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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #16  
Alt 15.12.2003, 13:19
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nomen est omen
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Hallo,

Keine Raketen. Ich musste bloss pinkeln und damals gabs an der Grenze noch so eine Art vermintes Niemandsland. Hab ich echt nicht gewusst, bis sie mich ploetzlich abführten. Na wurscht, waren eigentlich recht freundlich, ich wundere mich nur, dass das heut noch evident ist...

Das mit den Notsignalen ist aber interessant. In A kann ich ja ab 18 Jahren alles ausser Faustfeuerwaffen kaufen, indem ich nur einen Altersnachweis erbringe. Nur, wie ist das mit der Einfuhr nach HR?? Immerhin muss ich durch Slowenien und dann nach Kroatien. Da haett ich immer ein mulmiges Gefuehl. Ich koennte naemlich sehr wohl eine Signalpistole ohne weiteres kaufen. Und wenn man ehrlich ist, diese Stifte, Aufsaetze fuer die Gaspistole etc, die leuchten doch eher sehr kurz. Mit einem dicken roten Geschoss am Schirm waer mir da schon wohler. Gerade wenn du sonst nix dabei hast. Also zb. kein Funk...

cu
martin
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  #17  
Alt 15.12.2003, 13:45
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F. Rink F. Rink ist offline
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Wenn man sich das, was hier alles geschrieben wurde, so reinzieht muß man erkennen, daß da im Allgemeinen noch sehr viel Rechtsunsicherheit und Unwissen besteht.

Daher erlaube ich mir ausnahmsweise einmal, etwas „Lehrer“ zu spielen :

1. Das neue deutsche Waffengesetz hat mit der Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) rein garnichts zu tun. Zum Erlangen einer Berechtigung, solch eine Waffe und die dazu gehörige Munition zu kaufen, muß man einen sogenannte Sachkundennachweis erbringen. Dieser ist mit einer Prüfung vor einem Prüfungsausschuß des DMYV verbunden. Es gibt dazu Broschüren, womit man sich auf die Prüfung vorbereiten kann. Die Prüfung ist in drei Teile gegliedert – erstens Waffengesetz – zweitens Sprengstoffgesetz – drittens praktische Handhabung der Waffe. Hat man diese Prüfung erfolgreich abgelegt, kann man bei der zuständigen Behörde wie z.B. Landratsamt eine Waffenbesitzkarte beantragen. In dem Antragsformular muß man unter anderem auch nachweisen, daß man eine solche Waffe überhaupt benötigt. So hat der Gesetzgeber z.B. eine Grenze für Bootslängen festgelegt, die – soweit ich weiß – bei 6 Metern beginnt. Manche Landratsämter nehmen das sehr genau – andere wiedeerum nicht – wie sie gerade gelaunt sind. Mit der Waffenbesitzkarte ( WBK ) kann man dann zu einem Waffenhändler gehen und eine Waffe kaufen. In die WBK trägt dieser dann die Bezeichnung der Waffe und die Nummer ein – die WBK geht noch einmal an das Landratsamt zurück und erhält endgültig den Stempel.
Die WBK berechtigt nicht dazu, die Waffe zu „führen“ – d.h. , man darf dieses Ding nicht umschnallen und damit spazieren gehen. Der Transport in einem geschlossenen Behälter zum Boot ist jedoch erlaubt – die Munition muß separat befördert werden.
Wer jetzt jedoch denkt, damit einen Freibrief für den Transport der Waffe z.B. nach Kroatien zu haben, der irrt !
Während es den Österreichern völlig egal ist, daß Ihr solche eine Waffe dabei habt (dort gibt es die Signalpistolen frei und ohne Reglement zu kaufen), würdet Ihr demgegenüber bei einer Kontrolle bei den Italienern heftig auf die Schnauze fallen. Die interessiert nämlich die deutsche WBK einen feuchten Dreck ! Demzufolge müßt Ihr zusätzlich zu der deutschen WBK auch noch den europäischen Feuerwaffenpaß haben – den bekommt man bei der gleichen Behörde wie die WBK. Nimmt man nun diese Waffe mit nach Kroatien, muß man ja zwangsläufig durch Slowenien fahren. Da gelten die EU Gesetze noch nicht, sie werden aber schon meistens entsprechend interpretiert. Somit könnte der europ. Feuerwaffenpaß ausreichend sein – oder auch nicht. Wer das völlig legal machen will, muß sowohl an der slow.- als auch an der kroatischen Grenze die Waffe offiziell anmelden. Man füllt ein Formular an der Grenze aus und die Waffe wird in den Paß eingetragen. Bei der Ausreise muß man die Waffe dann natürlich entsprechend wieder austragen lassen.

