|
Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#46
|
||||
|
||||
__________________
Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#47
|
||||
|
||||
Zitat:
In Kroatien kann man Bootfahren. Aber das Donaupatent ist dann auch weg.
__________________
Schöne Grüße Robert „In einem wankenden Schiff fällt um, wer stillesteht, nicht wer sich bewegt." |
#48
|
||||
|
||||
Moin,
in jungen Jahren bin ich mal nachts mit etwa 160 auf einer mit 80 beschränkten Autobahnstrecke gefahren. Ich wurde zwar nicht geblitzt, aber die Polizei hatte mich mit Blaulicht verfolgt und dann auch nach ein paar Kilometern an einer Ausfahrt gestoppt. Die hatten damals noch diese lahmen Ford und hätten mich, nach eigenen Worten, beinahe nicht mehr eingeholt. Ich hatte nicht versucht zu entkommen, sondern die einfach nicht bemerkt. Mir wurden 60kmh zu viel angelastet. Da ich aber noch keinen einzigen Punkt hatte, bin ich mit einer höheren Geldstrafe davon gekommen. Die Nummer hatte mich damals 635,- DM gekostet. Ich brauchte den Lappen nicht abzugeben. Das ist aber schon etwa 30 Jahre her. Wie sowas heutzutage gehandhabt wird, weiß ich nicht. Nur damit nicht der falsche Eindruck entsteht. - Ich habe immer noch Null Punkte und fahre Schadenfreiheitsklasse SF 31 mit 27%. Ich würde jetzt erst mal abwarten was im Anhörungsbogen überhaupt vorgeworfen wird und dann entsprechend reagieren. Jetzt die Pferde scheu zu machen bringt nichts.
__________________
Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#49
|
||||
|
||||
Zitat:
Die Geschichte mit dem Führerschein kenne ich aber anders. Mir wurde gesagt, dass bei einem Führerschein Endzug alle Scheine weg sind, auch der Bootsschein!! Würde ich mich an deiner Stelle wenn es dazu kommen sollte noch einmal informieren!!
__________________
Gruß Andy "Bin auf dem Weg ins Badezimmer geblitzt worden, wollte putzen – jetzt ist der Lappen weg!" Nuova Jolly King 670 E-TEC 200 HO |
#50
|
|||
|
|||
Zitat:
In der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung habe ich: Schadensfreie Jahre: 37 Beitragssatz: 20% Mein Alter: 53 Jahre jung! |
#51
|
||||
|
||||
Bootfahren geht aber den Elektrorollstuhl können sie dir verbieten.....
Nur Kraftfahrzeuge kommen in Betracht Ein Fahrverbot kann nur beim Führen eines Kraftfahrzeugs, also eines Fahrzeuges, das durch Maschinenkraft bewegt wird, verhängt werden. Auch Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie Bagger sind Kraftfahrzeuge. Die Rechtsprechung qualifiziert auch elektrische Krankenstühle als Kraftfahrzeuge. Allerdings kann ein Verbot nur verhängt werden, wenn der Behinderte in der Lage war, einen handbetriebenen Rollstuhl selbst zu bewegen. Keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind abzuschleppende Fahrzeuge, Fahrräder, Lokomotiven und Wasserfahrzeuge. Für Schiffe und Boote können durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Schifffahrtsgerichte Fahrverbote nach den Sportbootführerscheinverordnungen und dem Seesicherheitsuntersuchungsgesetz angeordnet werden. Ausnahmefälle In Ausnahmefällen können die Bußgeldbehörde und die Gerichte von einem Verbot absehen oder das Verbot auf einzelne Fahrzeugarten beschränken. Es ist zu prüfen, welche Auswirkungen ein Verbot auf den Täter im Einzelfall haben würde. Insbesondere ist festzustellen, ob der Täter unverhältnismäßig hart bestraft würde. In dafür geeigneten Fällen kann die Erhöhung der Geldbuße ausreichen, um der Denkzettelfunktion zur Wirkung zu verhelfen. Voraussetzung ist, dass der Fall Ausnahmecharakter hat und Abweichungen vom Normalfall aufweist. Fahrten unter Alkohol werden kritisch beurteilt. Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn ein Selbstständiger die Existenz seines Gewerbebetriebes riskierte oder ein Arbeitnehmer mit dem Arbeitsplatzverlust rechnen müsste. In diesem Bereich ist die Rechtslage ein wenig unübersichtlich. So kann ein Kurierdienstfahrer, der wegen außergewöhnlich schlechter, wirtschaftlicher Verhältnisse weder Urlaub machen noch einen Fahrer einstellen kann, mit Gnade rechnen. Allerdings gibt es bei der dritten Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit kein Entgegenkommen mehr. Bei einem Steuerberater mit ländlicher Praxis reicht allein die berufliche Nutzung des Pkw nicht aus. Ihm sind die Kosten eines Aushilfsfahrers oder die Aufnahme eines Kredits zuzumuten. Auch die Auswirkungen auf nahestehende Dritte sind von Belang. Bedarf ein Angehöriger besonderer Pflege und ist keine andere Pflegeperson verfügbar, kann die betreuende Person auf die Nutzung Ihres Fahrzeuges angewiesen sein und darf mit Entgegenkommen rechnen. Ebenso kann eine überlange Verfahrensdauer die Erforderlichkeit eines Fahrverbots entfallen lassen, sofern sie nicht vom Betroffenen verursacht wurde und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat. Die Gerichte gehen von einem Richtwert von zwei Jahren zwischen dem Zeitpunkt der Tat und der Verurteilung aus. Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten Die Bußgeldbehörde oder das Strafgericht können das Fahrverbot auch auf bestimmte Fahrzeugarten beschränken. Müsste ein Berufskraftfahrer den Verlust seines Arbeitsplatzes in Kauf nehmen, kann es verhältnismäßig sein, ihm zwar die Benutzung seines privaten PKW zu verbieten, ihm aber die Führung eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen zu erlauben. Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins Das Fahrverbot beginnt frühestens mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins. Um die Dauer des Verbots so kurz wie möglich zu halten, ist es sinnvoll, den Führerschein einen Tag vor oder am Tag der Rechtskraft des Bescheides der Behörde zu übergeben. Wer in einem Zeitraum von zwei Jahren vor dem Verkehrsverstoß nicht mit einem Verbot belegt wurde, kann bei einem Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz die Abgabe seines Führerscheins vier Monate verzögern. Der Verkehrssünder kann innerhalb von vier Monaten selbst bestimmen, wann das Verbot wirksam wird und die Zeitspanne nutzen, um das Verbot in den Urlaub zu verlegen. Hat der Verkehrssünder hingegen gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, wird das Verbot mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam. In diesem Fall ist der Führerschein sofort abzugeben. Vollstreckungsbehörde ist bei gerichtlichen Straf- und Bußgeldentscheidungen die Staatsanwaltschaft, bei Entscheidungen der Verwaltungsbehörde die Bußgeldstelle. In verschiedenen Verfahren angeordnete Verbote sind nicht aufeinanderfolgend, sondern gleichzeitig zu vollstrecken. Wer während eines laufenden Fahrverbots ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar wegen Fahrens ohne Führerschein und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sowie die Verhängung einer zusätzlichen Sperrfrist für die Neuerteilung seines Führerscheins. Ist zusätzlich Alkohol und Trunkenkeit im Spiel, verschärft sich die Situation.
__________________
Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#52
|
||||
|
||||
Erst mal abwarten und Tee trinken.
