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#1
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- hab gerade geslippt und Boot ins Wasser und den Trailer auf dem Gelände vom Bootsverein abgestellt Wenn der nun aus irgendwelche Gründen sich selbstständig machen würde, hätte ich die Erwartungshaltung das die Bootshaftpflicht das regelt ? Sonst wären ja die xx Trailer da alle nicht versichert ?
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mit besten Grüßen Dirk |
#2
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein. Markus Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende. „Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt” Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar. Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt. Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS. |
#3
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Thomas, in Österreich MUSST du einen Anhänger Haftpflichtversichern, egal was du noch für andere Versicherungen hast.
Das ist der rechtlich feine aber kleine Unterschied. Für die anderen: Ihr MÜSST bei diesen Dingen immer zwischen Haftpflicht und Kasko unterscheiden, das sind zwei komplett unterschiedliche Versicherungssysteme (auch wenn sie oft im Paket angeboten werden) |
#4
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Michael |
#5
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Gruß Thomas |
#6
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Man sollte auch mal einen Blick in die Bedingungen seiner Privathaftpflichtversicherung werfen.
Nicht versicherungspflichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger sind mitversichert. (also grünes Kennzeichen) so stehts in meiner Privathaftpflicht. Gruß Jochen |
#7
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das kleingedruckte und die ausschlüsse kommen meist erst bei einen richtig Beschissenen Unfall heraus. Das Schreibt Dir dann deine Versicherung... denn da kennen Sie sich sehr gut aus!!! Anfänglich waren die auch mitversichert ( Namen sage ich keine... hatte 3 Buchstaben ). Stand auf auf dem CP( it.) auf der Trailerfläche..Kinder Turnten darauf rum..abgerutscht Fuß aufgeschlitzt... Trailer war abgekuppelt und kein Boot drauf.... Gut das ich Italienische Verwandte habe... danach habe ich etliches geändert!!!! Lg Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
#8
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Hallo Harry,
mach es doch so, wie ich es mit dem Trailer hatte: Schwarzes Kennzeichen, dann darfst Du auch etwas im Boot transportieren, was nicht zum Wassersport gehört: Ich habe z.B. einen zerlegbaren Gartenschuppen nach Kroatien im Boot transportiert. Wie schon von anderer Seite geschrieben, kostete die Versicherung ca. € 20,00 pro Jahr. Eine Aufforderung Steuern zu zahlen habe ich nie bekommen. Trailer extra haftpflichtversichern: Er ist dann auch im ABGEKOPPELTEN Zustand versichert, was bei einer Versicherung über die KFZ-Versicherung nicht der Fall ist. Hast Du jedoch im angekoppelten Fall einen Schaden, den der Trailer verursacht, wirst Du in der KFZ-Versicherung im Schadenfreiheitsrabatt herunter gestuft. Gruß Peter |
#9
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nix für Ungut - aber was hat das mit dem Trailer zu tun ? - NIX Wenn da jemand unbefugt drauf rumturnt sollte er/sie/es aufpassen dass es keine Watschn gibt. Aber sicher melde ich das nicht irgendeiner meiner Versicherungen ? Oder versteh ich das falsch ? Mir geht es drum wenn der auf dem Vereinsgelände steht, im Winterlager, ... und etwas damit passiert. Er rollt auf ein Auto (mit oder ohen Boot), ... Und mein Hänger irgendwie für was "Schuld" ist. Da ich bei W & W bin sehe ich das entspannt.
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mit besten Grüßen Dirk |
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