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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Eine ordentliche Rechnung vom Verkäufer langt beim Ausstellen des Bootsscheins zu !
lg Frank |
#2
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Zitat:
ich hatte keine Rechnung, ist halt gebraucht gewesen unter bekannten und Cash. Da reicht es, wenn Du ein Schreiben beim WSA mitbringst, das Du den Motor gebraucht erworben hast und Dein Eigentum ist und nicht gestohlen wurde. Ich hatte vorher beim WSA angerufen, eben weil ich keine Rechnung hatte, und diesen Rat bekommen und auch so gehandhabt.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein. Markus Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende. „Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt” Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar. Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt. Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS. |
#3
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Ich danke Euch für die Info.
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Viele Grüße von der Ruhrmündung Andreas |
#4
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Hmmm ... am besten Du machst einen einfachen Kaufvertrag mit dem Verkäufer, für jeden 1 Exemplar, z.Bsp.
A verkauft an B mitAdressen 1 Outborder gebraucht So und So mit Fertigungsnummer ev.ca. Baujahr, mit nachstehendem Zubehör, zum Preis X. Motor wurde am ... übernommen und bezahlt dann und dann (wichtig Quittung! für den Eigentumsübergang). Fertig. Das legst Du dann mit vor bei der WSA Bootszulassungsstelle. |
#5
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Ich würde beim zuständigen Amt nachfragen, was sie aktuell verlangen:
Bei dir wohl (MH): Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
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