|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#2
|
||||
|
||||
Hi,
man muß - ähnlich wie beim Fahrzeugschein die Änderung der Anschrift dem zuständigen WSA (welches den Schein ausgestelt hat) mitteilen und den Schein zwecks Änderungsvermerkes einschicken. Wird aber wohl keine Konsequenzen geben, wenn man sich dazu paar Wochen Zeit läßt. Gruß Rainer
__________________
[navigare necesse est |
|
|