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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 20.02.2017, 14:59
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fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
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Die Ausrüstung richtet sich ja danach ob du Fahrtenbereich 1 oder Fahrtenbereich 2 hast.

Fahrtenbereich 1 gilt bis 3 Seemeilen.
Der Fahrtenbereich 2 gilt bis 20 Seemeilen.

Für einen Seebrief brauchst du in Österreich einen "MESSBRIEF" der von
einem Zivil-Ingenieur erstellt wird.

Für ein Boot unter 6 Meter bekommst du nur den Fahrtenbereich 1.
Ab 6 Meter bekommst du auch den 2er, musst jedoch ein vielfaches an Ausrüstung mitführen.


.
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lg.
Manfred

Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird.


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  #2  
Alt 20.02.2017, 14:55
manerba manerba ist offline
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Na Gottseidank Manfred,
obwohl ich jetzt mal wirklich die alten Threads von Palagruzza raushole, stellt sich mir die Frage: Hatten die evtl. alle nur Glück dass Sie nicht erwischt wurden?
Ich als absoluter Blauäugiger ging bisher immer maximal von einem Problem mit der Versicherung aus wenn Du da draussen verunfallst- in Richtung Fahrlässigkeit, was eher in Richtung Lizenz geht. Der SKS ist dabei nur eine Zusatzbescheinigung, welcher die Erfahrung attestiert.
Jetzt bin ich schonmal gespannt was noch so alles kommt. Ich bin schon ganz neugierig wie die offizielle Rechtslage aussieht.

Geändert von manerba (20.02.2017 um 15:08 Uhr)
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  #3  
Alt 20.02.2017, 15:05
manerba manerba ist offline
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Jetzt sitz ich aber ordentlich auf dem Schlauch... Wir in D haben eine Zulassung des Bootes die ich gleich heute abend das erste mal genau inspiziere... Aber wir haben keinen Seebrief. Daher ist mir das Thema neu (was aber nichts heissen muss...:-)
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  #4  
Alt 20.02.2017, 15:12
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Zitat:
Zitat von manerba Beitrag anzeigen
Jetzt sitz ich aber ordentlich auf dem Schlauch... Wir in D haben eine Zulassung des Bootes die ich gleich heute abend das erste mal genau inspiziere... Aber wir haben keinen Seebrief. Daher ist mir das Thema neu (was aber nichts heissen muss...:-)
Das du keinen Seebrief hast wundert mich etwas.
Unser Hafenkapitano will den bei der Bootsanmeldung sehen.

Vielleicht heisst der bei euch in D auch anders.


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Manfred

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  #5  
Alt 20.02.2017, 15:19
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Noch mal zusammen gefasst:

Ein Zivil Ingenieur erstellt anhand der CE vom Boot einen "MESSBRIEF".
In dem Messbrief stehen alle technische Daten zum Boot und auch für
welchen Fahrtenbereich es zulassungsfähig ist.

Auf Basis von diesem Messbrief kannst du in Österreich bei deiner zuständigen
Landesregierung den SEEBRIEF erstellen lassen.
Den Seebrief brauche ich auf Krk z.B. zum anmelden beim Kapitano.

In dem Beiblatt das du dann zu deinem Seebrief erhältst steht dann auch
die Mindestausrüstung die du mitführen musst.


.
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  #6  
Alt 20.02.2017, 16:12
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Zitat:
Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
Noch mal zusammen gefasst:

Ein Zivil Ingenieur erstellt anhand der CE vom Boot einen "MESSBRIEF".
In dem Messbrief stehen alle technische Daten zum Boot und auch für
welchen Fahrtenbereich es zulassungsfähig ist.

Auf Basis von diesem Messbrief kannst du in Österreich bei deiner zuständigen
Landesregierung den SEEBRIEF erstellen lassen.
Den Seebrief brauche ich auf Krk z.B. zum anmelden beim Kapitano.

In dem Beiblatt das du dann zu deinem Seebrief erhältst steht dann auch
die Mindestausrüstung die du mitführen musst.


.
Lieber Fred

Zum Anmelden auf KRK brauchst du keinen Seebrief.
Zulassungsschein genügt.

lg Franz
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  #7  
Alt 20.02.2017, 17:14
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uli_hd uli_hd ist offline
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Zitat:
Zitat von armstor Beitrag anzeigen
Lieber Fred

Zum Anmelden auf KRK brauchst du keinen Seebrief.
Zulassungsschein genügt.

lg Franz
Franz

und ich dachte mir schon, die A-Bürokratie kanns ja noch besser, als unsere.

