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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 07.07.2008, 13:26
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axl 3 axl 3 ist offline
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Boot Infos

Frage zu Garantieanspruch?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Garantieanspruch für mein neues Bombard C4.
Zum Problem, ich habe mir im April 08 ein neues Bombard C4 bei einem Händler in München gekauft. Im Mai 08 machte ich 2 Wochen Urlaub damit in Kroatien. Für das Boot hatte ich einen Liegeplatz im Hafen von Punat gemietet. Hier mußte ich jeden Früh feststellen, dass der Bugbereich über Nacht immer etwas Luft verloren hatte, nicht dramatisch, Manometer immer knapp unter grün. Nach ca. 5-10 mal Pumpen war der Druck wieder ok. Als ich aus dem Urlaub zurück war, ließ ich das Boot aufgebaut auf seinem Trailer im Garten stehen. Nach 1 Woche hatte der Bugschlauch soviel Luft verloren, das dieser schon in sich zusammen viel. Beide seitliche Tragschläuche hatten dagegen noch vollen Druck. Beschädigungen am Schlauch waren aber nicht zu finden. Also rief ich bei meinem Händler an und brachte das Boot zur Fehlersuche dorthin. Letzte Woche bekam ich vom Händler einen Anruf, das mein Boot zwecks Reparatur eingeschickt werden müsse.
Jetzt zu meiner ursprünglichen Frage, bis zu welcher Reparatur/ Reparaturart muss ich akzeptieren bzw. hat der Hersteller die Möglichkeit die Mängel als Garantiereparatur zu beheben? Wenn die Reparatur so Umfangreich ist, das z.B. Material ausgetauscht werden müßte, kann dies ja einen Wertverlust bei einem evtl. Wiederverkauf bedeuten.
Ab wann kann ich einen Umtausch des Bootes verlangen?
Wer kennt sich mit sowas aus und kann mir evtl. ein paar Tips geben?
Gerne auch über Telef., sende mir einfach die Nr. per PN, ich rufe zrück.
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  #2  
Alt 07.07.2008, 13:37
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Boot Infos

Hallo Axel,

lässt sich so, beim jetzigen Sachstand, schlecht sagen. Eine generelle Verschlechterung musst Du nicht hinnehmen. Aber wo beginnt die? Wenn man Dir eine neues Ventil einsetzt, bedeutet das in meinen Augen noch keinen Wertverlust. Wenn man den ganzen Schlauch auswechselt, und dazu Verklebungen löst, kann das schon anders aussehen. Ist aber sehr schwierig zu beurteilen.

Klaus
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #3  
Alt 07.07.2008, 18:40
Padmos Padmos ist offline
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Garantieanspruch

Servus Axl,

im Grundsatz muß ich dem Klaus (wir kommen beruflich aus derselben Richtung) vollkommen zustimmen.

Zunächst einmal nehme ich an, dass Du das Boot entweder bei Marina Wassersport
(Kudrass/Steinhauser) oder Sport und Boote Oberbayern gekauft hast.

Bitte gib' mir umgehend Bescheid, bei welchem von beiden - das hat zwar mit der Rechtsfrage an sich nichts zu tun - zu beiden Händlern kann ich Dir aber das eine oder andere berichten...(was nicht zwingend negativ gemeint ist).


Im Prinzip, damit Du ein paar Anhaltspunkte bekommst, kannst Du wählen:
Beseitung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (§ 439 I BGB).

ABER:
Eine Hausnummer weiter sagt das Gesetz, sinngemäß:
Zwei Nachbesserungsversuche sind dem Verkäufer einzuräumen.
Daraus entsteht eine Art Spannungsverhältnis zwischen beiden Vorschriften.
Das versucht der zweite Absatz aus § 439 II BGB zu lösen, indem er sagt: Sinngemäß:
Eine Art der Nacherfüllung kann der Verkäufer (z.B. die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache) verweigern, wenn dies nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
Abzustellen ist also ein Stück weit auf das Verhältnis von Mangelunwert zu mangelfreier Sache.

