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  #16  
Alt 10.01.2006, 18:34
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Zitat von rotbart
Hallo Dieter,
ich habe tatsächlich nie (bewußt) ein Eignerhandbuch gesehen und ich habe inzwischen mal nachgesehen - ich habe auch keines !

Im den Zulassungsunterlagen wurde auch keines verlangt und inzwischen habe ich gelesen, das es nur für CE zertifizierte Schiffe, die nach 1998 in den Handel kamen Pflicht ist . Also auch kein Qualitätslabel, denn CE kann man nicht ernsthaft so bezeichnen.

...
.
Siehst Du, Du hast auch eines ... wie schön!

Aber die CE-Zertifizierung ist vielleicht eine Bescheinigung, die ja von der Werft abgegeben wird, wegen der Bauweise, sowie auch bei Deinen Elektronik-Bauteilen. Die CE-Zertfizierung ist übrigens auch auf den meisten Auto-Bauteilen drauf, siehe die kleinen Nummern mit "Schlangenzeichen".

Wichtiger erscheint mir die erwähnte Qualitätsprüfung nach RINA, Llloyds oder auch Veritas, weiß aber nicht ob BSH sowas auch macht ... oder nur Lampen prüft(!), . Mit RINA, Lloyds oder Veritas hast Du eine echte Qualitätsbescheinigung zu Deinem Boot, so wie MARLIN seine Boote von RINA prüfen läßt, dem großen italienischen internationalen Schiffszertifizierer.
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  #17  
Alt 10.01.2006, 18:57
Benutzerbild von daniels
daniels daniels ist offline
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Zitat von rotbart
Was nutzt mir das Blatt ? - Eigentlich werfe ich so etwas ungelesen in die "runde Endablage" und wenn das Teil kaputt geht fliegt es hinterher CE hin CE her.
Roland,
ich weiß das Du meine Erklärung immer genau liest und deshalb weißt Du auch das ich immer zwei Welten aufzeige. So soll es sein und so ist es leider.

Die Regelungen für CE stehen eigentlich fest, nur leider wird sich nicht immer und überall dran gehalten. Weil manch einer auch weiß, dass er ansonsten mit seiner Unterschrift haftbar gemacht werden kann. Viele gaukeln CE vor und keiner (noch) kontrolliert es. Weder der Verbraucher noch irgend ein Organ. Dabei ist es überhaupt nicht schwer. Jeder kann und darf CE kleben, wenn er eine entsprechende Konformitätserklärung ausstellt. Also auch Du und ich. Eine Konformitätserklärung ohne Angabe des Herstellers ist natürlich wertlos, aber auch nicht im Sinne der entsprechenden EU-Richtlinie. Hilft also nur beschweren beim Lieferanten oder die Bitte an den Lieferanten den Hersteller zu benennen.

Habe vorige Woche noch einen Bewegungsmelder aus einem Discounter auf den Schreibtisch gehabt. CE Zeichen drauf, keine Konformitätserklärung und in der Bedienungsanleitung, genau gesagt im Anschlussplan, ein gravierender Fehler. Auf der Packung selber war nur der Vermerk: Hergestellt für XXXXX. Damit hat der Discounter den schwarzen Peter, wenn er nicht den Hersteller benennen kann. Ist natürlich Detektivspiel, aber leider in einer vielzahl von Fällen von Nöten. Habe aber auch schon Produkte gesehen, da war gar nichts bis auf das fehlerhafte Produkt und ein aufgedrucktes CE Zeichen. Noch nicht einmal ein verräterisches Firmenlogo. In diesem Falle hilft nur der Verkäufer und diese machen sich darüber meistens gar keine Gedanken. Dieses Produkt, ein elektr. Wasserkocher, wurde überwiegend bei Ebay und auf Trödelmärkten vertrieben.

Also werfe die im ersten Blick unbrauchbare Erklräung nicht weg, sondern suche den Kontakt zum Verkäufer und dann zum Hersteller.

Gruß Hans
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  #18  
Alt 10.01.2006, 19:03
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Zitat von DieterM
Siehst Auto-Bauteilen drauf, siehe die kleinen Nummern mit "Schlangenzeichen".
Dieter,
die Schlangenlinie hat nichts mit CE zu tun. Die Schlangenlinie ist das Zeichen für die Bauartprüfung. Bei Autolampen zum Beispiel des Kraftfahrzeugbundesamtes. Anhand der Nummer und des Buchstaben in dem Kreis kannst Du das Prüfungsland feststellen.

§ 22 a STVZO und § 21a und b

(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).


Auch da gibt es gewaltige Unterschiede zwischen den einzelnen Prüfungsorten bzw. Prüfungsländer.

Gruß Hans
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Geändert von daniels (10.01.2006 um 19:11 Uhr)
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  #19  
Alt 10.01.2006, 19:32
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM
Siehst Du, Du hast auch eines ... wie schön!

Wichtiger erscheint mir die erwähnte Qualitätsprüfung nach RINA, Llloyds oder auch Veritas, weiß aber nicht ob BSH sowas auch macht ... oder nur Lampen prüft(!), . Mit RINA, Lloyds oder Veritas hast Du eine echte Qualitätsbescheinigung zu Deinem Boot, so wie MARLIN seine Boote von RINA prüfen läßt, dem großen italienischen internationalen Schiffszertifizierer.
Sorry ich habe keines woher auch ???
Nun schreibt doch mal was die "große RINA" zertifiziert hat, bei Deinem Boot sicher nichts sondern bestenfalls CE in der Serie - hab' ich Recht !?
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  #20  
Alt 10.01.2006, 20:02
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Hallo,

wenn auch mittlerweile eher über Sinn oder Unsinn eines Eignerhandbuches dikutiert wird von mir ein Bericht über den Fortgang der Dinge:

Gestern Nachmittag hatte ich, wie bereits geschrieben, bei der Zodiak Generalvertetung Deutschland, Fa. Zodiak-Kern angerufen und mich wegen des Eignerhandbuches erkundigt:
Heute hatte ich das Handbuch im Briefkasten, kostenlos und Portofrei.

Ist doch auch mal nett was Positives zum Thema Service berichten zu können.


Viele Grüße

Harald
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  #21  
Alt 10.01.2006, 20:08
rotbart
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Hallo,

Gestern Nachmittag hatte ich, wie bereits geschrieben, bei der Zodiak Generalvertetung Deutschland, Fa. Zodiak-Kern angerufen und mich wegen des Eignerhandbuches erkundigt:
Heute hatte ich das Handbuch im Briefkasten, kostenlos und Portofrei.

Ist doch auch mal nett was Positives zum Thema Service berichten zu können.
Viele Grüße
Harald
Hi Harald
Klasse - Gratuliere und auch gut von Zodiak
aber bitte schreibt doch mal was in dem Buch drinsteht???????????
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  #22  
Alt 10.01.2006, 20:15
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Hallo,

ich zitiere aus dem Handbuch selbst:

"Das Eignerhandbuch ist in zwei Teile aufgeteilt:

-Teil 1
Beinhaltet die operativen Vorsichtsmassregeln
und Sicherheitsempfehlungen, die an Bord und
auf See zu befolgen sind.

-Teil 2
Beinhaltet die technischen Spezifikationen und
Montageanleitung für das Boot und dessen
Ausrüstung"


Grüße

Harald
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