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  #1  
Alt 28.09.2005, 13:27
brummboot brummboot ist offline
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Zitat:
Zitat von HCC
Ich hätte als Deutscher jetzt einmal eine Frage. Warum machen die Ö. Behörden einen Unterschied zwischen FB1 und FB2 ? Und was sind die Grundlagen für die verschiedenen Patente ? Schließt FB2 das Patent FB1 ein ?

Ohne mich auszukennen, liest sich das eher wie eine Posse. Man könnte meinen, dass hier unnötig privates Geld verbrannt wird.
Hi, Christian. Das Patent für (nur) FB 1 ist eben (noch) kein Thema für unsere Bürokratie. Nachdem Ö Behörden mangels eigener Hoheitsgewässer überhaupt keine amtlichen Prüfungen am Salzwasser abnehmen können , taten und tun das - aber nur für FB 2 aufwärts - Motorboot- und Segelverband. Für die von denen ausgestellten Befähigungs-Nachweise wurden allerlei abenteuerliche Bezeichnungen gewählt "amtlich anerkannt"... was ja grundsätzlich stimmte aber ohne intern. rechtliche Bedeutung war. Diese wurden früher u.a. von Adria-Anliegerstaaten (viel Stempel - gutt Papier ) "so akzeptiert". Seit 2004 stellt nun "die Behörde" nach erfolgreicher Prüfung bei den Verbänden eben ein "IC" (International Certificate for Operator of Pleasure Craft) aus. Dies auch für Inhaber älterer wie vor beschriebener Scheine. Das ist nunmehr ein "amtliches Papier" - um dessen Anerkenntnis durch andere Staaten sich eben Klarheiten/Unklarheiten/Wünsche/Behauptungen etc. drehen.

Das löst aber nicht das Problem von uns Küsten-Nucklern, die gerne ein FB 1 "amtlich" hätten, und zwar auch am Weg des "Umschreibens" von wirklich amtlichen Ö-Binnen-Scheinen.
Und - FB 2 schließt selbstverständlich FB 1 ein (die FB sind ja immer "abwärts kompatibel" ).

Gruß

Peter
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  #2  
Alt 28.09.2005, 13:35
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MichaelH MichaelH ist offline
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Früher gab es schon mal ein FB1, jedoch ohne Stempel des Bundesministeriums. Ohne praktischer Prüfung auf See und deutlich billiger. So 300€ inkl. allem.

Der FB2 kostet ja inkl. der 500sm weit jenseits der 1000€ und 1-2 Wochen Urlaub, sowie 3 Monate Kurs.
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LG
Michael
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  #3  
Alt 28.09.2005, 14:01
brummboot brummboot ist offline
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Hallo Michael, man lernt nie aus - hab ich gar nicht gewußt vom FB 1 Papier. Schon beim ersten Donau-Abschnitt (ja, die hat man früher in Abschnitten geprüft und u.a. jedes Landzeichen und die Kilometrierung abgefragt ) haben wir eigentlich immer nur gehört "Ö Donaupatent, da habts eh so viel gelernt, wird in YU und I anerkannt - an der Küste braucht´s sonst nichts". Wie gesagt, immer gut gefahren besonders im Osten: viel Stempel - gutt Papier.


Gruß

Peter

Übrigens: die 1-2 Wochen zum Seemeilen-sammeln sind nicht der schlechteste Urlaub!
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Gruß,
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  #4  
Alt 28.09.2005, 14:22
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von brummboot
Übrigens: die 1-2 Wochen zum Seemeilen-sammeln sind nicht der schlechteste Urlaub!
Ich will nicht 1 Woche mit wildfremden Leute auf einem engen Boot verbringen und Nächte lang Wache schieben. Das wollen nur die Segler. Urlaub ist bei mir was anderes.
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LG
Michael
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  #5  
Alt 28.09.2005, 15:37
brummboot brummboot ist offline
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Zitat:
Zitat von MichaelH
Ich will nicht 1 Woche mit wildfremden Leute auf einem engen Boot verbringen und Nächte lang Wache schieben. Das wollen nur die Segler. Urlaub ist bei mir was anderes.
Dann hast die falschen Leute und/oder das falsche Boot gewählt
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Gruß,
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  #6  
Alt 28.09.2005, 14:37
HCC HCC ist offline
der mit den Wellen tanzt
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Zitat:
Zitat von brummboot
Hi, Christian. Das Patent für (nur) FB 1 ist eben (noch) kein Thema für unsere Bürokratie. Nachdem Ö Behörden mangels eigener Hoheitsgewässer überhaupt keine amtlichen Prüfungen am Salzwasser abnehmen können , taten und tun das - aber nur für FB 2 aufwärts - Motorboot- und Segelverband. Für die von denen ausgestellten Befähigungs-Nachweise wurden allerlei abenteuerliche Bezeichnungen gewählt "amtlich anerkannt"... was ja grundsätzlich stimmte aber ohne intern. rechtliche Bedeutung war. Diese wurden früher u.a. von Adria-Anliegerstaaten (viel Stempel - gutt Papier ) "so akzeptiert". Seit 2004 stellt nun "die Behörde" nach erfolgreicher Prüfung bei den Verbänden eben ein "IC" (International Certificate for Operator of Pleasure Craft) aus. Dies auch für Inhaber älterer wie vor beschriebener Scheine. Das ist nunmehr ein "amtliches Papier" - um dessen Anerkenntnis durch andere Staaten sich eben Klarheiten/Unklarheiten/Wünsche/Behauptungen etc. drehen.

