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#1
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So, heute den neuen Trailer zugelassen, die 100 Km/h Zulassung gilt auch in Deutschland, da sie in der EU Übereinstimmungsbescheinigung so drin steht.
Am Samstag geht das Gespann dann mal auf die Reise, dann werde ich auch mal ein Foto einstellen. :-) Grüße Markus |
#2
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Zitat:
reicht denn das Leergewicht deines Passat für die 100er Zulassung bei ungebremstem Anhänger ? |
#3
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Zitat:
Das Leergewicht des Zugfahrzeuges bestimmt bei uns wie schwer der ungebremste Anhänger maximal sein darf, aber nicht wie schnell ich damit fahren darf!
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MfG Schebi |
#4
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So sieht es bei uns in Deutschland aus.
Berechnungsbeispiel 100 km/h Ungebremster Anhänger Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 0,3 = Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 450 kg Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,1 = Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,2 = Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.800 kg
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Gruß Michi |
#5
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Zitat:
Mein Trailer (1.300 kg zulässiges GG) hinter meinem früheren A4 waren < 3,5 t, also 100 km/h zulässig. jetzt hinter dem Allrad Sorrento (Gespann > 3,5 t) = Tempo 80, obwohl m. E. deutlich sicherer...
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#6
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Zitat:
das Gewicht meines Passat reicht locker. Da ich den Großen Diesel mit Allrad, DSG und Vollausstattung habe schlägt der auch mit 1882 KG auf die Waage laut Angaben in den Fahrzeugpapieren. Wie es sich allerdings bei kleineren Motorisierungen mit Frontantrieb verhält weiß ich nicht, da könnte es knapp werden. Hier noch Bilder vom Gespann. Grüße Markus Geändert von markus82 (29.07.2017 um 22:26 Uhr) Grund: Schreibfehler |
#7
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Heist das das man da keine extra Papiere braucht, oder den Hänger beim TÜV vorstellen muss für was mir der Händler 45€ abknüpft?
Gruß Waldemar |
#8
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Zitat:
also ich hatte mit ner netten Dame der Zulassung telefoniert weil ich ja kein grünes Kennzeichen wollte wegen der Fahrradmitnahme, sie meinte ich soll ihr alles faxen und Sie meldet sich. Sie rief mich dann zurück und erklärte mir die Fahrradmitnahme wäre laut Zulassungsbehörde nicht erlaubt. Ob man das Risiko dennoch eingeht mit dem Grünen Kennzeichen was anderes mitzunehmen bleibt jedem selbst überlassen. Sie sagte mir dass ich den Hänger ja auch ganz normal zulassen kann einfach nur mit Versicherungsbestätigung und Steuer. Sie sagte mir auch dass die 100 Km/h ja drinstehen, nur dass ich das passende Zugfahrzeug brauche. So erledigte sich für mich die Vorbeifahrt beim Tüv am Mittwoch. Bei der Zulassung lief alles Reibungslos inkl. 100 Km/h Plakette. Grüße Markus |
#9
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Technisch muss ein Hänger in Österreich über 750 hzg gebremst sein, darunter nicht.
Diese deutsche Bestimmung kommt mir komisch vor, weil hier ja der Hängerhersteller unterschiedliche Modelle bauen müsste.... Gibt es da sicher keine andere Regelung? |
#10
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Ist hier genauso, bis 750kg zGG ungebremst, ab 751kg zGG gebremst!
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Gruß Peter |
#11
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Da schein es ja da sich umsondst die 45€ an den Händler zahle.
Muss mich dann mal erkundigen für was eigentlich. Mal das Zitat aus der E-Mail. ''Falls Sie das denoch wünschen müssen wir oder Sie vorab mit den Papieren zum TÜV od. GTÜ um den Anhänger für 100km/h schriftlich vorzubereiten. Wenn wir das machen gibt es Zusatzkosten von 45,- €. Eine technische Veränderung am Anhänger selber gibt es nicht, da ungebremst.'' Dein Boot ist ja klein und das Gewicht verteit sich ja sehr gut auf den Rollen. Mal sehe wie das bei meinem 4,6m Schlauchboot wird. Gruß Waldemar |
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