Das gilt aber eben nicht immer.
Möglicherweise, das bleibt eine Frage des Einzelfalls, Klaus hat es schon beschrieben, kannst Du auf einer "Wandlung" bestehen - und zwar ohne Nachbesserungsversuch.
Wandlung ist aber nicht zwingend gleichzusetzen mit einem Austausch Alt gegen Neu.
Vielmehr kann der Vertrag auch rückabgewickelt werden - also: Boot zurück und Geld an Dich zurück.

Und jetzt kommt das eigentliche Problem:
Manche Verkäufer versuchen Dir "alte" AGB auf' s Auge zu drücken und Dich von vornherein auf eine Art der Nachbesserung festzunageln.
Und das geht nicht, wenn Du Verbraucher bist.

So.
Wenn Du noch ?? hast, rufst kurz durch:
Telefon hab' ich Dir per mail geschickt.

Grüße

Flo alias Padmos
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  #4  
Alt 07.07.2008, 19:11
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Bombard / Zodiak hat 5 Jahre Garantie auf die Schläuche, also nicht locker lassen.

Sollte der Verkäufer Probleme machen, wende dich mal an Frank, der ist diesbezüglich informiert, zumal er auch Garantiesachen von Zodiak repariert.
Ich denke, er könnte dir ev helfen.

Eines sollte dir aber auch klar sein, wie die anderen schon gesagt haben: Garantieanspruch heißt nicht zwingend neues Boot !
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  #5  
Alt 07.07.2008, 23:15
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von axl 3
...

Letzte Woche bekam ich vom Händler einen Anruf, das mein Boot zwecks Reparatur eingeschickt werden müsse.
Jetzt zu meiner ursprünglichen Frage, bis zu welcher Reparatur/ Reparaturart muss ich akzeptieren bzw. hat der Hersteller die Möglichkeit die Mängel als Garantiereparatur zu beheben? Wenn die Reparatur so Umfangreich ist, das z.B. Material ausgetauscht werden müßte, kann dies ja einen Wertverlust bei einem evtl. Wiederverkauf bedeuten.
Ab wann kann ich einen Umtausch des Bootes verlangen?
Wer kennt sich mit sowas aus und kann mir evtl. ein paar Tips geben?
Gerne auch über Telef., sende mir einfach die Nr. per PN, ich rufe zrück.
Verlangen kannst Du lediglich den Defekt zu beheben. Nicht mehr und nicht weniger. Wie Dir hier korrekt schon gesagt wurde, hat der Händler erstmal das Recht 2 Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Das dieser Dir aber bereits telefonisch mitgeteilt hat, das das Boot eingeschickt wurde, ist dochmal schon ein besonders gutes Zeichen, das er es an den ZODIAC-BOMBARD Importeur weitergereicht hat.

Diesen Weg mußt Du einfach akzeptieren. Möglicherweise kommt das gleiche Boot lediglich mit neuem Bugschlauch zurück, das wirst Du aber nicht erkennen können höchstens das es jetzt ev. dicht ist. Aber möglicherweise kommt auch ein vollkommen neues Boot zurück.

Was hat denn der Händler in München dazu gesagt, wie lange er damit rechnet bis das Boot zurück ist? Hier solltest Du dem Händler ev. eine angemessenen Frist setzen oder mit ihm ausmachen. Ich finde der freundschaftliche eher verbindliche Weg ist meist der erfolgreichere Weg um das Debakel zu beheben. Allerdings gibt es auch Händler, die dann taub sind und denen man gehörig auf den Fuß treten muß. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein. Sollte das Boot bei Weise Wassersport Herrn Geis gekauft worden sein, dann kannst Du mit absoluter Fairness rechnen. Grüß ihn dann von mir. Viel Glück!
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  #6  
Alt 08.07.2008, 19:01
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skymann1 skymann1 ist gerade online
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Boot Infos

Hallo Axl,
ich würd mir auch keine Gedanken drum machen (jedenfalls keine großen) was denn nun gemacht wird damit, wie Dieter schon schrieb wirst/solltest Du wohl hinterher nicht feststellen können das was gewechselt wurde außer das es dann okay ist.

Ich würd auch den Zeitfaktor höher bewerten, habt ihr da was ausgemacht???