Das löst aber nicht das Problem von uns Küsten-Nucklern, die gerne ein FB 1 "amtlich" hätten, und zwar auch am Weg des "Umschreibens" von wirklich amtlichen Ö-Binnen-Scheinen.
Und - FB 2 schließt selbstverständlich FB 1 ein (die FB sind ja immer "abwärts kompatibel" ).

Gruß

Peter

Und ich habe immer gedacht, unsere Ö. Nachbarn sind schon im behördlichen Tun weiter. Knapp daneben ist auch vorbei.
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Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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  #7  
Alt 28.09.2005, 15:54
brummboot brummboot ist offline
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Zitat:
Zitat von HCC
Und ich habe immer gedacht, unsere Ö. Nachbarn sind schon im behördlichen Tun weiter. Knapp daneben ist auch vorbei.
Ja Ja, hau nur auf unsere Behörden hin, wir tun es auch. Aber im Ernst: viel was anderes kannst Du als Staat der eben kein Meeresanlieger ist nicht tun, wenn Deine (Seefahrts-) verrückten Bürger partout buten und nicht schön zu Haus binnen schiffen wollen. Du bist auf den goodwill der Küsten-Staaten angewiesen in denen sich Deine beknackten Untertanen ins Salzwasser stürzen.

LG

Peter
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Gruß,
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  #8  
Alt 28.09.2005, 16:07
HCC HCC ist offline
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Fast richtig. ME hat es weniger mit einer nicht vorhandenen Küste zu tun, sondern vielmehr mit der Toleranz der anderen Staaten. Auch die Dänen und die US Bürger fahren überall ohne Schein und es wird akzeptiert. Ob das jetzt gut ist, lassen wir einmal dahin gestellt sein. Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Warum es jetzt bei euch eine Sm Begrenzung gibt, ist mir immer noch nicht ganz klar. Die internationalen Seeregeln gelten doch überall, egal ob du nun 3 Sm oder 300 Sm von der Küste entfernt bist. Das einzige Land, wo du dich innerhalb von 300 Sm in staatlichen Hohheitsgewässern befindest, ist Island. Ich bin ein wenig irritiert.
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Gruß Christian

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  #9  
Alt 28.09.2005, 16:36
brummboot brummboot ist offline
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Zitat:
Zitat von HCC

Warum es jetzt bei euch eine Sm Begrenzung gibt, ist mir immer noch nicht ganz klar. Die internationalen Seeregeln gelten doch überall, egal ob du nun 3 Sm oder 300 Sm von der Küste entfernt bist. Das einzige Land, wo du dich innerhalb von 300 Sm in staatlichen Hohheitsgewässern befindest, ist Island. Ich bin ein wenig irritiert.
Aha, daher weht der Wind! Jetzt weiß ich was Dich irritiert. Ist aber nüchtern betrachtet so dumm und unbegründet auch wieder nicht:

Die Ausbildung und die daraus (hoffentlich) resultierenden Fähigkeiten des Schiffsführers sind eben in verschieden umfangreiche Stufen, Pakete, "Fahrtenbereiche" gepackt. Dementsprechend wird der Lehrstoff/Prüfungsumfang, von unten nach oben aufbauend immer umfangreicher.

Es macht wohl einen Unterschied ob Du mitm Schlauch dem Sandstrand 2 sm entfliehst und zum eisschlecken mal zurückstichst oder ob Du nachts nach einem Wochen-Törn St. Lucia ansteuerst - wobei vielleicht Dein GPS streikte und Du Dich der Ausbildung in Astro-Navigation entsinnend, den Sextanten auspackst (und feststellst - kann ich nicht mehr, aber das ist eine andere Geschichte) .
Aber diese Unterschiede in der Qualifikations-Anforderung sind eben durch die Fahrtenbereiche, ausgedrückt in sm zur Küste definiert.

Und auch Fahrten durch internationale Gewässer beginnen ja notgedrungen immer in irgendeinem Hoheitsgebiet und damit ist der Skipper-Fremdling schon verpflichtet, ein dort genehmes Papier vorzuweisen, das ihm sein Heimatstaat ausstellen muß.

