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Reparatur/Instandsetzung/Pflege.. Meinungen zum in Stand halten der Schlauchboothaut und deren Anbauteile.

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  #16  
Alt 29.08.2006, 18:37
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Hallo,

wenn ich mit einem Händler einen Vertrag abschließe ist er mein Vertragspartner, egal was er schreibt. Einen Vertrag kann er ja nicht abschließen ohne daß ihm die Sache gehört.
Im anderen Fall tritt er als Vermittler auf und ich mache den Vertrag mit dem Vorbesitzer.

Grüße

Harald
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  #17  
Alt 29.08.2006, 18:49
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Berny
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Im anderen Fall tritt er als Vermittler auf und ich mache den Vertrag mit dem Vorbesitzer.
Tja, und das genau ist eben die Frage!
Es kann ja sein, dass genau dieser Umstand etwas verschleiert dargestellt wird und ich annehmen kann, dass ich beim Händler kaufe?

ZB, mir passiert mit meinem Wohnmobil.
Wir hatten alles besichtigt, der Händler hat uns alles gezeigt, schaute also alles so aus, als würde ich beim Händler einkaufen.
Beim Vertrag stand dann aber plötzlich der Vorbesitzer drauf.

Und hier ist eben die Frage, ob das so alleine überhaupt geht, wenn zB Nachweisbar ist, dass der Händler an diesem Kommissionsverkauf mitverdient?

Ich bin mir da gar nicht so sicher, ob sich ein Händler dann auf den "Kommissionsverkauf" ausreden kann, wenn er mitverdient!!!

Gerade bei Schlauchbooten sieht man im Internet immer wieder diese Hinweise (verkaufe als Bastlerobjekt, aber sonst alles OK) und so weiter.
Es gibt bereits einen Entscheid, wo festgestellt wurde, das Verkäufer in Ebay als Händler gelten, wenn sie durch ihre Verkäufe eine regelmäßige Einkunft haben. Dies ist ja schon ein erster Schritt in diese Richtung, dass Händler nicht als Privatpersonen auftreten dürfen.
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  #18  
Alt 29.08.2006, 18:56
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Hallo Berny,


sollte das so sein bist Du jedenfalls in der Beweispflicht. Und daß der Händler diesen Zuverdienst als Betriebseinnahme verbucht ist ja eher zweifelhaft.



Grüße

Harald
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  #19  
Alt 29.08.2006, 18:56
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KlausB KlausB ist offline
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Hallo Berny,

Du hast recht: Knackpunkt ist immer, dass der Verkäufer behaupten wird, der Schaden sei erst beim Käufer entstanden ("Der hat keine Ahnung, hat das Boot zu stark aufgepumpt, unsachgemäß über Felsen gezogen, usw.").

Die Frage ist immer: Wer muss was beweisen?

Und hier muss nicht der Käufer beweisen, dass er das Boot nicht kaputtgemacht hat, sondern der Verkäufer müsste beweisen, dass die Schäden erst beim Käufer entstanden sind, ansonsten gilt die gesetzliche Vermutung, dass die verkaufte Sache bereits bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft war - sprich: der Verkäufer haftet.

Achtung: Das ist die Rechtslage für Deutschland, wie es in Österreich ist, weiß ich nicht!

Die Frage mit dem Kommissionskauf ist letztendlich in den meisten Fällen ebenfalls ein Beweisproblem: Häufig drängt sich zwar der Verdacht auf, der Verkauf "von privat" ist eben nicht privat, sondern dahinter steht ein Händler, aber in den meisten Fällen - gerade bei ebay - wird der Käufer das nicht beweisen können.

Klaus
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  #20  
Alt 29.08.2006, 19:00
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KlausB KlausB ist offline
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Hallo Berny,

jetzt hat sich deine Erklärung mit meinem Kommentar zeitlich überschnitten:

In deinem Fall hat der Händler "in Kommission" verkauft. Bei Abschluss des Kaufvertrages war das auch deutlich. Du hast - leider - von privat gekauft.

Ich meinte den - auch häufigen Fall - dass angeblich ein Privatmann verkauft, dahinter aber ein Händler steht.

Klaus
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  #21  
Alt 01.09.2006, 10:11
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Freunde,

was Klaus hier sagt hat Hand&Fuß, insbesondere da der Deal ja auf deutschem Boden abgewickelt wurde und deutschem Recht untersteht.

