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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#16
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Wie ist das jetzt wenn wir auch nächstes Jahr das gleiche Boot+Motor nach Medemblik mitnehmen möchten? Sollte man dafür doch den Schnellbootführerschein machen oder wieder ohne fahren und so, dass man der Polizei nicht ins Auge fällt, also immer mit Ausschau nach Polizeiboot
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#17
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Hallo Peter,
das das Boot schneller ist als 20 kmh, wurde Dir hier bereits mehrfach gesagt. Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Dich und will lediglich sein Boot vermieten. Das Boot ist schneller als 20 kmh, wie festrgerstellt wurde, also ist es in Holland führerscheinpflichtig, das sind die niederländischen Vorschriften. Damit mußt Du Dich abfinden. Da in NL der Wassersport sehr stark überwacht wird wegen der vielen Übertretungen, kannst Du sicher sein, das sie Dich/Euch wieder erwischen auch wenn kein WSP-Boot in der Nähe ist, und dann ... dürfte es richtig teuer werden (weil Ihr bereits registriert seit) im Wiederholungsfall. Ich verstehe nicht, warum man ohne Führerschein und entsprechender Ausbildung, trotzdem die Vorschriften nicht einhalten will? Ist doch so einfach einen Schein (SBF-Binnen) zu machen in D, und dann kann man noch ganz andere Boote fahren. |
#18
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Zitat:
Soll ich jetzt fahren und hoffen, dass mich niemand erwischt oder soll ich den Führerschein machen ? |
#19
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Das ist ja das Problem: Wenn der Charter das Boot gemessen hat und unter 20 Km/h war, dann evt. deshalb, weil er 120 Kg wiegt. Wenn dein Sohn das Boot fährt, der vielleicht 45 Kg wiegt, kommt man mit gleicher Motorisierung auf über 20 Km/h. Es ist immer die Frage WER das Boot fährt! Bevor ich meinen SBF gemacht habe, bin ich immer mit GPS gefahren, um Geschwindigkeit über 20 Km/h zu vermeiden. Ich gebe zu, das das deutsche Recht in diesem Falle tatsächlich einfacher ist. 5 PS ohne Lappen - fertig - Geschwindigkeit egal!
Unsere Nachbarn sehen das nunmal etwas anders. Ich kann dir nur raten: Zahlen und fröhlich sein. Die niederländischen Behörden verstehen in dem Punkt keinen Spaß. Im übrigen fährst du sicherer, wenn du den SBF machst. Es ist nicht schwer und bezahlbar ist es auch. Wenn man von dem Virus "Boot" erstmal infiziert ist, gibt es eh keine andere Wahl!!!!! Gruß Stefan |
#20
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Hi,
aber um den TE mal in Schutz zu nehmen , 95% der Bootsfahrer hier bei uns die mit 5 PS fahren haben keinen FS Es wird hier am Leukermeer auch toleriert solange man sich benimmt , auf dem See die 9 KM/h einhält und auf der Maas nicht kreuz und queer duch andere Boote fährt. Aber das scheint wie immer und überall Auslegungssache zu sein Gruß aus Holland, Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr |
#21
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Deswegen gibt es sinniger Weise auch Schaluchboote mit 5PS ohne Schein, die man leider nur in Deutschland fahren darf, das wussten wir aber nicht. Wenn ich den Schein hätte, würde ich auch 15 PS nehmen. kein Mensch hat uns gesagt, dass man für das ausgeliehene Boot in Holland doch den Schein braucht.
