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  #16  
Alt 10.06.2009, 20:34
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dori dori ist offline
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[QUOTE=rotbart;200760]ES STEHT unter Strafe, siehe die einschlägigen Gesetzte in D (in A mag dies anders sein, die haben ja auch keine Marine - oh pardon ausser der reitenden Gebirgsmarine)

Hallo mein Bester,

Österreich hatte schon eine Marine und war Seemacht da gab es im Deutschen Wohngebiet nur einzelne Stadtstaaten oder gar nischt.
__________________
gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #17  
Alt 10.06.2009, 21:21
rotbart
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Zitat:
Zitat von dori
Hallo mein Bester,

Österreich hatte schon eine Marine und war Seemacht da gab es im Deutschen Wohngebiet nur einzelne Stadtstaaten oder gar nischt.
JA JA HATTE

Und Sissi kam aus Bayern

UND NU ?????

Zitat:
Zitat von wikipedia
Die Österreichische Marine war die Gesamtheit aller militärischen Einheiten Österreichs zu Wasser. Die Gesamtheit der zivilen und Handelsschifffahrt wird als Österreichische Handelsmarine bezeichnet. Die militärische Schifffahrt hatte ihren Ursprung in der seit dem 16. Jahrhundert existierenden Donauflottille und der seit Ende des 18. Jahrhunderts bestehenden Mittelmeerflotte. Bis 1867, vor dem Ausgleich zwischen dem Kaisertum Österreich und dem Königreich Ungarn, wurde sie als Österreichische Kriegsmarine bezeichnet
Dagegen

Zitat:
Zitat von wikipedia
Frühe Seestreitkräfte (1618-1657) [Bearbeiten]
Brandenburg-Preußen verfügte bereits ab 1618 über eigene Seestreitkräfte in der Ostsee. Brandenburg hatte zu Beginn des 17. Jahrhunderts keinen Zugang zum Meer, allerdings übten die Hohenzollern seit 1605 die Regentschaft über das Herzogtum Preußen aus, das nach dem Tode des letzten kinderlos gebliebenen preußischen Herzogs und ab 1618 auch formal Besitztum der Hohenzollern wurde. Die Kurfürsten von Brandenburg wurden damit auch Lehnsmänner des polnischen Königs und mussten diesem in mehreren Kriegen Schiffe zur Verfügung stellen.

Nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges 1648 hatte Brandenburg-Preußen durch den Westfälischen Frieden die Anwartschaft auf das Bistum Magdeburg (Anfall 1680) und damit unmittelbaren Zugang zum schiffbaren Teil der Elbe bekommen. Da Schweden die Odermündung bei Stettin und Cammin unter seiner Kontrolle hatte, öffnete der Zugang zur Elbe neue potenzielle Möglichkeiten für die wirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs
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  #18  
Alt 10.06.2009, 21:35
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und unter Friedrich III, der um 1400 regiert hat und von dem der Spruch stammen soll:"Alles Erdreich ist Oesterreich untertan" sind die alle Österreicher mit mit der Donauflotte oder mit der Strassenbahn hingefahren?
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gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #19  
Alt 10.06.2009, 23:15
rotbart
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Zitat:
Zitat von dori Beitrag anzeigen
und unter Friedrich III, der um 1400 regiert hat und von dem der Spruch stammen soll:"Alles Erdreich ist Oesterreich untertan" sind die alle Österreicher mit mit der Donauflotte oder mit der Strassenbahn hingefahren?
Also das meinst Du jetzt nicht wirklich ernst oder ????
Das war "Friedrich der Schöne" und der hatte in seiner Haft auf der Burg Trausnitz (Oberpfalz) wahrlich andere Sorgen.
Den hat ja 1313 Ludwig der Bayer schon fürchterlich eins draufgehauen

Das war jetzt ein schlechter Witz

Rotbart
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  #20  
Alt 10.06.2009, 23:18
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ihr irritiert mich - was hat das jetzt noch mit der Flaggenführung zu tun?
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #21  
Alt 10.06.2009, 23:24
rotbart
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
ihr irritiert mich - was hat das jetzt noch mit der Flaggenführung zu tun?
Irritiert mich auch, aber DORI wollte wohl die lange Tradition der österreichischen Kriegsmarine verteidigen ( Um Links zu sehen, bitte registrieren )

Nur leider mit wenig zielführenden Hinweisen und nun musste eben noch Friedrich der Schöne herhalten

Sorry aber ich wollte nur für die Geschichte wieder zurechtrücken
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  #22  
Alt 14.06.2009, 12:21
goeberl
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Und Sissi kam aus Bayern

jaja, und hätte österreich nicht die donau schön ausgebaut, wär die gute genauso abgesoffen wie 926 der bischof von freising.

lg martin
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  #23  
Alt 14.06.2009, 23:05
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
jaja, und hätte österreich nicht die donau schön ausgebaut, wär die gute genauso abgesoffen wie 926 der bischof von freising.

lg martin


Also ich habe ja Tom (@thball) versprochen keine geschichtlichen Abhandlungen mehr zu schreiben, aber wenn Du den 12. Bischof DRACOLFUS meinst, dann wäre einiges dazu zu sagen, denn so simple ist die Geschichte nicht
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  #24  
Alt 15.06.2009, 14:53
goeberl
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genau den meinte ich. seine lebensgeschichte kenn ich nicht wirklich, aber er ist auf alle fälle im struden ums leben gekommen. naja, sissi hat ja schon die entschäfte version dieses flußabschnitts bereist.

lg martin
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  #25  
Alt 15.06.2009, 15:24
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Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukehren:

Die letztlich genannten Antworten beziehen sich auf ein Bundesgesetz von Deutschland.

