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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Tempolimit
Hallo Alf,
hätte ich den Text von Olaf gscheit gelesen, hättest Du Dich nicht so anstrengen müssen. Tschuldigung, aber das war klasse, wie Du das das erklärt hast. Gruß Erich |
#2
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Vorsicht
Auch wenn ich gleich wieder als Oberlehrer beschimpft werde :
Das gilt in Österreich für Gespanne mit Österreichischer Zulassung, für Gespanne mit deutscher Zulassung gilt es sozusagen nur halb: (A) Wenn Du in die Radarfalle kommst, und die passende Gewichtsklasse plus FS hast natürlich kein Ticket (B) Wenn Du mit 130 km/h einen Unfall hast sagt die deutsche Versicherung Sorry wir zahlen nicht grob fahrlässig, denn das Gespann ist in D nur für 80/100 zugelassen, so ist es versichert und nicht für 130 durch die überhöhte Geschwindigkeit hast Du den Unfall billigend in Kauf genommen, oder sogar grob fahrlässig ausgelöst. |
#3
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Blödsinn!
Grundsätzlich: Das Gespann ist in D nicht für Geschwindigkeiten zugelassen, es gibt Bestimmungen, wie du mit welchen Gespannen fahren darfst. Lediglich die Zulassung für 100 km/h heißt, dass du in D auch 100 anstatt 80 fahren darfst. Das heißt aber nicht im Rückschluss, dass der Hänger normal für 80 km/h zugelassen ist !!! Dies ist nur eine Aufwertung des Hängers, dass er unter bestimmten Bedingungen eben mehr fahren darf. Ein Auto ist ja in A auch nicht auf 130 km/h zugelassen, nur weil man in A nicht schneller fahren darf (außer jetzt die 160 km/h Teststrecke) Bei der Zulassung geht es eben nicht um Geschwindigkeiten. Es gibt zwar bestimmte Zulassungen, in denen auch Geschwindigkeiten definiert sind, diese sind aber meistens für die Landwirtschaft usw (25 km/h usw) In A zählen die geschilderten Bestimmungen. Wenn du einen Hänger hast, der nur für 80 km/h zugelassen ist, dann würde das stimmen, aber es gibt eben keinen Hänger (auch nicht in D), der bis 80 zugelassen ist! Das sollte man so nicht verwechseln!!! Zu deinen Punkten: Das mit den 130 ist Blödsinn, weil das trifft generell zu, hat also nichts direkt mit den Anhängerbestimmungen zu tun (in der Schule würe man sagen "Thema verfehlt"). Und zum Thema Radarfalle: Wenn du die entsprechende Berechtigung hast (FS), dann kannst sehr wohl entsprechend fahren! Ein entsprechendes Ticket hast also schon !!! Dies trifft zB alle Deutschen, die den alten FS noch haben und Wohnwagen ziehen dürfen, obwohl das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge schwerer als 3,5 T ist (weil in D waren das bei Wohnwagen bis zu 7 T!). In Österreich gibts das nicht. Wäre das jetzt so, wie du das schilderst, dann dürften diese Deutschen gar nicht durch Österreich fahren, weil sie keine entsprechende Bewilligung haben! Klar ist aber auch, dass die deutschen Bestimmungen in Österreich nicht zählen, weil es eben österreichische Bestimmungen gibt. Woher kommen jetzt diese Ungereimtheiten? Ganz einfach, man darf nicht verwechseln, was persönliches Recht (Führerschein und die darin defenierten Rechte), Zulassung der Fahrzeuge (bilateral anerkannte Rechte) und generelle Straßenrechtsbestimmungen (nationales Recht) ist. Und das hat Rotbart gemacht! |
#4
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Hallo Freunde,
in Ergänzung zu Rolands Hinweise möchte ich jeden hier aus D auch noch bitten mal seine Reifen am Trailer anzuschauen. Denn aus Sparnisgründen sind oft vom Hersteller nur Reifen zweiter Wahl und mit Gewichtslimit und Speedlimit aufgezogen, mit denen man meistens garnicht schnell fahren darf. So war mein original WIKING-Trailer damals per ABE (Typisierung in Österreich) auch nur für max. 80 kmh freigegeben, was ich seinerzeit beim TÜV prompt habe ändern lassen müssen, da die Reifen als SR-Reifen ja wesentlich mehr vertrugen und ich nicht mit 80 kmh durch Frankreich nach Korsika fahren wollte. Hinzu kommt, das Trailerreifen selten ausgewuchtet sind, ein sträfliche Nachlässigkeit, weil gerade die Auswuchtmängel sich besonders bei Geschwindigkeiten um 80 - 100 kmh sich ungünstig auf Radlager, Aufhängung und zu guter letzt auch auf das Boot auswirken, das mit durch vibriert wird (=scheuert auf den Auflagen!). Ergänzung zu Bernys Kommentar: in D können Anhänger auch per ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) mit Geschwindigkeitslimits belegt werden, siehe hier Punkt 6 in der deutschen Zulasssung. Geändert von DieterM (16.05.2006 um 11:44 Uhr) |
