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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Nö. Klasse B ist Auto bis 3,5t plus Hänger bis 750 kg. Oder Auto + Hänger über 750 kg, wobei die Summe der zGm max. 3,5t sein darf.
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
#2
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Zitat:
Mit B darf er einen Zug mit 3.5 t zGG ziehen, d.h. Zugfahrzeug und Hänger dürfen zusammen 3.5t zGG haben, das Womo hat aber schon 3.5t. Also wird das nix. für den 3.5t und dem 750er Hänger braucht er den B96. Hier ist das auch besser erklärt: Um Links zu sehen, bitte registrieren Beim dem Humbauer Link entsteht der Eindruck, dass ein Anhänger mit Klasse B nur 750 kg zGG haben darf. Das ist nicht richtig. Anhänger muss leichter als der Zugwagen sein. Das zGG des Zuges darf 3.5t nicht überschreiten.
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
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