2. kleiner Waffenschein
Diesen braucht man seit 4/03 in Deutschland für alle Pistolen, die das PTB Zeichen führen, d.h. Gas- und Schreckschußpistolen. Ebenso für Signalgeräte mit PTB Zeichen. Die Erlangung ist absolut unkompliziert, sofern man keine Vorstrafen hat. Antrag ausfüllen mit Bezeichnung der Waffe und deren Nummer und meist hat man innerhalb von 4 Wochen den kleinen Waffenschein, sofern die Auskünfte positiv waren. Dieser WS berechtigt im Gegensatz zu der WBK zum Führen der Waffe, d.h., man darf die Waffe theoretisch im Halfter am Gürtel tragen. Für das Mitnehmen einer Gas-/ Schreckschußpistole ins Ausland gelten die absolut gleichen Bedingungen, wie bei der Signalpistole !


Ich habe diese ganzen Spielchen hinter mich gebracht, da ich mir für Auslandsreisen keine Blößen geben wollte.
Somit bin ich nunmehr im Besitz von :
1. WBK für Signalpistole
2. Kleiner WS für Gas- und Schreckschußpistolen
3. Europäischer Feuerwaffenpaß für beide Waffen.


Soweit – so gut .....diese Beschreibung gilt natürlich nur für deutsche Staatsbürger bzw. für das Rechtsgebiet der Bundesrepublik ! Womit sich auch folgerichtig ergibt, daß für Ausländer in Deutschland natürlich die gleichen Gesetze gelten.

Da ich natürlich die österr. Gesetze nicht so genau kenne, kann ich dazu auch nicht viel sagen. Jedoch dürfte wohl eines klar sein, nämlich daß die Einfuhrbestimmungen für Waffen nach Slowenien und / oder Kroatien für Österreicher nicht anders sein werden !


Viel Spaß damit !!
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Gruß Fred

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  #18  
Alt 15.12.2003, 13:54
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Zitat:
Original geschrieben von helge
Glücklicherweise habe ich den kleinen Waffenschein - meine Frau hat ihn damals nicht mitgemacht, wir sind trotzdem noch verheiratet
Ich denke, daß Du nicht den kleinen Waffenschein "gemacht" hast, sondern die Sachkundeprüfung für die Waffenbesitzkarte ( WBK ) für Signalwaffen des Kalibers 4.




Wenn ich Euch mit dem Thema und meiner "Schulmeisterei" auf den Keks gehe, müßt Ihr mir das bitte sagen !!
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Gruß Fred

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  #19  
Alt 15.12.2003, 13:56
Michel
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Hallo Fred,

was Du da schreibst ist völlig richtig im Bezug auf da neue Waffengesetz.



Aber nun das Unklare:

Eingangs habe ich die Problematik mit der "Aufbewahrung" der Signalpistole gemeint.

Und dazu ist eben der besagte "Tresor" nötig, mindestens 230 Kg schwer.

Hast Du nähere Infos, wie dann z.B. mit Booten verfahren verden soll.

Weol selbst auf einem 6 Meter Boot wird es wohl schwer werden so ein Ding unterzubringen.

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  #20  
Alt 15.12.2003, 14:18
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Zitat:
Original geschrieben von michel

Eingangs habe ich die Problematik mit der "Aufbewahrung" der Signalpistole gemeint.

Und dazu ist eben der besagte "Tresor" nötig, mindestens 230 Kg schwer.

Hast Du nähere Infos, wie dann z.B. mit Booten verfahren verden soll.

Weol selbst auf einem 6 Meter Boot wird es wohl schwer werden so ein Ding unterzubringen.

Da kann ich keine verbindliche Auskunft geben. Ich glaube aber zu wissen, daß das Behältnis, in dem die Signalpistole aufbewahrt wird, fest eingebaut sein muß !!
Absolut schleierhaft, wie das am Schlauchern funktionieren soll.