#5
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Zitat:
Prinzipiell aber gibt es bei den Hängerzulassungen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen! Natürlich gibt es bei den Hängern auch technische Höchstgeschwindigkeiten, wie bei den PKW, aber dies ist nur relativ, weil diese höher als 100 km/h liegen. Des weiteren dürfen in Fr zB vierschiedenste Kombinationen sogar mit 130 km/h auf Autobahnen fahren (sowieso verrückt!) Bezüglich der Reifen muss ich dir absolut Recht geben!!! Das ist wirklich ein Punkt, der oft übersehen wird. |
#6
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Kleiner Auszug aus der Strassenverkehrszulassungsordnung
Zitat:
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#7
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Nur mit der Ruhe
Warum denn so draufschlagen Berny, bitte überlegt mal
(Geschwindigkeit sind Beispiele nicht echt!) Wenn in Ö gelten würde Tempo 100 max für alle und ich fahre 130 mit was auch immer, bekomme ich zu Recht ein Ticket, da hilft weder mein persönliches Recht, noch der D-Führerschein, noch die D-Zulassung, noch sonst etwas. Wenn ich in Ö (wieder 100 für alle) mit einem D-Fahrzeug 100 fahre, mit dem ich laut D-Zulassungspapiere nur 80 fahren dürfte (in D) bekomme ich kein Ticket, denn für den Ö-schutzmann am Radar fahre ich ja korrekt. Dritter Fall wieder fahre ich mit dem D/80 Fahrzeug 100 und baue einen Unfall in Ö, das Tempo ist in Ö korrekt, aber meine DEUTSCHE Versicherung (Vollkasko) wird sich erfolgreich weigern zu zahlen, weil das Fahrzeug für 100 nicht zugelassen war und demzufolge ausserhalb der Versicherung war. Das ist wie wenn ich mit einem für die Adria versicherten Schiff im Nordatlantik fahre, dann zahlt die Vers. auch nichts. (out of Area) Nichts anderes habe ich (vielleicht etwas umständlich) gesagt. Im übrigens ist die 100er Regel in Deutschland ja inzwischen vereinfacht worden, nicht mehr an die Kombination Zugwagen/Hänger gebunden, sondern Hänger-spezifisch. Aber das Problem hat schon oft D-Gerichte beschäftigt, insbesondere weil man in F (wie Du selbst sagst) richtig rasen darf und die Jungs haben sich dann immer gewundert warum die deutschen Vers. nichts gezahlt haben. |
#8
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Also irgenwie versteh ich jetzt warum Menschen Krebs und viele andere Krankheiten bekommen. Da fragt einer wie es aussieht mit dem Geschwindigkeitsbegrenzungen für Anhänger und so eine ( verzeiht mir) sch... komplizierte verdrehte nichtsbringende nur zeitverschwendende Diskussion kommt dabei raus.
Ich für mich will lieber gesund bleiben und bin froh das ich nicht so kompliziert und verstrickt denken muss. Musste auch mal gesagt sein!! LG Mathias P.S.: Es könnt auch sein dass ich falsch denke und es zur gesellschaftlichen Pflicht gehört alles zu zerklauben ...meine Herren Gesangsverein
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#9
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Zitat:
Wenn eine Geschwindigkeit als höchst zulässig angegeben wird, dann kann man diese nicht überschreiten. Also wenn 80 drinnenstehen, dann gilt auch in A 80. Nur, was ist wenn keine Geschwindigkeit angegeben ist? Dann gilt in D 80 und in A 100. So einfach ist es! Genau um das gehts nämlich! Also nicht die Sachen so umdrehen, dass sich keiner mehr auskennt! |
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