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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Zitat:
ich kann in OE an jedem Flughafen arbeiten , habe es aber freiwillig eingeschränkt gesetzliche Einschränkungen gibt es nicht VG Frank |
#2
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Zitat:
ausserdem gibts sehr wohl gesetzliche Einschränkungen in Österreich, nämlich Verkehrsbeschränkungen - Verordnung nach demUm Links zu sehen, bitte registrieren Es gibt derzeit nur wenige Gründe, das Haus zu verlassen – die Ausnahmen vom Betretungsverbot öffentlicher Orte sind: Berufliche Tätigkeit, wobei ein Abstand zwischen einzelnen MitarbeiterInnen von 1 Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren). Es ist dabei ein Abstand von einem Meter von anderen Personen einzuhalten. Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen. Um ins Freie zu gehen (z.B. zum Spazieren oder Laufen) - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren. |
#3
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[QUOTE=hobbycaptain;491190]d
Berufliche Tätigkeit, wobei ein Abstand zwischen einzelnen MitarbeiterInnen von 1 Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. 1 mtr Abstand sollte ein Alleinunterhalter wohl hinbekommen |
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