Ist zwar kein Schlauchboot, aber ich hab im März ´ne Cam gekauft (keine billige), nach 4 Wochen ging der Blitz nicht mehr, eingeschickt, nach 5 Tagen wieder da, alles gut für einige Wochen, wieder Blitz kaputt, okay , wieder eingeschickt, und jetzt warte ich die 6te Woche drauf das sich was tut.....

Der Händler hält sich bedeckt und meint morgen, nächste Woche oder nächsten Monat, da kann er nichts zu sagen....!

Nicht das Du das Boot erst wiederbekommst wenn der Sommer um ist, ich will´s nicht hoffen, aber da würd ich nachhaken!

Keine Ahnung ob man da irgendwelche Rechte hat oder den Firmen ausgeliefert ist??

Gruß und viel Erfolg, Peter
__________________
P.G.
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  #7  
Alt 08.07.2008, 19:30
Michel
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Click the image to open in full size.

Das bedeutet ..... Das liegt eigentlich innerhalb der von Zodiac angegebenen Werten

Such mal im Forum unter Luftverlust, Druckverlust, da wirst Du einiges finden
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  #8  
Alt 08.07.2008, 20:22
Padmos Padmos ist offline
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[QUOTE=DieterM]Verlangen kannst Du lediglich den Defekt zu beheben. Nicht mehr und nicht weniger. Wie Dir hier korrekt schon gesagt wurde, hat der Händler erstmal das Recht 2 Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Das dieser Dir aber bereits telefonisch mitgeteilt hat, das das Boot eingeschickt wurde, ist dochmal schon ein besonders gutes Zeichen, das er es an den ZODIAC-BOMBARD Importeur weitergereicht hat.

Diesen Weg mußt Du einfach akzeptieren. QUOTE]


Sorry Dieter,

das ist so, wie Du es darstellst, überhaupt nicht richtig.

"Akzeptieren" muß das der Axl keineswegs.

Kann nur auf das verweisen, was ich oben geschrieben habe.
Keineswegs sind die zwei Nachbesserungsversuche zwingend.

Sorry.
Padmos
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  #9  
Alt 08.07.2008, 22:39
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

@Michel: nicht verwechseln, Druckverlust mit Luftverlust
Druckverlust ist normal, aber
Zitat:
Nach 1 Woche hatte der Bugschlauch soviel Luft verloren, das dieser schon in sich zusammen viel.
sicherlich nicht mehr !
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  #10  
Alt 09.07.2008, 08:56
Padmos Padmos ist offline
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Druckverlust

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
@Michel: nicht verwechseln, Druckverlust mit Luftverlust
Druckverlust ist normal, aber
sicherlich nicht mehr !

Indeed.
Sehe ich 100%ig genauso.
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  #11  
Alt 09.07.2008, 09:09
Michel
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Einfach nochmal durchlesen

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ist eh ein Klassiker

Insbesondere nach dem wiedererscheinen eines bestimmten Users hier
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  #12  
Alt 09.07.2008, 14:07
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

[QUOTE=Padmos]
Zitat:
Zitat von DieterM
Verlangen kannst Du lediglich den Defekt zu beheben. Nicht mehr und nicht weniger. Wie Dir hier korrekt schon gesagt wurde, hat der Händler erstmal das Recht 2 Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Das dieser Dir aber bereits telefonisch mitgeteilt hat, das das Boot eingeschickt wurde, ist dochmal schon ein besonders gutes Zeichen, das er es an den ZODIAC-BOMBARD Importeur weitergereicht hat.

Diesen Weg mußt Du einfach akzeptieren. QUOTE]


Sorry Dieter,

das ist so, wie Du es darstellst, überhaupt nicht richtig.

"Akzeptieren" muß das der Axl keineswegs.

Kann nur auf das verweisen, was ich oben geschrieben habe.
Keineswegs sind die zwei Nachbesserungsversuche zwingend.

