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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Schein
wäre es nicht zielführender den kleinen Problemen zu bleiben als so weit auszuholen.
Es geht doch im Grunde nur darum darf ich mit DEM oder mit DIESEM Schein in XXXX fahren. Da es sich in der Regel um Wohnsitz Österreicher handelt bringt uns doch der Vergleich mit Deutschen Bootfahrern und SBF See nicht wirklich etwas. Anders würde es aussehen wenn ein Wohnsitz Österreicher mit einem Deutschen SBF See in Italien unterwegs wäre. Da würde kaum einer Bedenken äußern, weil der einen guten Ruf hat -------------------------------------------------- Als das BLAUE noch in Deutscher Hand war gab es schon dieses Thema. Damals schrieb ich in etwa dies: Als Österreicher darf ich mit dem eigenem Boot in Deutschlands Küstengewässer navigieren. Da Österreich keinen Schein vorschreibt und Deutschland die Bestimmungen des Heimatlandes anerkennt. Weiter´s der Hinweis auf Länder die keinen Schein vorschreiben. Siehe da, der Gründer des Blauen Forum machte sich auf Deutschen Seiten schlau und die Antwort kam nach ein paar Tagen " Ja das stimmt " Kroatien ist da ein Sonderfall den die schreiben selbst für 0.01 PS einen Schein vor. Bin nicht sicher ob man dies noch im blauen finden kann außer Ferdi macht sich die Mühe. Wenn man davon ausgeht das dies in Deutschland so ist dann würde ich mich wundern wenn Italien das anders behandeln würde. Für die meisten Österreicher hier im Forum kann man natürlich die Frage stellen. Seid Einführung des FB 1 ( > 10m ) der Binnen abgelegt werden kann, ist das HR Patent noch Zeitgemäß ? Wenn jemand das ganze im Urlaub macht ist es OK da erspart man sich die Anreise-, Hotelkosten. Für diejenigen die neben ihrem eigenen Boot ein größeres Boot chartern möchten die alternative gegenüber dem FB2 weil der Funk für HR inkl. ist
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Gruß Herbert |
#2
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Zitat:
Sicher ist das noch im Blauen zu finden, die Mühe kann sich jeder mit der Forumssuche machen . Ja, der Michel hat damals an die D-Behörden angefragt und die Aussage bekommen, gegangen ist es da im Speziellen um ein Treffen an der Ostsee, das da im Gespräch war, dass bis zu einem Jahr ein Österreicher in D-Küstengewässern ohne Schein fahren darf. Erst wenn ein Österreicher länger als 1 Jahr in D ist, muss ein gültiger Schein her. Damals gab es aber noch keinen vom österr. Staat anerkannten FBx. Ob das jetzt, wo ja Österreich für die Küste praktisch den FBx als Heimatschein vorschreibt, so auch noch gilt ? |
#3
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Schein
Zitat:
Österreich kann gar nix vorschreiben außer Binnen, da wir keinen Seezugang haben, Wie soll etwas exekutiert werden wenn wir keine Hoheitsrechte haben Allein das jeweilige Urlaubsland kann etwas Vorschreiben bzw. anerkennen, der hat auch die Hoheitsrechte. auf der Ministeriumsseite hat sich der Text etwas geändert aber er sagt noch immer nicht aus das etwas vorgeschrieben ist. Um Links zu sehen, bitte registrieren Zitat:
Genauso haben die Ausbildungsstätten dies behauptet, war eindeutig falsch. So entstand der Eindruck man muß einen Österreichischen Schein haben. Wer sich dann noch unsicher war den erzählte man die Geschichte mit dem Autoführerschein Ich will keinen Überzeugen noch einen Schein an Personen verkaufen. Einzig zum nachdenken anregen das nicht alles so ist wie manche es schreiben weil sie es so erzählt bekamen. Deshalb nochmals der Aufruf zum Selbstversuch Auch wenn es einige Zeit mit den Behörden kostet. So manches Organ wird sich selbst die Frage stellen ob Österreich überhaupt einen Seeschein hat
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Gruß Herbert |
#4
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Zitat:
Für die weltweite Haftpflichtversicherung galt das Logbuch mit jahrelangen Eintragungen bei Pantenius als Nachweis der Erfahrung. Dies war auch Bestandteil der Versicherungsverhandlung in Frankreich. Als Registrierung verstehe ich die Eintragung ins Seebriefregister. Diese ist bei Privatpersonen erst ab 15 m erforderlich. Ansonsten Anmeldung beim ADAC oder Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Gut, gilt aber doch auch als Registrierung. Hier habe ich etwas Aktuelles gefunden zur CE Erklärung: Um Links zu sehen, bitte registrieren Konrad Geändert von hakopa (07.03.2017 um 16:57 Uhr) |
