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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Zitat:
Wenn du genau liest, eben auch die Satzstellung beachtest, erkennst du, dass es letztlich nur um das Zugfahrzeug geht, nicht mehr und nicht weniger. Der Anhänger kann dran sein oder auch nicht, spielt aber für das Gesamtgewicht keine Rolle. Bezüglich der anderen Dinge: lest euch bitte genau die Paragraphen durch, es ist durchaus ersichtlich, dass die Kat 2b für kommerzielle Fahrzeuge gedacht ist, und da fallen private, insbesondere Wohnmobile nicht drunter. Transporter wie T5 oder ähnliche sind schwer zu beurteilen, weshalb man am besten beim Autoclub oder noch besser gleich bei der Dars anrufen sollte. Auch gibt es die E-Mail cuc@dars.si wo man nachfragen könnte. @Robert: nein, nicht ärgerlich, bei so manchen Wohnmobilen wird das Gewicht kontrolliert, und das laut Zulassungschein, und wenn du über 3,5 T hast, fällst du in eine andere Kategorie. Auch in Österreich. Hatte da mal eine Kontrolle des Zulassungsscheins beim alten Womo bei einer Zahlstelle eines Tunnels, da schaute ich auch momentan blöd, war aber auch verständlich, könnte doch jeder einfach eine Vignette kleben..... |
#2
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So jetzt steht es beim ÖAMTC auch schwarz auf weiss drinnnen:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Kategorie 2A: Diese Kategorie betrifft sämtliche PKWs (inkl. SUVs, Pickups, etc.) bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,3 Metern - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse (siehe Skizze oben). ACHTUNG: Auch alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind in dieser Kategorie erfasst. Auch über 1,3 Metern am Messpunkt!
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#3
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und was steht da jetzt neues drinnen ?
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