Sorry.
Padmos
doch, denn es ist ja eine Mängelrüge, wenn auch arg verspätet, man könnte sagen schon längst verfallen. Aber ich sehe hier noch lange keinen Rechtsfall, denn der Händler hat das Schlauchboot bereits an den Importeur weitergegeben, und hat den Axel bereits darüber verständigt. Das finde ich gut, bleibt lediglich die offene Frage, wie lange wird es dauern bis das Schlauchboot wieder zurück sein wird. Da sollte Axel zum passend Zeitpunkt nachfassen und bitte im angemessenem freundschaftlichen Ton.

Den angemessenen freundschaftlichen Ton meine ich deswegen, damit es hier nicht zu einem Streitfall kommt, denn der Händler kann am allerwenigsten dafür, das der französische Hersteller ev. in der Fertigung nicht ganz sauber gearbeitet hat. Aber wir werden sicher hören wie es weiter geht oder gegangen ist.

Dem Axel drücke ich hiermit nochmal die Daumen, das er sein Schlauchboot möglichst bald und dann luftdicht zurück bekommen kann.
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  #13  
Alt 09.07.2008, 17:25
Padmos Padmos ist offline
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Mängelrüge

Servus Dieter,

nochmals:
Der Käufer muß sich keineswegs zwingend auf eine Nachbesserung einlassen.

Das wird oft behauptet, ist aber schlicht FALSCH.

Wenn Du zweifelst, schaust einfach mal in die einschlägigen Vorschriften.

Das geht bei § 437 Nr.1 BGB los und wird in § 439 Abs. I und III BGB konkretisiert.

Vom gescheiterten "zweiten Nachbesserungsversuch" ist schließlich erst in der Regelung des § 440 BGB die die Rede.

Vorher nicht und später nicht und schon gar nicht im Rahmen von § 439 Abs. I BGB.

Wie gesagt:
Es gibt dieses Spannungsverhältnis zwischen Nachbesserung einerseits und Lieferung einer mangelfreien Sache andererseits.

Aber in den Raum zu stellen Mängelrüge=Recht zur Nachbesserung bleibt unzutreffend.
Wenn das irgendein Händler hier erzählt, stellen sich bei mir echt die Nackenhaare auf .



Sorry.

Flo
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  #14  
Alt 09.07.2008, 20:38
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Boot Infos

Hallo Flo,

schau mal, es ist doch noch gar kein Rechtsfall wo natürlich die Paragrafen appliziert werden.

Als Käufer einer Sache, die sich nach kurzer Zeit mit einem Defekt zeigt, ist es immer das gute Recht des Käufers dies zu beanstanden. Das ist hier geschehen. Da der Händler möglicherweise es nicht lösen konnte, wurde die Sache an den Importeur weitergegeben. Ungeklärt ist lediglich die Dauer bis die Sache ohne den Defekt wieder zurückgegeben wird.

Sollte dieser Weg beanstandet werden, weil vielleicht der Defekt nicht anerkannt werden sollte weil er ev. kein Deffekt ist, dann gehört als erstes die AGV des Händlers durchgelesen, die natürlich nicht im Widerspruch zur geltenden HGB Gesetzgebung stehen darf. Erst dann kommen juristische Überlegungen in die Tagesordnung und nicht vorher.

RA KlausB sagt hier vollkommen richtig
" lässt sich so, beim jetzigen Sachstand, schlecht sagen. Eine generelle Verschlechterung musst Du nicht hinnehmen. Aber wo beginnt die? ... "

Die Beanstandung liegt beim gr. Luftverlust, das Schlauchboot wurde vom Händler an den Importeur weitergegeben zur Überprüfung und vermutlich Behebung des Deffektes, und von dort wird es mit Sicherheit entweder instandgesetzt oder komplett ausgetauscht zurückkommen, wenn sich der große Luftverlust bestätigen sollte.

Bekanntlich muß bei Schlauchbooten von ZODIAC und BOMBARD mit einem gewisssen Luftverlust gerechnet werden (das liegt an der industriellen PVC-Verarbeitung durch schweißen der Nähte). Sollte der Luftverlust innerhalb dieses vorgegebenen Spielraums liegen, dann hat Axel grundsätzlich schlechte Karten, was ich aber nicht hoffe. Auch aus diesem Blickwinkel muß der Fall betrachtet werden.
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