Außerdem glaube ich, daß Du garkeine Signalpistole mitführen dürftest ..... wegen der Bootslänge !
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Gruß Fred

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  #21  
Alt 15.12.2003, 16:59
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Boot Infos

hab mir heute boote gekauft, um den artikel mal selbst zu lesen...und da steht, dass man einen doppelwandigen safe der sicherheitsstufe 2 benötigt, mindestens 230 kg schwer - ist ja schön und gut, und hat sicher auch berechtigte gründe aber auf einem boot doch wohl kaum realisierbar......eine stahlkassette (handkasse) reicht da wohl nicht




nja vielleicht kann man ja den steuerstand draufbauen....
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  #22  
Alt 20.01.2009, 09:45
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Zitat:
Zitat von Gummizwerg Beitrag anzeigen
hab mir heute boote gekauft, um den artikel mal selbst zu lesen...und da steht, dass man einen doppelwandigen safe der sicherheitsstufe 2 benötigt, mindestens 230 kg schwer - ist ja schön und gut, und hat sicher auch berechtigte gründe aber auf einem boot doch wohl kaum realisierbar......eine stahlkassette (handkasse) reicht da wohl nicht




nja vielleicht kann man ja den steuerstand draufbauen....
Moin,

da ich auch den ganzen Zinober durch hab (SK, WBK....) noch ein Update. Auf einem Boot reicht eine Stahlkassette mit einem min 4mm starken Deckel. Das Ding ist einfach in einer der Lasten (bei mir Heck) angeschraubt, fertig.

Ich bin schon sehr gespannt wie es bei der einreise nach Hr klappt mit dem anmelden.

cu

Stefan
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  #23  
Alt 20.01.2009, 11:33
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Hallo Freunde,

das NICO-Signal liegt im Boot, und da bleibt es. Wozu sollte ich es rumtragen? Also brauche ich keinen kleinen Waffenschein.

Gruß
Dieter

Dieter
wenn Du mit dem NICO Spielzeug (im Boot auf dem Hänger) in D auf der Autobahn fährst, bist Du nicht in Deinem befriedeten (=eingezäunt) Grundstück --- damit ist der sog. kleine Waffenschein nötig, filzt Dich mal der Zoll dann wird es teuer !

@ALLE

Das einzig ernstzunehmende Seenotsignalmittel ist die Pistole Kal. 4, dazu benötigt man eine Waffenbesitzkarte und (bei Grenzübertritt) einen europäischen Feuerwaffenpass ! (nur ein Dokument, keine neue Prüfung)
Weiter benötigt man ein "Bedürfnis" und das ist in Deutschland z.Zt. nicht gegeben, wenn man kein Kajütboot mit Küstentauglichkeit besitzt !
Für die Aufbewahrung an Bord reicht (m.W.) eine verschließbare Kiste ähnlich einer Handkasse die fest mit dem Boot verbunden ist !!
Beim Transport müssen Waffe und Munition an getrennten abschließbaren Orten Lagern (z.B. Kofferraum & handschuhfach)

NICO oder 6mm Schreckschußpistolen mit Aufsatz sind im Ernstfall nicht ausreichend

Wenn dann bitte Handfackeln und Raketen und sinnvoll ist auch ein Rauchtopf, sieht man im Sommer an der Küste sehr gut und signalisiert auch einem Laien einen Notfall, während so'n NICO Stern gern als Feuerwerk abgetan wird (eigene Erfahrung)

Für Transport und Handhabung in NICHT-EU Ländern gelten u.U. andere Bedingungen, aber HR akzeptiert den europ. Feuerwaffenpass beim Grenzübertritt !
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  #24  
Alt 20.01.2009, 11:39
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Hufi Hufi ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Dieter
wenn Du mit dem NICO Spielzeug (im Boot auf dem Hänger) in D auf der Autobahn fährst, bist Du nicht in Deinem befriedeten (=eingezäunt) Grundstück --- damit ist der sog. kleine Waffenschein nötig, filzt Dich mal der Zoll dann wird es teuer !

