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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 16.05.2006, 11:52
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von DieterM
Ergänzung zu Bernys Kommentar: in D können Anhänger auch per ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) mit Geschwindigkeitslimits belegt werden, siehe hier Punkt 6 in der deutschen Zulasssung.
Ja, das sind aber Ausnahmen, das gleiche wie in A zB mit 25 km/h Begrenzungen und so weiter.
Prinzipiell aber gibt es bei den Hängerzulassungen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen!
Natürlich gibt es bei den Hängern auch technische Höchstgeschwindigkeiten, wie bei den PKW, aber dies ist nur relativ, weil diese höher als 100 km/h liegen.
Des weiteren dürfen in Fr zB vierschiedenste Kombinationen sogar mit 130 km/h auf Autobahnen fahren (sowieso verrückt!)

Bezüglich der Reifen muss ich dir absolut Recht geben!!!
Das ist wirklich ein Punkt, der oft übersehen wird.
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  #2  
Alt 16.05.2006, 12:18
rotbart
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Kleiner Auszug aus der Strassenverkehrszulassungsordnung
Zitat:
im Falle einer nachträglichen Berichtigung der Fahrzeugpapiere des Anhängers ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation mit einem Formblatt, das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verkehrsblatt bekannt gegeben wird, einen Vorschlag für die Berichtigung nach § 27 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in den Fällen der Nummer 1, ausgenommen Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb, erstellt, oder, wenn eine Änderung nach Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb vorliegt, er gemäß § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bestätigt hat, dass die Voraussetzungen dieser Verordnung vorliegen und dem Verfügungsberechtigten ein Informationsblatt für die Einhaltung der Bedingungen nach § 4 dieser Verordnung ausgehändigt wurde;

die Straßenverkehrsbehörde auf der Grundlage einer Bestätigung nach Nummer 2 mit einem Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers, im Falle des Satzes 2 auch des Zugfahrzeugs, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer Kombination unter Berücksichtigung der Bedingungen dieser Verordnung von 100 km/h bescheinigt;
Wenn in den Papieren 80 drin steht, dann gilt das auch in Kamschatka !!
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  #3  
Alt 16.05.2006, 12:44
rotbart
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Nur mit der Ruhe

Warum denn so draufschlagen Berny, bitte überlegt mal

(Geschwindigkeit sind Beispiele nicht echt!)

Wenn in Ö gelten würde Tempo 100 max für alle und ich fahre 130 mit was auch immer, bekomme ich zu Recht ein Ticket, da hilft weder mein persönliches Recht, noch der D-Führerschein, noch die D-Zulassung, noch sonst etwas.

Wenn ich in Ö (wieder 100 für alle) mit einem D-Fahrzeug 100 fahre, mit dem ich laut D-Zulassungspapiere nur 80 fahren dürfte (in D) bekomme ich kein Ticket, denn für den Ö-schutzmann am Radar fahre ich ja korrekt.

Dritter Fall wieder fahre ich mit dem D/80 Fahrzeug 100 und baue einen Unfall in Ö, das Tempo ist in Ö korrekt, aber meine DEUTSCHE Versicherung (Vollkasko) wird sich erfolgreich weigern zu zahlen, weil das Fahrzeug für 100 nicht zugelassen war und demzufolge ausserhalb der Versicherung war.

Das ist wie wenn ich mit einem für die Adria versicherten Schiff im Nordatlantik fahre, dann zahlt die Vers. auch nichts. (out of Area)

Nichts anderes habe ich (vielleicht etwas umständlich) gesagt.

Im übrigens ist die 100er Regel in Deutschland ja inzwischen vereinfacht worden, nicht mehr an die Kombination Zugwagen/Hänger gebunden, sondern Hänger-spezifisch.
Aber das Problem hat schon oft D-Gerichte beschäftigt, insbesondere weil man in F (wie Du selbst sagst) richtig rasen darf und die Jungs haben sich dann immer gewundert warum die deutschen Vers. nichts gezahlt haben.
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  #4  
Alt 16.05.2006, 18:30
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Rotti Rotti ist offline
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Also irgenwie versteh ich jetzt warum Menschen Krebs und viele andere Krankheiten bekommen. Da fragt einer wie es aussieht mit dem Geschwindigkeitsbegrenzungen für Anhänger und so eine ( verzeiht mir) sch... komplizierte verdrehte nichtsbringende nur zeitverschwendende Diskussion kommt dabei raus.
Ich für mich will lieber gesund bleiben und bin froh das ich nicht so kompliziert und verstrickt denken muss.
Musste auch mal gesagt sein!!

LG
Mathias

P.S.: Es könnt auch sein dass ich falsch denke und es zur gesellschaftlichen Pflicht gehört alles zu zerklauben ...meine Herren Gesangsverein
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LG
Mathias

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  #5  
Alt 16.05.2006, 18:31
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Nachtrag:

während ihr hier noch lange kompliziert herumdiskutiert, bin ich schon lange in HR angekommen und pflege Urlaub


So schön kanns ohne Sorgen sein:

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LG
Rotti
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LG
Mathias

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  #6  
Alt 16.05.2006, 18:53
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Lieber Mathias,

ausnahmsweise liegst Du mit Deinen Gedanken in Kroatien vollkommen richtig!

Allerdings ist unser deutsches Bootsführerscheinsystem gegenüber dem österreichischen wesentlich einfacher. Dafür ist aber unsere Straßenverordnung mit unserem Rechts- und Versicherungssystem in Deutschland wesentlich komplizierter als in Österreich, und so schwer zu verstehen, das selbst Berny als gestandener Wachmeister streckenweise total daneben liegt, zumindest was deutsche Vorschriften betrifft.

Daher ist auch das Verständnis dafür so schwierig. Vielleicht gerade aus dieser Sicht muß ich gestehen, das es wenig Sinn macht dieses Thema weiter zu vertiefen. Insofern liegst Du auch wieder richtig.

In 2 Wochen verdrücke ich mich auch nach Kroatien für 3 Wochen!
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  #7  
Alt 16.05.2006, 20:09
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Zitat:
Zitat von rotbart
Kleiner Auszug aus der Strassenverkehrszulassungsordnung


Wenn in den Papieren 80 drin steht, dann gilt das auch in Kamschatka !!
Und was heißt das jetzt?
Wenn eine Geschwindigkeit als höchst zulässig angegeben wird, dann kann man diese nicht überschreiten.
Also wenn 80 drinnenstehen, dann gilt auch in A 80.

Nur, was ist wenn keine Geschwindigkeit angegeben ist?
Dann gilt in D 80 und in A 100. So einfach ist es!

Genau um das gehts nämlich!
Also nicht die Sachen so umdrehen, dass sich keiner mehr auskennt!
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