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#22
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Zitat:
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#23
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Zitat:
Da beißt die Maus keinen Faden ab: Dein Sohn ist ohne den passenden Führerschein unterwegs gewesen. Im übrigen kann ich Udo nur Recht geben - ich gehörte bis vor kurzem auch zu den 5 PS - Fahrern ohne SBF am Leukermeer. Gruß Stefan @ Udo: Gruß nach Holland - ab August sind wir auch wieder dort! |
#24
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Zitat:
Du fragst jetzt, ob Du das gleiche wie heuer nächstes Jahr wieder machen sollst, nämlich ohne Schein zu fahren . Zitat:
es ist Dein Risiko, DU entscheidest. Niemand hier aus dem Forum wird dir dazu raten, mit einem führerscheinpflichtigen Boot ohne FS zu fahren . |
#25
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Zitat:
ach , auch einer von den Vor und Nachsaisoncampern Solch einen Platz hatten wir viele Jahre , aber die Auf und Abbauerei war nix mehr für mich Ist jetzt doch um einigeres angenehmer Gruß vom Leukermeer ps. kannst gerne mal auf einen Kaffee vorbeischauen , NR.37
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#26
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Zitat:
eine Toleranz ist bereits in den Tachos (von Fahrzeugen) eingebaut, die teilweise 2 bis 5 kmh voreilen. Du brauchst nur die Geschwindigkeit Deines Navigerätes im Auto mit dem Tacho vergleichen. LKW's und Busse haben übrigens geeichte Tachografen im Fahrzeug und zeigen exakt an. Und die maximal zugelassenen Geschwindigkeit darf nirgends überschritten werden. Ansonsten wird je nach RADAR-Geräte-Typ in D - und nur in D (!) - ein bestimmte Toleranz berechnet. Das hat nichts mit einer generellen Toleranz zu tun, was immer wieder irrtümlich angenommen wird, und immer wieder zu schnellerem Fahren verführt. In Deutschland wie auch im gesamten Ausland soweit mir bekannt ist, darfst Du die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Auf dem Wasser wird z.Teil auch schon hie und da mit RADAR gemessen, aber vielerorts noch mit Auge oder Stoppuhr gemessen. Das kann man auch beurteilen z.Bsp. nach der ausgelösten Schwellwelle je nach Bootstyp. Und es gilt die Geschwindigkeit über Grund, also Vorsicht bei Fließströmung. Also siehe Dich vor und beachte die Vorschriften, die auch zu Deinem und anderer Schutz erstellt wurden. Übrigens werden diese Vorschriften mit Seezeichen und im niederländischen Wasser-Allmanach aufgeführt. |
#27
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Hi,
hier mal ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog. Gruß Udo Fahren unter Alkoholeinfluss * Promillesatz von 0,81 ‰ – 1,00 ‰ - Vorladung - Dagvaarding * Promillesatz von 1,01 ‰ – 1,30 ‰ - Vorladung - Dagvaarding * Promillesatz von 1,31 ‰ – 1,60 ‰ - Vorladung - Dagvaarding * Promillesatz über 1,60 ‰ - Vorladung - Dagvaarding Maximalgeschwindigkeit auf dem Wasser mit einem kleinen Schiff (< 86m) * Überschreitung bis 6 km/h - 60 Euro * Überschreitung von 6 bis 15 km/h - 90 Euro * Überschreitung von 15 bis 25 km/h - 130 Euro * Überschreitung ab 25 km/h - Staatsanwaltlich festgelegt - Om-transactie Schnelle Motorboote (kleine Motorboote, die schneller als 20 km/h fahren können) * Fahren während die steuernde Person jünger als 18 Jahre alt ist. - 130 Euro * Boot ist nicht mit Sicherheitsfahrschaltung ausgerüstet. - 150 Euro * Als Schiffsführer die Sicherheitsfahrschaltung nicht benutzen. - 150 Euro * Als Schiffsführer oderEigentümer/Halter Boot nicht registriert. - 90 Euro * Als Schiffsführer oder Eigentümer/Halter keinen Registrierungsbeleg an Bord haben. - 60 Euro * Als Schiffsführer oder Eigentümer/Halter an der Schifffahrt ohne tauglichen Feuerlöscher teilnehmen. - 90 Euro Als Schiffsführer eines Schiffes auf Binnenwasserstraßen * Fahren ohne gültigen Führerschein. - 360 Euro * Nach Aufforderung nicht den Führerschein oder ein vergleichbares Dokument vorzeigen. - 60 Euro
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#28
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Moin,
um es kurz zu machen: Zahle deine Strafe, denn du hast einen Verstoß begangen. Ohne dich beleidigen zu wollen; jetzt da du die Vorschriften kennst, wäre ein nochmaliger Verstoß ziemlich dumm und wird, soweit ich weiß, auch härter bestraft! Die Waschpo erkennt man nicht immer sofort! Melde dich bei einer Bootsschule an, in der Regel ist der Schein innerhalb von 3 Wochen erledigt, damit kannst du auch schneller fahren. Auf Dauer ist man mit 5 PS doch sehr eingeschränkt und man hat auch keine Reserve, wenns mal "knapp" wird. Im Übrigen schadet es nicht die Vorschrifen zu kennen. Würdest du auf Dauer mit einem Auto welches nur 6 Km/h fährt führerscheinfrei unterwegs sein? In Deutschland ist das nämlich erlaubt! Gruß Stefan @ Udo: Danke, auf den Kaffee komme ich gerne mal zurück!! |
#29
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mein Boot ist also schneller als 20Km/h und ich mache den Schein.
Was bringt aber der Schein, wenn in Holland die maximale Höchstgeschwindigkeit Binnen sowieso 20Km/h ist??? Ich fahre dann also mit dem Boot bis 20Km/h mit Schein wie andere ohne Schein. Den Schein habe ich nur deswegen, weil mein Boot schneller als 20 fahren könnte, darf aber nicht. Wo ist hier der Sinn? |
#30
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Zitat:
Aber, wenn's Dir nicht passt, Du kannst auch schwimmen, da brauchst definitiv noch keinen Schein dafür . |
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