Für die echten 41 km/ zu schnell muss die Nadel auf 150 oder mehr gestanden haben.. Und längst nicht jedes Foto ist auch verwertbar und führt zur Knolle.. Bei Ersttätern kann der Staatsanwalt bei besonderen Härten ein Fahrverbot in ein doppeltes Bußgeld wandeln. Wenn Du Notruf und Krankenhaus nachweisen kannst kann man das versuchen.. Ein Anwalt für Verkehrsrecht erhöht die Chancen deutlich. Der Ersatz FS ist keine gute Idee. Man muss unterscheiden zwischen Fahrerlaubnis FE und Führerschein FS. Die FE berechtigt einen zum Führen eines KFZ. Der FS dokumentiert nur dass eine Behörde einmal eine FE erteilt hat. Wenn die FE aber widerrufen wurde ist der FS nichts mehr wert. Eigentlich bräuchte man den kaum noch. Da die Rennleitung heute praktisch immer prüft ob auch eine FE vorliegt.. Das geht inzwischen auch im EU Ausland in Sekunden. mein Prognose : Nach Abzug der Toleranz bist Du 129 gefahren , bekommst einen Punkt und zahlst ein paar Euro und alles ist gut... Aber danach aufpassen , 2x mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten zu schnell gibt auch 4 Wochen Fahrverbot. Fahrverbot bitte nicht mit einem Entzug der FE verwechseln. Bei einem Fahrverbot ruht die FE nur , bleibt aber bestehen. I.d.R hinterlegt man dabei den FS bei einer Polizeidienststelle o.ä. Bei einem Entzug der FE erlischt diese. Und man muss nach Ablauf der Sperrfrist eine Neue FE beantragen... |
#53
|
|||
|
|||
Zitat:
habe mehrere Schlagworte erkannt, die sehr wichtig sein können. Zum einen die Pflege! und Urlaub! und führen von Fahrzeugen ab 2,8 to! Arbeitsplatzverlust! damit kann man was anfangen. Natürlich auch mit den anderen Hinweisen aus dem Fred! Danke! Liebe Grüße Dirk |
#54
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Gruß Peter |
#55
|
||||
|
||||
Ich möchte mal die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot gegen Verdopplung des Bußgeldes in den Raum werfen.
=> Augenblicksversagen wegen Ausnahmesituation und nicht Nachweisbarkeit "grober Pflichtwidrigkeit" "Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers gem. § 4 Abs. 1 der Bußgeldkatalogverordnung (BkatV) liegt in der Regel vor, wenn ein dort genannter Regelfall verwirklicht wird. Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf. Ausnahmsweise kann von der Anordnung ggf. unter Erhöhung des Bußgeldes (§ 4 Abs. 4 BKatV) abgesehen werden, wenn greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Tat von den genannten Regelfällen zugunsten des Betroffenen unterscheidet und hierdurch die tatbestands- oder die rechtsfolgenbezogene Vermutung entkräftet wird." (Quelle Gesetztstext sowie Verkehrsportal) Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Viele Grüße von der Ruhrmündung Andreas |
#56
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Gruß Andy "Bin auf dem Weg ins Badezimmer geblitzt worden, wollte putzen – jetzt ist der Lappen weg!" Nuova Jolly King 670 E-TEC 200 HO |
#57
|
|||
|
|||
Zitat:
__________________
Gruß Robert "Habe gehört du hast jetzt ein Boot?" - "Ja, aber nur ein Schlauchboot, mit einem Zweitakter." - "Ach so." - |
#58
|
||||
|
||||
Zitat:
Gut es ist nichts passiert und da war ich gerade mal 20 Jahre alt, leichtsinnig, kurzum, es ist gut gegangen. Aber, heute würde ich das nicht nochmal machen.
__________________
Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein. Markus Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende. „Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt” Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar. Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt. Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS. |
#59
|
|||
|
|||
Zitat:
Sollte dieser "Verlust" gerade jetzt bei drohendem Fahrverbot "passieren", und dann der alte "zufälligerweise" wieder "auftauchen", und solltest du den alten dann auch noch benutzen statt ihn pflichtgemäß abzugeben, dann muss kein Richter glauben dass die eidesstattliche Versicherung des Verlustes der Wahrheit entsprach. D.h. dann bist du wegen Meineid dran, und das ist eine echte Straftat, während die Geschwindigkeit nur eine läppische Owi war. Ansonsten kommt es auf kroatisches Recht an. In Deutschland darf ein Ausländer nicht fahren der im Heimatland Fahrverbot hat. Sollte das in Kroatien auch so geregelt sein, dann bist du dort ohne Fahrerlaubnis unterwegs, mit allen Folgen die das z.B. bei einem Unfall haben könnte. All das greift natürlich nur wenn es raus kommt. In deinem Fall würde ich da schon eher mit einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht vor Gericht gehen und auf Absehen vom Fahrverbot plädieren. Du warst zwar nicht berechtigt zu schnell zu fahren, aber der Notruf ist aktenkundig und es war eine wirklich außergewöhnliche Situation.
__________________
Gruß Robert "Habe gehört du hast jetzt ein Boot?" - "Ja, aber nur ein Schlauchboot, mit einem Zweitakter." - "Ach so." - Geändert von SpassCaptain (04.02.2016 um 01:36 Uhr) |
#60
|
||||
|
||||
Zitat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
|
|