Aber wie schaut das in HR aus, wo steht das, kann jemand ein Zitat vermitteln oder eine Quelle nennen???

Heißt ja nicht, dass das, was in DE gilt auch in HR gilt!
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  #26  
Alt 15.06.2009, 15:55
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukehren:

Die letztlich genannten Antworten beziehen sich auf ein Bundesgesetz von Deutschland.

Aber wie schaut das in HR aus, wo steht das, kann jemand ein Zitat vermitteln oder eine Quelle nennen???

Heißt ja nicht, dass das, was in DE gilt auch in HR gilt!
Recht einfach, es gibt einen Vertrag das Seerechtsübereinkommen dem Österreich beigetreten ist und das HR anerkannt hat, ebenso so ist Österreich als "Staat ohne Meeresküste" dem Flaggenrechtsabkommen beigetreten und Hr hat wiederum hinterlegt das es sich daran halten werde (bis zur formellen Unterzeichnung) Nachzulesen im Seerecht oder aus bei RIS (gv.at) in dem das Flaggenrecht aufgelistet ist, an dem Du Dich als Österreicher zu halten hast !!!
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  #27  
Alt 15.06.2009, 16:10
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Ich finde leider nicht den passenden Artikel beim Um Links zu sehen, bitte registrieren, aber da diese Regelung der Heimatflaggenführung doch sehr einheitlich international umgesetzt wird, gehe ich davon aus, dass die Staaten im Rahmen der IMO (Um Links zu sehen, bitte registrieren) darüber ein Abkommen geschaffen haben.
__________________
Viele Grüße, Peter
____________________________
P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern

Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #28  
Alt 15.06.2009, 17:13
rotbart
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Und nochmals Berny für Dich als Österreicher gilt in erster Linie das Österreichische Flaggenrecht nachzulesen wie gesagt bei RIS und zusätzlich die übereinkunft über das Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste.
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  #29  
Alt 15.06.2009, 19:49
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Naja, im Ris finde ich nur die Anerkennung durch Österreich, und dass es ein Flaggenrecht gibt, es von Österreich anerkannt wird, und von bestimmten Ländern ebenfalls.

Nur das Flaggenrecht selber, wo eben genau diese Dinge drinstehen sollten, finde ich einfach nicht. Es soll wo ein Dokument geben welches bgb1921_0176_00557 heißt, aber auch das finde ich nicht.

Deshalb eben meine Frage, wo das alles beschrieben ist.

Es mach ja irgendwie keinen Sinn, wenn da immer herumspekuliert wird, wenns eindeutige Gesetzestexte gibt.
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  #30  
Alt 15.06.2009, 20:52
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
Naja, im Ris finde ich nur die Anerkennung durch Österreich, und dass es ein Flaggenrecht gibt, es von Österreich anerkannt wird, und von bestimmten Ländern ebenfalls.

Nur das Flaggenrecht selber, wo eben genau diese Dinge drinstehen sollten, finde ich einfach nicht. Es soll wo ein Dokument geben welches bgb1921_0176_00557 heißt, aber auch das finde ich nicht.

Deshalb eben meine Frage, wo das alles beschrieben ist.

Es mach ja irgendwie keinen Sinn, wenn da immer herumspekuliert wird, wenns eindeutige Gesetzestexte gibt.
Die hast Du ja gelesen, Österreich akzeptiert das internationale Recht, da must Du da weiterforschen, denn

Zitat:
Zulassung und Verfügungsberechtigung sind in Österreich einheitlich und abschließend durch das
Schifffahrtsverwaltungsrecht geregelt (ein "Flaggenrecht" wie in der Seeschifffahrt existiert in der
Binnenschifffahrt nicht). Arbeits- und Aufenthaltsrecht - welche mit dem Betrieb des Schiffes bzw.
dessen Sicherheit in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen - ressortieren aus rechts-
systematischen Gründen ("Ressortprinzip") in Österreich traditionell nicht beim Verkehrsministeri-
um.
Quelle :
Zitat:
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3529/J-NR/2002 betreffend alarmierende Zustände im
Donauschifffahrtsverkehr, die die Abgeordneten Eder, Parnigoni und GenossInnen am 27. Februar
2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Ergänzung

Es ist ja eigentlich eine Schande, dass ein dt. Volkswirt einem Österreicher Und Polizisten oder :-))) seine eigenen Gesetze zeigen muß, aber :

Zitat:
Flaggenführung und Reedereizeichen



§ 3. (1) Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) in der Form gemäß Abs. 2 darf nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden; sie dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen.

(2) Die Seeflagge besteht aus drei gleichbreiten, waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot ist. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Andere Hinweise auf die österreichische Nationalität eines Seeschiffes (zB durch rot-weiß-rote Wimpel, Stander) sind unzulässig.

(3) Die Seeflagge ist in der für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, an der die Seeflagge gesetzt ist oder regelmäßig geführt wird, dürfen andere Flaggen nicht gesetzt werden.

(4) Die Führung von Reedereiflaggen und -zeichen auf österreichischen Seeschiffen bedarf der Genehmigung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das Bild der Flaggen bzw. Zeichen dem Ansehen der Republik Österreich nicht abträglich ist und nicht zu Verwechslungen mit der österreichischen Staatsflagge, der Seeflagge, den Flaggen anderer Staaten oder mit Signalflaggen Anlaß gibt.
Quelle :
Seeschiffahrtsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 174/1981 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2005

Inkrafttretensdatum
10.06.2005

Abkürzung
SeeSchFG

Geändert von rotbart (15.06.2009 um 21:09 Uhr)
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