Ich sehe aber hier doch einen Pferdefuß bei der Sache. Was ist wenn der Verkäufer sagt, das das Boot bei Lieferung dicht war und erst nach der Benutzung undicht wurde? Da ich davon ausgehe, das das ZODIAC in GR bereits ins Wasser gesetzt wurde und gefahren wurde, dürfte es hier dem Felix sehr schwer fallen zu beweisen, das der Schaden schon bestand.

Meine Empfehlung hier wäre Boot unbedingt zurückholen aus GR und damit zum Verkäufer, und dann Tacheles mit dem reden. Gutachten hin oder her kostet nur unnötiges Geld und dürfte ganz schnell den Kaufwert überschreiten denn die Beweislast liegt hier erstmal beim Käufer. Also Ausgaben! Der Vorschlag hier beim Verkäufer die ev. anfallenden Instandsetzungskosten zu verhandeln halte ich für ein ausgezeichnete Idee. Allerdings kann ich nicht beurteilen aus der Ferne, ob das Boot aufgrund des Alters vielleicht schon morsch war und ist.

Das das Boot noch in GR liegt ist auch ein Handycup. Damit fallen wieder Transportkosten an.

Hier zeigt sich mal wieder, das "blinder" Kauf von größeren gebrauchten Sachen ohne Besichtigung vor Kauf immer ein sehr großes Risiko beinhalten. Immer wieder pressiert es, der Preis "geiz ist geil" lockt, und man übersieht durch den damit zu schnell getätigten Kauf ein ganz wichtige Passage. Gerade bei EBAY Deutschland wird abgezockt das die Wände wackeln und oft - nicht immer - wechselt der letzte Schrott den Besitzer. Unsere Erfahrungen mit EBAY USA sind da doch wesentlich positiver.
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  #22  
Alt 01.09.2006, 13:02
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Tschuldigung Dieter, wenn ich korrigiere: Beim Kauf vom Händler muss der Käufer nicht beweisen, dass das Boot schon bei Übergabe defekt war - während der ersten 6 Monate wird dies gesetzlich vermutet. Im konkreten Fall müsste der gewerbliche Verkäufer beweisen, dass das Boot erst nach Übergabe vom Käufer beschädigt wurde.

Recht hast Du, was das Gutachten angeht: Das stünde hier in keinem Verhältnis zum Wert des Bootes.

Wie in den meisten Fällen ist geraten, es ernsthaft zu versuchen, sich gütlich zu einigen!

Klaus
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  #23  
Alt 01.09.2006, 16:06
felixK felixK ist offline
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Herzlichen Dank Allen für die super-Tipps!!!
Aus Erfahrung wird man klug... Ich dachte, gerade wenn ich bei einem Händler kaufe, kann ich nicht ganz daneben liegen. Daher hatte ich auch einen für dieses Boot recht hohen Kaufpreis akzeptiert. Glück im Unglück ist ja wohl, dass es ein Händler ist, damit habe ich wohl ein kleine Chance im Sinne von Garantie/Gewährleistung. Natürlich habe ich schon versucht, mich mit dem Händler zu einigen - aber der entpuppt sich als reichlich unverschämt und frech: Weist natürlich alles von sich (es gibt ja noch mehr Probleme mit dem Boot: So fehlte neben dem Schlüssel auch die Überwurfmutter für die Befestigung des Lenkungszuges am Motor - der Händler behauptet, die sei dabeigewesen... kann wohl kaum sein, da diese Mutter gewöhnlich untrennbar mit dem Zug verbunden ist). Meine Befürchtung ist nun, dass plötzlich (!) in dem Boot zwei Löcher sind, die mir in die Schuhe geschoben werden. Daher die Idee mit dem Gutachten. Wenn es interessiert: Ich werde mal berichten, was aus der Sache so geworden ist.

Herzliche Grüße an Alle

Felix
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  #24  
Alt 08.09.2006, 10:28
hexe hexe ist offline
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hallo,

sobald ein händler das boot auch nur anbietet egal ob vermittlung oder nicht -
ist er mit in der gesetzlichen haftung drinnen...
er kann sich mit "im kundenauftrag" leider nicht mehr rausreden!!!
sobald auch nur die kleinste frage beantwortet ist, wie z.b ist ddas boot bj. xy. gibt er eine fachauskunft, weil er ein händler ist...

frag mal bei anderen im bekanntenkreis da kennt sich sicher jemand mit der getetzesgrundlage aus...
oder schau mal im internet unter solchen anwaltsberatungen nach die kennen sich damit aus!!!!

lg
hexe
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