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#16
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@ alex
sowohl (ich) als auch (Boot) Ich habe den original wikingtrailer fürs Meteor, zGM 1000 kg, also eigentlich vom Gewicht dafür ausgelegt. Erstaunt war ich als dann der höchstens auf 2200 kg geschätzte Van bei 2450 war (ich war nicht drin, wenig gepäck) und somit am Limit war und der Trailer bei 850 kg. Durch die Nieveauregulierung habe ich nichts gemerkt. Ich hatte so den ganzen kram wie Anker, Leinen, Werkzeug, und was man sonst noch hat vor der Achse des Trailers gestaut und das hat dann erheblich auch die AHK gedrückt (=Stützlast), Auf der Fahrt in den Urlaub waren noch zudem 150 lit Sprit mehr dabei, daraus habe ich für mich den Schluß gezogen, dass ich auch hinter der Achse des Trailers bißchen was stauen muß (unterschiedliche Hebelarme (10 kg im Ankerkasten machen sich anders bemerkbar als 10 kg am Heckspiegel) Würde ich das Boot noch über die nächsten 2 - 3 Jahre fahren wollen, würde ich mir meine Gedanken über eine Auflastung/Umbau auf 1200 kg machen. mfg Marcus |
#17
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ich hab meinen 1300er Harbeck auf einen 1500er getauscht, weil ich fahrfertig mit vollgetanktem Boot (Zar53) 1375 kg gewogen habe.
Torsten, Du bist definitiv überladen . |
#18
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hallo,
ich habe doch nur einen kleinen motor, das macht mir hoffnung, gruß Torsten ps : im frühjahr weiß ich mehr, da wird gewogen |
#19
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Hallo zusammen,
nicht nur bei den Trailern wird geschummelt, sondern auch bei den Autos... also einmal standen wir auf der Wage, weil wir einen Stein wegbringen musste und man da nach Kilogramm oder eher Tonnen zahlt... beim Ein- und Ausfahren wird da gewogen... Ergebnis war: Ein Grabstein wiegt tatsächlich 400 kg, die zwei Insassen die den Stein rauswarfen 150 kg der Tankinhalt vermutlich 40 kg und der Rest vom Wagen 1490 kg . Also insgesamt 2080 kg bei einer Zuladung von 590 kg... max. erlaubte Zuladung waren eigentlich 620 kg, aber mit 2080 kg waren wir schon über dem Maximalgewicht es Fahrzeugs... Egal waren sowieso nur ein paar Kilo mehr, was macht das schon... Einen VW BUS hatten irgendwelche "Fernsehdeppen" mal mit ein paar Tonnen Beton beaufschlagt... der Bus hielt sich tapfer... nur irgendwann platze die Türe infolge des Gewichts... gefahren ist er da aber trotzdem noch! Gruß Markus |
#20
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Zitat:
hallo, heute war ich beim wiegen, und siehe da mit polster und leerem tank brachte mein boot 1230kg auf die wagge, habe noch 70 kg und die stützlast von 75 kg, ich denke 145 kg reichen mir wenn ich nicht ganz volltanke, gruß Torsten |
#21
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Hallo
Ich war auch mit meinen ZAR47 auf der Waage 1050kg . Habe mir schon einen Trailer bis 1300kg bestellt. Meinen Balbi BD 850 mit Deutscher Zulassung werde ich dann verkaufen
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[COLOR="Red"]Liebe Grüße Roman |
#22
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Zitat:
1300 Kg ist 1300 Kg, da ist nichts mehr mit Stützlast dazurechnen dann ist er überladen. mfg Dieter |
#23
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Zitat:
gewogen wird im angehängtem zustand, und das was du als stützlast auf der kupplung hast ist dann auf der hinderachse des zugfahrzeuges, ich schiebe in ja nicht auf der autobahn, gruß Torsten |
#24
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tatsächliche Anhängelast (Gewicht des Trailers)setzt sich zusammen aus Stützlast und Achslast
Wenn nur die Achslast verwogen wird und nur beanstandet wird, erfolgt dies lediglich aus "opportunitätsgründen", eigentlich sind es 2 unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten, die beide geahndet werden (2. aus rechtlichen Gründen nur zur Hälfte) Grüße Marcus |
