 Uhr) |
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