LG Uli
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  #8  
Alt 20.02.2017, 17:44
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Zitat:
Zitat von armstor Beitrag anzeigen
Lieber Fred

Zum Anmelden auf KRK brauchst du keinen Seebrief.
Zulassungsschein genügt.

lg Franz
Hallo Franz,

ich melde das Boot immer in Punat an.
Die Dame die das bearbeitet fragte immer nach dem Seebrief wenn Sie ihn nicht gleich
in meiner Bootsmappe gesehen hat.

Weiß aber nicht was wäre wenn ich keinen hätte - wie gesagt, ich hatte ja immer einen mit.


.
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lg.
Manfred

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  #9  
Alt 20.02.2017, 20:42
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Zitat:
Zitat von armstor Beitrag anzeigen
Lieber Fred

Zum Anmelden auf KRK brauchst du keinen Seebrief.
Zulassungsschein genügt.

lg Franz
Kein Mensch verlangt einen Seebrief, außer die können Zulassungsschein nicht aussprechen Zulassung ist richtig, wenn man einen Seebrief hat paßt das genauso.
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Liebe Grüße
Benni
Lion Rib 660 Suzuki 175

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  #10  
Alt 20.02.2017, 15:09
manerba manerba ist offline
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Miene Befürchtung scheint sich zu bestätigen... Sowas haben wir in D nicht. Ich denke die Ausrüstungspflicht bestimmt das jeweilige Land, in dem Fall Italien und Kroatien. Mag sein dass Sie deshalb Trouble machen (wegen des Klingelbeutels).
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  #11  
Alt 20.02.2017, 16:13
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Zitat:
Zitat von manerba Beitrag anzeigen
Miene Befürchtung scheint sich zu bestätigen... Sowas haben wir in D nicht. Ich denke die Ausrüstungspflicht bestimmt das jeweilige Land, in dem Fall Italien und Kroatien. Mag sein dass Sie deshalb Trouble machen (wegen des Klingelbeutels).
Hallo Hans,

die Ausrüstungspflicht eines Bootes ergibt sich aus den Vorschriften des Landes, wo das Boot zugelassen ist, in deinem Fall D. Die Italiener sehen das aber auch bei einem dt. Sportboot etwas enger.

Ein Rettungsring, der z.B. die Leuchtstreifen nicht hat, wird in der Regel nicht akzeptiert, sprich führt zu Bussgeld. Am liebsten sehen sie es, wenn er noch nach RINA zertifiziert ist. Normalerweise lassen sie da auch wenig mit sich diskutieren.

Und einen Seebrief gibt es für dt. Yachten auch. Diesen erhälst du, wenn dein Schiff in das Schifffahrtsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen ist. Was genau drinsteht kann ich dir aber nicht sagen.

Gruß Uli
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  #12  
Alt 20.02.2017, 15:19
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NoWayOut NoWayOut ist offline
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...würde mir da nicht so einen Kopf machen!

Bin 2016 am Steg der Kustenwache gelegen, weil mein Boot für alle anderen Plätze zu breit war! Kontrolliert haben die nix, nur mein "schönes" Boot bewundert!
Hoffe das ist mit dem NJ dann ähnlich!

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Beste Grüße

FLORIAN

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Boating - There is NoWayOut !!!
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  #13  
Alt 20.02.2017, 15:26
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Das Problem haben wir nicht Manfred, ich zeige meinen Bootsschein aus D, der anhand der CE Erklärung ohne Besichtigung des Bootes erstellt wurde und meinen Versicherungsschein und mehr will keine Hafenkapitän sehen... Wie gesagt, ich schau heute abend gleich mal in meine Bootszulassung. Aber ein Seebrief ist das nicht...
Wenn ich die Wassersportempfehlungen von ADAC bemühe, dann können Die mir bis 6 Sm von der Küste entfernt höchstens was an die Jacke flicken wegen einer fehlenden Rauchboje, Fallschirmraketen und Richtscheinwerfer (?)...
Also vorerst Nicht Schuldig zu gunsten des Angeklagen.. Bis 6SM brauch ich noch nichtmal nen Funk, was mich wundert..
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  #14  
Alt 20.02.2017, 16:44
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Hallo Uli,

Vorgaben für die Sicherheitsausrüstung in Italien habe ich beim ADAC schon gefunden, dort ist eine schöne Tabelle in Abhängigkeit zum Abstand der Küste.
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Wenn Du selbst bei Deiner großen Tour noch keinen Seebrief gesehen hast, dann beruhigt mich das doch etwas...
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  #15  
Alt 20.02.2017, 17:03
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Jetzt wurde soooooooooo viel geschrieben, aber ob man ein - und ausklarien muss von Italien nach Kroatien wissen wir immer noch nicht.
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LG
Mathias

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Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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