#25
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Zitat:
das habe ich jetzt nicht ganz verstanden, bin ich mit der stützlast jetzt auf dem holzweg, meines wissen werden die stützlast kontrolliert, (welches gewicht auf den kugelkopf drückt) und die achslast im angehängtem zustand, da man aus sicherheitsgründen eine gewisse stützlast braucht ist dieses gewicht dann auf der hinterachse des zugfahrzeuges, ich nutze diese immer voll aus in dem ich eine personenwagge und ein stück holz genauso hoch wie die anhängerkupplung darunter stelle(unter die anhängerkupplung) da stützrad einkurbel und gewicht ablesen, gruß Torsten ps: kannst du mich da genauer aufklären ob das so richtig ist, |
#26
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Nochmal:
Es wird unterschieden: Achslast des Anhängers im angekuppelten Zustand (somit ohne Stützlast) und Anhängelast = Gesamtgewicht des Anhängers abgekuppelt (=Stützlast und Achslast). nach der 19.ÄnderungsVO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde die anhängelast von 1-achsigen Anhängern (2-achsig mit Achsabstand unter 1 Meter) definiert als Achslast und Stützlast. Eine Überschreitung der Stützlast stellt sich beim Achsweisen-Verwiegen des Zugfahrzeugs heraus und wird dort geahndet. (Übrigens auch eine Unterschreitung der Minimalstützlast) folgendes Beispiel PKW leer 1500 kg zGG 2200 kg Achslast Vorne 1000 kg Achslast hinten 1200 kg Anhängelast 1500 kg Übungsannahme PKW ist vollbeladen Fall a) Trailer mit 1000 kg zGG tatsächlichen Gewicht von 1300 kg (1200 kg Achslast und 100 kg Stützlast) PKW 2200 kg + 100 kg Stützlast tats. Achslast hinten 1300 kg Überschreitung der Achslast des PKW hinten um 100 kg Überschreitung des ZGG des PKW um 100 kg Überschreitung der Achslast des Anhängers um 200 kg Überschreitung des ZGG des Anhängers um 300 kg keine Überschreitung der Anhängelast (der PKW darf ja 1500 kg ziehen) = 4 Verstöße Fall b) Anhängelast nur 1000 kg dann kommt noch die Überschreitung der anhängelast dazu = 5 Verstöße Toleranzen und Abladegrenzen habe ich mal außen vor gelassen. (Ob ich als Polizeibeamter jetzt alles so ahnde oder nur den schwersten Verstoß, (=Opportunitätsprinzip) lasse ich mal dahingestellt. Alle Klarheiten beseitigt? Grüße Marcus Den Daumen runter wollte ich nicht haben und kann ihn auch nicht entfernen sorry |
#27
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Das nenn ich mal ne klare Ansage
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Gruß aus dem Schwarzwald Willi Um Links zu sehen, bitte registrierenSchlauchoholikerUm Links zu sehen, bitte registrieren Freiwilliger Seenot-Dienst e. V. (FSD) Bodensee Um Links zu sehen, bitte registrieren D -Villingen-Schwenningen / BaWü |
#28
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hallo,
also wenn ich die 75 kg stützlast einrechne habe ich einen verstoß gegen das ZGG des anhängers, aber keine wegen der achslast, schon wieder ein bischen schlauer, gruß Torsten |
#29
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Ich glaube aber, dass Dein Zar mit Motor und dem ganzen Drumrum am Limit des Trailers ist, wenn du es volltankst auf jedenfall,
Fahr doch mal zu Beginn der Saison zu BayWa oder einem Baustoffhändler, die haben oft Waagen, und wenn nicht, frag die Polizei wo eine Waage ist. Wiege Dein Gespann und berichte uns dann.... Edit: wer lesen kann, ist klar im Vorteil, hast ja schon gemacht Grüße Marcus |
#30
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hallo,
gewogen hab ich es ja, hat im abgehänten zustand mit ca 15-20 liter sprit ohne ausrüstung 1230 kg, 1300kg darf ich , vollgetankt wollte ich sowiso nicht unterwegs sein,(120 liter) 70 kg wir vielleicht etwas knapp, aber 20-30kg überladen werden mir deine kolegen nicht die rübe abreisen, deswegen mach ich mir keinen kopf, gruß Torsten |
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