Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.11.2012, 16:39
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Sorry, war mein Fehler. 230 % der zugelassenen Personen.
Das mit der CE ist so eine Sache: in österreich werden zB die Personen einfach nach Sitzplätzen zugelassen, wobei der Schlauch nicht als Sitzplatz zählt.
Ergo kann es sein, dass lt CE mehr Personen zulässig wären, als in der Zulassung angeführt.
Der Hafenkapitän richtet sich dann im Regelfall nach der Zulassung, CE auf Kroatisch wird ihm vermutlich keiner vorlegen

Zitat:
eigentlich steht es dem kapitän nicht zu, sich über die angaben der zulassung hinwegzusetzen, noch dazu, wenn die angaben aus der CE stammen.
Tja, willst dann mit ihm streiten?
Ich hab schon erlebt, wie ein Italiener hochkant ohne Permit aus dem Office geflogen ist

Zitat:
Fakt ist , mein Freund hat auf Rab den Führerschein gemacht , weil er in Deutschland Beruflich keine Zeit und Lust hatte und nicht schwarz fahren wollten
Wann war das ?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.11.2012, 17:21
goeberl
Gast
 
Beiträge: n/a


berny, ein klassisches schlauchi hat sogesehen überhaupt keinen sitzplatz. nur boden.
aber du hast recht, mit dem hafenkapitän streiten bringt nix, ausser im schlimmsten fall einen urlaub ohne permit.

lg martin
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.11.2012, 19:06
Honky Honky ist offline
Kroatienfan
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 478
abgegebene "Danke": 0


hier wurde beschrieben das nur die sitzplätze berücksichtigt werden.
auf rab schaute bisher keiner nach dem boot.da würden nur die papiere geprüft.
als ich noch nach rab in den hafen musste hatte ich das boot auch gar nicht mit.
wo hat denn der hafenmeister nach dem boot geschaut?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.11.2012, 19:35
goeberl
Gast
 
Beiträge: n/a


normalerweise kennen sich die hafenkapitäne ein bissl mit booten aus. da kann man auch ohne nachschauen mal eine entscheidung treffen.
ist aber sicher auch die frage, ob man an einen richtigen hafenkapitän kommt, oder nur, wies in stark frequentierten hafenämtern in der hauptsaison üblich ist, auf eine schreibkraft.

lg martin
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.11.2012, 23:22
herko1 herko1 ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 30.10.2008
Beiträge: 88
abgegebene "Danke": 61

Boot Infos

ADAC Vorschriftn Kroatien Seite 6
Die maximale Personenanzahl des Schiffes kann auf Wunsch im Internationalen Bootsschein vom
ADAC eingetragen werden. Die Personenliste wird mit dem Kontrollabschnitt der Boots-Vignette
verifiziert.
Sollten keine Angaben zur Personenkapazität einer Yacht vorliegen, wird von den
Hafenbehörden die maximale Personenanzahl wie folgt festgelegt:
Länge bis 3 m 3 bis 4 m 4 bis 5 m 5 bis 6 m über 6 m
Kapazität 1 Person 4 Personen 6 Personen 8 Personen 12 Personen

Vermutlich wurde die Personenhöchstzahl bei meinen Schlauchbooten (Quicksilver 3,4 m u Honwave T 40 3,95 m) von den Hafenämtern trotz Vorlage einer österreichischen Zulassung mit eingetragener Personenhöchstzahl (Quicksilver 5 bzw Honwave 7 Personen )nach dem oa Schlüssel festgesetzt.
__________________
Hermann aus Oberösterreich
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 26.11.2012, 07:29
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Ja, durchaus möglich.
In Österreich ist es zB so: wenn du eine neues Boot hast, mußt du es nicht vorführen. Dies hat zur Folge, dass das Land die Personenanzahl nach der CE bestimmt.
Wenn du das Boot vorführst (nach 10 bzw 5 Jahren, oder ein gebrauchtes), werden die Sitzplätze kontrolliert und nach denen die Anzahl bestimmt, es kann durchaus sein, dass das Land die Anzahl herabsetzt. Hier wird also nicht nach CE vorgegangen, sondern nach den österreichischen Vorschriften gehandelt => Sitzplätze = Personen.

Die kroatischen Bestimmungen sind aber offensichtlich anders, und dem entsprechend reagiert der Hafenkapitän. Er hat seine Vorschriften (Längenschlüssel wie oben), kann sich daran halten oder auch nicht.

Das was der ADAC schreibt ist also mit Vorsicht zu genießen und sollte nicht immer zwingend als gegeben hingenommen werden, was tatsächlich dann passiert, hängt einfach vom Hafenkapitän ab.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 26.11.2012, 12:20
goeberl
Gast
 
Beiträge: n/a


dann darf man auf einem 2,90m dinghi aber nur alleine fahren. naja, "vurschrift is vurschrift".

lg martin
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 26.11.2012, 12:26
Bäriger
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
dann darf man auf einem 2,90m dinghi aber nur alleine fahren. naja, "vurschrift is vurschrift".

lg martin
...ein Dinghi unter 3m ist ja wieder anmeldefrei, was gilt dann da ?
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 26.11.2012, 12:32
goeberl
Gast
 
Beiträge: n/a


wolfgang, fast 1:0 für dich. aber warum steht die bootslänge dann auf der liste?
da gehts sicher auch um haftungsfragen. das boot ist zwar anmeldefrei, aber wenn was passiert, will ein richter vielleicht wissen, wieviele leute auf so einem boot überhaupt mitfahren dürfen.

lg martin
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 26.11.2012, 12:39
Bäriger
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
wolfgang, fast 1:0 für dich. aber warum steht die bootslänge dann auf der liste?
da gehts sicher auch um haftungsfragen. das boot ist zwar anmeldefrei, aber wenn was passiert, will ein richter vielleicht wissen, wieviele leute auf so einem boot überhaupt mitfahren dürfen.

lg martin
...naja, es gibt auch anmeldepflichtige Boote mit dem Maß, wenn´s halt kein "Tender to....." ist.

Aber es war eher spaßig gemeint
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 26.11.2012, 16:59
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Bei der Überprüfung des Selva war so eine kleines Schlauchi auch dabei (über 3 m). Der von der Landesregierung schaute penibel, ob ein Sitzbrett vorhanden ist.
Nach dem Versprechen des Besitzers, dass er auch ein zweites Sitzbrett noch zu Hause habe, ließ er das Booterl dann doch auf 4 Personen zu.
Ach ja, ich glaub, Franz kann auch ein Lied davon singen...

Wie gesagt, es haben verschiedene Länder andere Vorschriften, und wir sind noch lange nicht bei einer eindeutigen Anerkennung innerhalb EU, geschweige denn außerhalb.
Deshalb sollte man sich nicht immer auf das verlassen, was zu Hause gilt.

Gerade bei den deutschen Freunden erkennt man immer wieder den Hinweis auf das sogenanne Heimatrecht (oder wie das jetzt genau heißt?), das ev in DE gilt, aber eben nicht immer in anderen Ländern.

Wie jetzt immer wieder gefragt, 15 PS Führerscheinfrei (das war übrigens zu erwarten, dass diese Fragen kommen werden...)
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:12 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com