#5
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Das mit "unter Flagge fahren" ist auch noch so ein Thema, weil 1) gilt das nicht für alle Länder gleich und
2) gilt das überhaupt für die Freizeitschiffahrt? Fakt ist, dass du als deutscher trotz 15 PS Freiheit in hr einen Schein brauchst, übrigens auch die Italiener unter 40 PS, egal welcher Flagge...... Ergo kann das rechtlich so nicht stimmen. |
#6
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Schein
Wie hat mal unser Alt Bundeskanzler Sinowatz gesagt:
Es ist alles so kompliziert Mit welchem Schein darf ein Österreicher gewerblich fahren Abgesehen von Arbeitsrechtlichen Im Grunde ist Ausbildung auch gewerblich
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Gruß Herbert |
#7
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Da liest man so und stellt fest....
Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind..... |
#8
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Mir hat die Dame beim ADAC beim Ausstellen des IBS mal gesagt: " sie sind Österreicher, da bekommen sie das neutrale IBS Cover ohne Fahne drauf und müssen die Österreichische Flagge am Boot führen. jetzt hab ich das für Deutsche mit der Tricolore Germanica...... keiner kennt sich aus, und jeder redet mit.....und ich fahr mit der Österreichischen immer noch :-)
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#9
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Zitat:
99% werden ihre Boote amtlich per Kleinfahrzeugkennzeichen beim Wasser und Schiffahrtsamt (WSA) oder amtlich anerkannt, per Internationalem Bootsschein (IBS) beim ADAC oder DMYV angemeldet haben. Und diese "Register" kennen keinen Heimathafen sondern man führt nur das vergebene Kennzeichen... Diese Verfahren sind deutlich einfacher und günstiger als dasFlaggenzertifikat und unter 15 Meter auch formal korrekt. |
#10
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Und da sag noch einer, in Österreich sei es kompliziert
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#11
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Also ein dt. Boot beim ADAC angemeldet ?
VG Frank |
#12
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Das ist eben die Frage, weil viele ja behaupten, sie hätten eines.
Und ich vermute, dass das schlichtweg rechtlich falsch ist. |
#13
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Zitat:
ich hatte einen IBS vom ADAC bei meinen 3,60 ziger. Nachteil ist nur die Gebühr alle zwei Jahre. Beim Schiffahrtsamt zahlt man ja nur einmalig bei Anmeldung. Das nächste Boot wird dort angemeldet.
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Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin Frank 24: "Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...." Legende: ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5 aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder... |
#14
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Zitat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren des weiteren glaube ich, dass den Behörden wichtig ist, dass man eine offizielle Ausbildung hat. wo wie und was wird dadurch zweitrangig. ob das in Zukunft so bleibt, ist eine andere Frage. |
#15
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Patent
Zitat:
seid dem großen Krach in Österreichs Scheinwelt verändert. Der FB 1 wurde eingeführt und nach einem up date auf 10 m angehoben. Leider wurde versäumt ihn dem Deutschen SBF See anzugleichen>24m Die 10m werden den meisten Bootfahrer in diesem Forum reichen ABER wie sieht es bei denen aus die chartern möchten ? hier liegt der Hund begraben Wer sich mal einen 42er Segler ausleihen möchte, dürfte das mit dem FB 1 nicht, der mit dem Deutschen SBF See schon. Zitat:
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Gruß Herbert |
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