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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#16
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Warum wird das Italien. RINA Gutachten nicht anerkannt wenn es vorhanden und vorgelegt werden kann ? Es beinhaltet alle wichtige Daten zum Boot, und die RINA ist ein riesiges Unternehmen, das Gutachten weltweit macht.
Siehe hier ein Muster von einem MARLIN 480, das aus Italien geholt wurde: Falls die Behörde nicht italienisch versteht könnte eine Übersetzung helfen. Solche Gutachten wurden in I für alle Boote vor 1998 ausgestellt und sind amtliche Nachweise, da eine Bootszulassung dort damit erledigt ist. Desgleichen werden auch für die Motoren eine Bescheinigung durch das Transport Ministerium erstellt und dienen in I als Nachweis für die Leistung dieser Motoren für die vorgeschrieben Haftversicherung. Diese Dokument sollte man beinem Gerauchtkauf aus Italien mitbekommen mit der Bedienungsanletung für Boot und Motor und Instrumente. |
#17
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Meine Information lautet folgendermaßen.
Wenn das Boot schon in der EU zugelassen wurde (z.B. Italien) ist es kein Problem dies in Österreich zuzulassen. (War so bei meinem Ialienboot mit Motor aus 1997). Landesregierung die ital. Dokumente zukommen lassen, Termin zur Überprüfung vereinbaren, alles kein Problem. Sollte das Boot keine EU Zulassung haben, werden die CE Papiere vom Hersteller benötigt, so meine Info! LG Martin.
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Novamarine RH 320 (Bj. 1993), Mercury 2 Takt 15 PS (Bj. 1999) - 2013 bis 2015 Nautical LED 590 GS (Bj. 2007), Evinrude 2 Takt 130 PS (Bj. 1997) bis 2022 ab 2023 Suzuki DF140ATL (BJ. 2022), Trailer - Tecnitrail 1500T (Bj. 2007) -2016 - |
#18
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Dieter, die RINA Papiere sind sicher nett, wenn man sie vorlegen kann. Zur Überprüfung muss das Boot aber so oder so. Muss ich mit meinem Boot auch vor der nächsten Fahrt wieder, weils über 10 Jahre alt ist. Das ist in Österreich einfach so.
LG Martin |
#19
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Um einige Sachen hier etwas ausseinander zu halten ...
Jeweils ähnlich in Österreich, wie auch in Kroatien. Für Deutschland kann ich nicht sprechen, da ich es nicht genau weiss. "Italienische Papiere", bzw. alte Kaufverträge, usw. sind für einen Kauf und allgemein für die Möglichkeit einer Inbetriebnahme in Österreich (auch in Kroatien) notwendig. D.h. der Nachweis dass der (in der Regel 2-Takt) Motor bereits vor 1996 in der EU in Betrieb genommen wurde und ein Nachweis über die Zahlung der MWSt innerhalb der EU für Boote nach 1.1.1985. Ohne dem gibt es gar keine Zulassung für ältere 2-Takt Motoren. Das Boot allein ist kein grosses Problem, da käme dann ein Ziviltechniker in Österreich ins Spiel, bzw. die Landesregierung. In Kroatien macht das der Hafenkapitän zusammen mit einem "TÜV"-Mitarbeiter (siehe unten). Das andere ist dann eine Zulassung, wie in Österreich z.B. die Donauzulassung, oder die Bodenseezulassung, bzw. in Kroatien. Da kommt es dann auf den Zustand des Bootes, Seetüchtigkeit, das Erfüllen von Vorschriften (z.B. Elektrik), usw. Unterschieden wird zw. privater und gewerblicher Nutzung.
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Gruß, Ranko Geändert von wwoody (28.08.2016 um 11:20 Uhr) |
#20
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@Ranko - wie schon geschrieben ging es um die Möglichkeit einBoot in Ö zuzulassen.
Wenn ich mir ein Boot mit Motor aus z.B.1995 im Italien kaufe kann es funktionieren das Boot in Österreich zu zulassen oder auch nicht. Es funkunktioniert ganz einfach wenn das Boot schon in der EU zugelassen war (Italien). Bei meinem schickte ich die Papiere v Motor (Bj97) und Boot (Bj07) an die OÖ Landesregierung . Bekam dann einen Termin zum Vorführen. Geprüft wurde Not Stop, Sicherheitsausrüstüng etc. Alles für OK befunden - Boot hat Zulassung in ö. Somit wenn in EU zugelassen kein Problem. LG Martin
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Novamarine RH 320 (Bj. 1993), Mercury 2 Takt 15 PS (Bj. 1999) - 2013 bis 2015 Nautical LED 590 GS (Bj. 2007), Evinrude 2 Takt 130 PS (Bj. 1997) bis 2022 ab 2023 Suzuki DF140ATL (BJ. 2022), Trailer - Tecnitrail 1500T (Bj. 2007) -2016 - |
#21
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Um das jetzt nochmal klar zu stellen.