@ALLE

Das einzig ernstzunehmende Seenotsignalmittel ist die Pistole Kal. 4, dazu benötigt man eine Waffenbesitzkarte und (bei Grenzübertritt) einen europäischen Feuerwaffenpass ! (nur ein Dokument, keine neue Prüfung)
Weiter benötigt man ein "Bedürfnis" und das ist in Deutschland z.Zt. nicht gegeben, wenn man kein Kajütboot mit Küstentauglichkeit besitzt !
Für die Aufbewahrung an Bord reicht (m.W.) eine verschließbare Kiste ähnlich einer Handkasse die fest mit dem Boot verbunden ist !!
Beim Transport müssen Waffe und Munition an getrennten abschließbaren Orten Lagern (z.B. Kofferraum & handschuhfach)

Moin,
bei der verschließbaren Kiste muß es eine Stahlkassette mit 4mm dickem Deckel sein. Drunter geht nicht.
Kajütboot muß auch nicht sein, meins hat ja auch keine Kajüte.
Meiner Meinung ist mein Boot wie mein Haus umfriedet (nach dem Schuß befriedet ), d.h. kein ärger mit dem Zoll o.ä, da lasse ich mich aber gerne belehren, wenn es jemand genau weis.


cu

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  #25  
Alt 20.01.2009, 11:51
rotbart
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
Moin,
bei der verschließbaren Kiste muß es eine Stahlkassette mit 4mm dickem Deckel sein. Drunter geht nicht.
Kajütboot muß auch nicht sein, meins hat ja auch keine Kajüte.
Meiner Meinung ist mein Boot wie mein Haus umfriedet (nach dem Schuß befriedet ), d.h. kein ärger mit dem Zoll o.ä, da lasse ich mich aber gerne belehren, wenn es jemand genau weis.

cu

Stefan
Ja mit der Stahlkasette hast, hatte Deine erste Angabe übersehen !

Beim Boot hast Du m.E. nicht recht, die einzelnen Ämter scheinen hier aber eine unterschiedliche Politik zu praktizieren, andererseits ist Dein Zar ja wohl Kategorie B oder ??

Also hier (Freising / München) gab und gibt es diese Problematik, deswegen ist die einfache Lösung eben Fackeln , Handraketen und Rauchtöpfe.
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  #26  
Alt 20.01.2009, 11:56
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Ja mit der Stahlkasette hast, hatte Deine erste Angabe übersehen !

Beim Boot hast Du m.E. nicht recht, die einzelnen Ämter scheinen hier aber eine unterschiedliche Politik zu praktizieren, andererseits ist Dein Zar ja wohl Kategorie B oder ??

Also hier (Freising / München) gab und gibt es diese Problematik, deswegen ist die einfache Lösung eben Fackeln , Handraketen und Rauchtöpfe.
Deswegen bin ich vor der Arbeit (SachK) erstmal aufs Amt und habe angefragt. Und natürlich habe ich immer die CE B betont und denen nicht verraten was es für ein Boot ist. Also im Antrag Sportboot CE B reingemalt.

Im Boote forum hatte aber wohl jemand Probleme in München, da sein Boot nur 6m war, die aber 7m fordern. Es liegt im ermessen des Sachbearbeiters, da seegehend nicht definiert ist .

cu

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  #27  
Alt 20.01.2009, 12:49
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Hi,

um dem immer wieder auftretenden Ärger über das Mitführen der Signalpistole zu entgehen, verzichte ich inzwischen auf die Pistole.

Habe stattdessen noch den Sachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz ( kein Scherz, zumindest in NRW erforderlich ) erworben und habe jetzt ein halbes Dutzend Raketen ( Brenndauer 1 min./ Steighöhe 300 m )an Bord.

Ist 'ne brauchbare Alternative zur Pistole.
__________________
Gruß vom Garda- oder Baldeneysee,

Ingo



45°33'58,42" N
10°33'01,47" O



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  #28  
Alt 20.01.2009, 13:00
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Hufi Hufi ist offline
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Zitat:
Zitat von Ingo Beitrag anzeigen
Hi,

um dem immer wieder auftretenden Ärger über das Mitführen der Signalpistole zu entgehen, verzichte ich inzwischen auf die Pistole.

...
Was gab es denn für Ärger? Bis jetzt hatte ich das Ding noch nie im Ausland dabei.

cu

Stefan
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