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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 02.07.2007, 16:29
franz der erste franz der erste ist offline
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Donautaufe für mein Schlauchi :o)))

Hallo

Wenns Wetter passt darf mein Schlauchi kommendes WE zum 1. x auf die Donau. Denke es müßte jetzt alt genug sein.

Ein Freund borgt mir einen 5 PS 4takter. Hoffe ich darf mit dem wirklich auf der Donau herumsausen ohne Taferl Hoffentlich passt das Wetter, denn auf das freue ich mich schon riesig...

...Hoffe das macht nicht süchtig, sonst schau ich dann am See mit meinem 360 Watt Quirl ganz schön doof aus der Wäsche.

LG Franz
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  #2  
Alt 02.07.2007, 16:35
goeberl
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hi franz!
da bin ich mir nicht sicher, ob du nicht eine anmeldung brauchst. was ich mich so vom führerschein her erinnern kann, muss alles angemeldet werden.
lg martin
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  #3  
Alt 02.07.2007, 16:38
franz der erste franz der erste ist offline
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Hallo Martin

Das wär aber dann gar nicht gut

Kennst du eine Seite wo man das nachlesen kann? Hab es über "suche" versucht, aber nichts gefunden.

LG Franz
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  #4  
Alt 02.07.2007, 16:44
goeberl
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gute frage, versuchs mal bei google über schifffahrtsverordnung oder sowas in die richtung.
lg martin
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  #5  
Alt 02.07.2007, 16:56
hobbycaptain
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Reden

Franz,
liebe Grüße aus HL nach HL .

lt. dem Link da - Um Links zu sehen, bitte registrieren musst Du Dein Boot zulassen, um auf einem See (wo man halt fahren darf) oder auf der Donau damit zu fahren, da Dein Boot keinen dieser Punkte erfüllt

Zitat:
Zitat von Schiffszulassung für Binnengewässer
Fahrzeuge (Schiffe und Boote) auf österreichischen Binnengewässern müssen behördlich zugelassen sein.

Keine (österreichische) Zulassung brauchen

-ausländische Fahrzeuge der gewerblichen Schifffahrt, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates oder eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen (Donaukonvention) haben,
-im Ausland zugelassene Sportfahrzeuge, die nicht mehr als drei Monate jährlich auf österreichischen Gewässern fahren ("Urlaubsregelung"),
-Ruderfahrzeuge bis 20 m Länge,
-Segelfahrzeuge mit Kajüte bis 10 m Länge, ohne Kajüte bis 15 m Länge,
-Elektroboote mit weniger als 4,4 kW Antriebsleistung,
-Beiboote und
-Rennboote im Rahmen genehmigter Veranstaltungen.
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  #6  
Alt 02.07.2007, 17:08
franz der erste franz der erste ist offline
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Hallo ferdi

Na wenigstens bin ich auf dem See mit meinem Quirl nicht illegal unterwegs....

"-Elektroboote mit weniger als 4,4 kW Antriebsleistung, "

mit den 360 Turwatt...

..aber schon komisch, mit starkem E-Motor kannst fahren, mit 4 KW, entspricht ja 5 PS. 4 KW Benziner ist meldepflichtig.

LG Franz
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