Zur Info:
FB 2 Küstenfahrt (20 sm)
FB 3 küstennahe Fahrt (200 sm)
FB 4 weltweite Fahrt

Praxisnachweise:
Küstenfahrt (FB 2) durch 500 Seemeilen einschließlich mindestens von drei
Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder
Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und
deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen;

Küstennahe Fahrt (FB 3) durch 1000 Seemeilen einschließlich mindestens von fünf
Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder
Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und
deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 100
Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 liegen, die geforderten Seemeilen müssen
an zumindest 14 Bordtagen erfahren werden

Weltweite Fahrt (FB 4) durch 3500 Seemeilen einschließlich mindestens von zehn
Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder
Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und
deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 200
Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 und zusätzliche 200 Seemeilen außerhalb
des FB 3 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 70 Bordtagen
erfahren werden




Gruß

Peter
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Geändert von brummboot (28.09.2005 um 16:46 Uhr)
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  #10  
Alt 28.09.2005, 16:55
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OLKA OLKA ist offline
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Zitat:
Zitat von brummboot
Zur Info:
FB 2 Küstenfahrt (20 sm)
FB 3 küstennahe Fahrt (200 sm)
FB 4 weltweite Fahrt
Gerade deise Unterteilung ist m.E. Blödsinn.

Im Geltungsbereich der KVR (also auf "hoher See") ist doch sowieso nirgends ein Führerschein vorgeschrieben (wenn ich mich richtig an meine Prüfung zurückerinnere ). Wer will es auch kotrollieren, wenn der Ort an dem ich gerade herumfahre nicht zu einer betimmten Nation gehört.
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  #11  
Alt 28.09.2005, 17:07
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von OLKA
Im Geltungsbereich der KVR (also auf "hoher See") ist doch sowieso nirgends ein Führerschein vorgeschrieben (wenn ich mich richtig an meine Prüfung zurückerinnere ).
Denke ich auch. Auf hoher See fragt kein Schwein nach einen Schein. Hm, reimt sich.

Zur Info:
Zitat:
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Eine vermittelnde Stellung nahm 1703 Cornelis van Bynkershoek ein. Er ging davon aus, dass im Grundsatz Eigentum am Meer bestehen kann und zwar soweit, wie die Macht des Staates reicht. Als Grenze sah er die Reichweite der Geschütze an. Die damalige Geschützreichweite entspricht der 3-Meilenzone.

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..Ausdehnung der Hoheitsgewässer von 3 Seemeilen (die Reichweite eine Kanonenkugel), auf 12 Seemeilen ausgeweitet wurde. Teilweise wurden sogar bis zu 200 Seemeilen geltend gemacht; eine Forderung, die allerdings beständig bestritten wird.

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Küstenmeer (bis zu 12 sm)

Das Küstenmeer ist das Gebiet, das sich bis maximal zwölf Seemeilen von der Basislinie (in der Regel die Niedrigwasserlinie, es sind aber auch gerade Basislinien möglich) erstreckt. Dem Staat stehen in seinem Küstenmeer sämtliche Hoheitsbefugnisse zur Verfügung.

Die Zwölf-Seemeilen-Zone wurde in der UNO-Seerechtskonvention von 1982 in Artikel 3 definiert. In den meisten Staaten löst die Zwölf-Seemeilen-Zone die früher übliche Dreimeilenzone ab.


Anschlusszone (bis zu 24 sm)

In dieser an das Küstenmeer angrenzenden Zone, die maximal 24 Seemeilen betragen darf, kann der Staat die erforderliche Kontrolle ausüben, um Verstöße gegen seine Zoll-, Gesundheits-, und Einreisevorschriften zu verhindern, oder Verstöße, die bereits in seinem Hoheitsgebiet oder Küstenmeer begangen wurden, zu ahnden.


Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ, bis zu 200 sm)

In der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) kann der Staat bis zu einer Ausdehnung von 200 Seemeilen ausschließlich über die natürlichen Ressourcen, also Meeresbewohner und Bodenschätze, verfügen und wirtschaftliche Nutzungen steuern. Es bestehen darüber hinaus jedoch keine Rechte, die sich aus der Souveränität des Staates ergeben. Hoheitliche Befugnisse können daher nur im geringen Maße ausgeübt werden. Die häufigsten seerechtlichen Streitigkeiten beziehen sich auf die Nutzung der Wirtschaftszone.


Festlandsockel (mindestens 200 sm)

Der rechtliche Festlandsockel ist nicht unbedingt deckungsgleich mit dem geologischen Kontinentalschelf. Er erstreckt sich mindestens bis 200 sm von der Basislinie. Nach einer komplizierten, im Seerechtsübereinkommen festgelegten Formel kann seine Grenze bis zu 350 sm, im Einzelfall noch darüberhinaus (100 sm von der 2500 m Wassertiefenlinie) von der Basislinie entfernt sein. Jenseits des Festlandsockels liegt der internationale Meeresboden. Der Abbau von Ressourcen des Meeresbodens ist allein dem Staat vorbehalten. Der Festlandsockel verändert den Status der über ihm liegenden Gewässer nicht.


Der internationale Meeresboden (das "Gebiet")

Den Meeresboden und den Meeresuntergrund jenseits der Grenzen des Bereichs nationaler Hoheitsbefugnisse bezeichnet das Seerechtsübereinkommen als "das Gebiet". "Das Gebiet" und seine Ressourcen sind "gemeinsames Erbe der Menschheit" (Common Heritage of Mankind). Sie unterliegen der Verwaltung durch die Internationale Meeresbodenbehörde.
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Michael
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