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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Gespannlänge über 12,0m (WoMo + Trailer)
Hallo zusammen,
meine Frau wollte nur mal eben den neuen Trailer anmelden, dessen Papiere wir vom Hersteller bekommen haben, damit wir ihn mit "richtigem Nummernschild" abholen können. Da kam die Frage der Behörde (Landkreis) welches Zugfahrzeug dazu genommen wird. Sie sagte unser WoMo. Der Trailer ist etwa bei max. ausgezogener Lichtleiste 7,50m lang und das WoMo 7,30m. Sind zusammen über 12,0 Meter und es Bedarf einer Sondergenehmigung (§70 StVZo). Die Versicherungen hatten das auch noch nicht gehört, welche wir kontaktiert hatten, da diese eine Versicherungsbestätigung ausfüllen sollten. Gleiches trifft ja auch bei vielen langen Wohnwagen auf oder eben bei Trailern mit entsprechendem Zugfahrzeug. Habt ihr davon schon gehört oder habt ihr da etwas unternehmen müssen?
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Viele Grüße aus Niedersachsen Ralf Geändert von super-groby (27.03.2012 um 22:13 Uhr) Grund: . |
#2
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Hallo Ralf,
mit der Breite hängt es nicht zusammen? Ich habe davon ansonsten auch noch nichts gehört - dachte ich D sind bis 18 Meter erlaubt.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
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Hallo,
ich habe noch nie was davon gehört. Was aber nicht heissen soll das es das nicht gibt. Aber da ist ja fast jeder drüber der sein Sportboot mit einem Geländefzg. zieht. (Lastesel)
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Liebe Grüße aus Salzburg, Peter "Träume nicht vom Leben - lebe Deinen Traum" |
#4
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Das wäre mir auch neu und ich kann mir das nicht vorstellen.
Ich bin aber morgen beim TÜV und werde mal nachfragen. Mein Gespann ist auch 15m.
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_______________________ Gruss Jörg |
#5
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mal abgesehen davon das du eventuell mit deinem führerschein nicht befugt bist so ein gespann zu fahren geht es dem verkehrsamt überhaupt nichts an womit du deinen anhänger ziehst.
ich habe den grauen lappen bekommen und nur die klasse 3. also 7,49 tonnen erlaubt.plus anhänger(einachsig)7,49 tonnen-also fast 15 tonnen. gefahren habe ich unter anderen einen renault 7,49 t mit doppelkabine und 6 meter pritsche sowie einen 7,49 tonnen tandemanhänger mit 6 meter pritsche. alles erlaubt. nach meiner umschreibung auf plastik darf ich nur noch 12 tonnen bewegen allerdings jetzt auch drehschemelanhänger bewegen. interessant beim treckerfahren mit schwarzem kennzeichen. die länge ist nirgends definiert.maximallänge in d schon. wenn du keinen bock auf gesabbel beim amt hast sage einfach du fährst pajero. manchmal glaube ich auf dem v-amt arbeiten nur kanisterbläser. gruss andreas. P.s.wenn die auf dem amt weiter rumzicken lass dir die gesetzeslage doch einfach von denen mal schwarz auf weiss zeigen. freue dich schon einmal auf die schweissperlen |
#6
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Zitat:
Dann fällst du ja in Slowenien und Kroatien in das Sonn-u.Feiertagsfahrverbot (max. 14m). |
#7
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...aber doch nur für LKW ?
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#8
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die 12 m beziehen sich auf EINZELFAHRZEUGE:
Um Links zu sehen, bitte registrieren (Punkt (3) 1) bei Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) gilt eine Gesamtlänge von 18m (Punkt (4) 3) in Österreich sind es 18,75 m |
#9
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Um Links zu sehen, bitte registrieren
Noch mehr Wissen: Um Links zu sehen, bitte registrieren In §32Abs4, Ziff.3 findet man für uns relevante Daten. Ralf, seit wann muß man sich bei der Zulassung eines Anhängers auf ein Zugfahrzeug festlegen ??? - Ist also wirklich dummes Zeug ! Ferner ist eine Überwachung des fließenden Verkehrs nicht Aufgabe einer Zulassungsstelle, sondern der Polizei in Zusammenarbeit mit Prüforganisationen mit öffentlichem Auftrag (Sachverständige TÜV, Dekra etc.). Die untere Verkehrsbehörde ist nur für ruhenden Verkehr zuständig. Hier ist nicht klar, ob die StVZo immer greift, denn im Gesetz heißt es "in Verkehr bringen"... Hat der Landkreis den Anhänger nun zugelassen oder nicht ???
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! |
#10
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Nein!
Gilt für jede Art von Gespannkombinationen. Hier nachzulesen für Slowenien, Kroatien ebenso Um Links zu sehen, bitte registrieren Gruß Werner |
#11
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Nö, das ist nicht ungerecht, es geht lediglich um die Zugfahrzeug, die Anhänger werden einfach nicht berücksichtigt.
Aber man könnte es ja ändern, also auch Änhänger berücksichtigen, dann müßtest die Gobox nehmen, wennst unbedingt willst, mach ich mal den Vorschlag................. |
#12
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Ja Berny, guter Vorschlag!
Es sollen alle bezahlen, nicht nur ich...
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Viele Grüße aus Niedersachsen Ralf |
#13
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da habt ihr mich in Slowenien und Kroatien ganz schön geschockt, habe neuen Anhänger für Wohnmobil bestellt nach meiner errechneten Gesamtlänge jetzt ca. 13,80 m da hab ich noch mal Glück gehabt da wir immer Samstag und Sonntag fahren.
Europa wir lieben Dich! Gruß Joachim |
#14
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So, den neuen Trailer hat er nun. Von der Aktion "Boot vom alten Trailer" gibt es wohl leider keine Bilder. Ich war maßgeblich daran beteiligt.....
Jedenfalls müssen wir "Boot auf neuen Trailer" bildlich festhalten.....
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! |
#15
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Zitat:
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Es is ja immer was..... LG Gernot |
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