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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Das löst aber nicht das Problem von uns Küsten-Nucklern, die gerne ein FB 1 "amtlich" hätten, und zwar auch am Weg des "Umschreibens" von wirklich amtlichen Ö-Binnen-Scheinen. Und - FB 2 schließt selbstverständlich FB 1 ein (die FB sind ja immer "abwärts kompatibel" ). Gruß Peter
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Gruß, Peter_ _________________________________ Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null |
#2
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Früher gab es schon mal ein FB1, jedoch ohne Stempel des Bundesministeriums. Ohne praktischer Prüfung auf See und deutlich billiger. So 300€ inkl. allem.
Der FB2 kostet ja inkl. der 500sm weit jenseits der 1000€ und 1-2 Wochen Urlaub, sowie 3 Monate Kurs.
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LG Michael |
#3
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Hallo Michael, man lernt nie aus - hab ich gar nicht gewußt vom FB 1 Papier. Schon beim ersten Donau-Abschnitt (ja, die hat man früher in Abschnitten geprüft und u.a. jedes Landzeichen und die Kilometrierung abgefragt ) haben wir eigentlich immer nur gehört "Ö Donaupatent, da habts eh so viel gelernt, wird in YU und I anerkannt - an der Küste braucht´s sonst nichts". Wie gesagt, immer gut gefahren besonders im Osten: viel Stempel - gutt Papier.
Gruß Peter Übrigens: die 1-2 Wochen zum Seemeilen-sammeln sind nicht der schlechteste Urlaub!
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Gruß, Peter_ _________________________________ Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null |
#4
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LG Michael |
#5
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Gruß, Peter_ _________________________________ Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null |
#6
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Und ich habe immer gedacht, unsere Ö. Nachbarn sind schon im behördlichen Tun weiter. Knapp daneben ist auch vorbei.
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Gruß Christian Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben. Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben. |
#7
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LG Peter
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Gruß, Peter_ _________________________________ Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null |
#8
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Fast richtig. ME hat es weniger mit einer nicht vorhandenen Küste zu tun, sondern vielmehr mit der Toleranz der anderen Staaten. Auch die Dänen und die US Bürger fahren überall ohne Schein und es wird akzeptiert. Ob das jetzt gut ist, lassen wir einmal dahin gestellt sein. Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Warum es jetzt bei euch eine Sm Begrenzung gibt, ist mir immer noch nicht ganz klar. Die internationalen Seeregeln gelten doch überall, egal ob du nun 3 Sm oder 300 Sm von der Küste entfernt bist. Das einzige Land, wo du dich innerhalb von 300 Sm in staatlichen Hohheitsgewässern befindest, ist Island. Ich bin ein wenig irritiert.
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Gruß Christian Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben. Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben. |
#9
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Die Ausbildung und die daraus (hoffentlich) resultierenden Fähigkeiten des Schiffsführers sind eben in verschieden umfangreiche Stufen, Pakete, "Fahrtenbereiche" gepackt. Dementsprechend wird der Lehrstoff/Prüfungsumfang, von unten nach oben aufbauend immer umfangreicher. Es macht wohl einen Unterschied ob Du mitm Schlauch dem Sandstrand 2 sm entfliehst und zum eisschlecken mal zurückstichst oder ob Du nachts nach einem Wochen-Törn St. Lucia ansteuerst - wobei vielleicht Dein GPS streikte und Du Dich der Ausbildung in Astro-Navigation entsinnend, den Sextanten auspackst (und feststellst - kann ich nicht mehr, aber das ist eine andere Geschichte) . Aber diese Unterschiede in der Qualifikations-Anforderung sind eben durch die Fahrtenbereiche, ausgedrückt in sm zur Küste definiert. Und auch Fahrten durch internationale Gewässer beginnen ja notgedrungen immer in irgendeinem Hoheitsgebiet und damit ist der Skipper-Fremdling schon verpflichtet, ein dort genehmes Papier vorzuweisen, das ihm sein Heimatstaat ausstellen muß. Zur Info: FB 2 Küstenfahrt (20 sm) FB 3 küstennahe Fahrt (200 sm) FB 4 weltweite Fahrt Praxisnachweise: Küstenfahrt (FB 2) durch 500 Seemeilen einschließlich mindestens von drei Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen; Küstennahe Fahrt (FB 3) durch 1000 Seemeilen einschließlich mindestens von fünf Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 100 Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 14 Bordtagen erfahren werden Weltweite Fahrt (FB 4) durch 3500 Seemeilen einschließlich mindestens von zehn Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 200 Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 und zusätzliche 200 Seemeilen außerhalb des FB 3 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 70 Bordtagen erfahren werden Gruß Peter
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Gruß, Peter_ _________________________________ Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null Geändert von brummboot (28.09.2005 um 16:46 Uhr) |
#10
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Im Geltungsbereich der KVR (also auf "hoher See") ist doch sowieso nirgends ein Führerschein vorgeschrieben (wenn ich mich richtig an meine Prüfung zurückerinnere ). Wer will es auch kotrollieren, wenn der Ort an dem ich gerade herumfahre nicht zu einer betimmten Nation gehört.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#11
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Zur Info: Zitat:
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LG Michael |
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