Wenn man ein Boot in Österreich zulassen will, dann gibt's mehrere Möglichkeiten. 1.) Seebrief: Darf nur am Meer gefahren werden und bedarf keiner Überprüfung durch die Landesregierung, dafür braucht man dann alle Papiere und eine Bescheinigung durch den Ziviltechniker. 2.) Binnenzulassung: Darf in internationalen Binnengewässern gefahren werden, und am Meer im Fahrtenbereich 1 (nur in Ländern die die Resolution Nr.13 anwenden)! Wird immer eine Überprüfung des Bootes durch die Landesregierung fällig! 3.) Kombination aus beiden: Darf Überall gefahren werden! Benötigt keinen Ziviltechniker, da eine Überprüfung durch die Landesregierung durchgeführt wird! Ich hoffe das war so einigermaßen verständlich, und auch vollständig!
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MfG Schebi |
#22
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Nicht ganz, weil es gibt ja immer wieder das Problem der CE:
wenn ein Boot nach 1998 in der EU in Verkehr gebracht wird, braucht es eine CE. Da hilft dir auch keine Rhina. Fehlt diese CE, muss diese durch einen Ziviltechniker erstellt werden. Hier werden immer wieder verschiedenste Sachen vermischt, was zur Unsicherheit führt. Wenn das Boot also älter als 1998 ist, und es vor diesem Datum in der EU schon in Verkehr gebracht worden ist, muss das der Landesregierung nachgewiesen werden. Hier obliegt es natürlich der Landesregierung, diesen Nachweis anzuerkennen oder nicht. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, gilt es als "NEU" in der EU eingeführt, weshalb diese CE wiederum erforderlich ist. Und hier hilft dir auch keine Rhina Zertifizierung, weil das einfach keine CE ist. Wenn dir die Rhina aufgrund einer ehemaligen Zertifizierung ein CE ausstellt, dann sollte das auch OK sein. Wenn man also diverse Unterlagen auftreiben kann, zB Versicherungsbestätigung usw usw, dann sollte man diese der Landesregierung übermitteln, diese kann dann sagen, ob das ausreicht oder nicht. Und nochmals: Das Boot muss vor 1998 in Verkehr gebracht werden. Das heißt aber auch, dass es egal ist, wenn das Boot zwischenzeitlich mal aus der EU gebracht wurde, zB aus steuerrechtlichen Gründen. Was nicht geht, wenn das Boot gekauft wurde, und gleich aus steuerrechtlichen Gründen exportiert wird, dann ist es in der EU NICHT in Verkehr gebracht... Also Zulassung, Motorzulassung, Versicherungsnachweis, ev Zulassung des Trailers mit Foto usw usw usw....alles was man auftreiben kann, das einen ordnungsgemäen "Betrieb" in der EU nachweist.... Es gibt auch unterschiedliche Länder mit unterschiedlichen Auslegungen... War es in DE üblich, dass man für den Motor zB kein CE brauchte, weil er am Boot montiert war, war dies in Österreich von vornherein klar definiert: Boot UND Motor brauchen eine CE. Der Import 2016 eines Motors BJ 1996 aus der Schweiz wird also ein Problem,weil dieser als "2016 in Verkehr gebracht" gilt, braucht also CE, die er nicht hat. Hier empfiehlt es sich also immer wieder, die Länder zu brücksichtigen, um die es geht. Empfehlungen aufgrund Bestimmungen aus dem Ausland könnte für den User fatal sein... Gilt auch für andere Dinge, die oft gut gemeint hier im Forum ausposaunt werden. Zum Begriffsdefinition Inverkehrbringen gibt es auf Wikipedia zB die Versionen für Deutschland, Österreich und EU, alle unterschiedlich, wobei ich denke, die für die EU ist in diesem Falle die richtige.... |
#23
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Zitat:
Immer nur den Messbrief, den ich als Steirer immer in Wien bei GL machen lasse...
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Beste Grüße FLORIAN _____________________________________________ Boating - There is NoWayOut !!! |
#24
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Ja! Da habt ihr jetzt natürlich Recht!
Bin jetzt mal von alten Booten ausgegangen, da das ja das Ursprungsthema war. Natürlich braucht man die CE für Boote ab 1998. Der Messbrief eines anerkannten Gutachters ersetzt die Überprüfung der Landesregierung, was dem Zivilgutachter gleichzusetzen ist! Grundsätzlich muss irgend jemand (Gutachter) seinen Kopf dafür hin halten. Hast du niemanden, dann überprüft die Landesregierung.
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MfG Schebi |
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