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  #16  
Alt 08.07.2010, 15:45
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Da ist sie wieder, die Frage: Was gehört alles zum Bootssport dazu?

Ein Klappfahrad als Bordfahrrad, um im Hafen mobil zu sein?
Ein Zelt auf einem offenen Boot um darauf zu übernachten und Schlafsäcke?
Die Kühlbox?
Kocher, Tassen, Teller, Besteck?

...

...ist (bis auf das Fahrrad) alles bei uns im Boot, auch auf dem Trailer mit grünen Kennzeichen.
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  #17  
Alt 08.07.2010, 20:20
Benutzerbild von Michel
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Siehst Olaf, ist alles Auslegungssache

Die Klamotten gehören ja auch ins Boot, da man ja auch den ganzen Urlaub auf dem Boot wohnt.....sklar




warum hab ich mir eigentlich den Stress angetan?.... mmmmhh.
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LG

Michel


...nur Fliegen sind schöner
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  #18  
Alt 09.07.2010, 00:35
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Zitat:
Zitat von Michel Beitrag anzeigen
warum hab ich mir eigentlich den Stress angetan?.... mmmmhh.
Naja, dafür bist jetzt auf der sicheren Seite
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  #19  
Alt 09.07.2010, 07:17
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Servus ,

Zitat aus meinem Beitrag von 2008:

Vielleicht interessiert es den Einen oder Anderen wie der Ablauf ist und was es kostet.

1) Mit Trailer zum TÜV und Gutachten machen lassen, 28€
2) Mit dem KFZ-Schein, der Betriebserlaubnis, der neuen Versicherungsdoppelkarte(die gibt es jetzt nicht mehr), dem erstellten TÜV Gutachten , dem letzten TÜV Bericht sowie den grünen Kennzeichen zur Zulassungsstelle.
3) Was mich gewundert hat, die alten grünen Kennzeichen wurden kostenfrei (bei uns) mit schwarzer Farbe übermalt, somit keine Kosten für das Nummernschild und die alte Nummer bleibt auch.
4) Anstatt der Betriebserlaubnis bekommt man einen richtigen Brief.

Kosten bei der Zulassung 27€.

Es kommt noch die jährlichen Steuer+ Haftpflicht (hat ich sowieso) dazu.

Ist es mir aber insgesamt wert.

Gruß Peter
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  #20  
Alt 09.07.2010, 11:53
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uli_hd uli_hd ist offline
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Also ich halte es wie Olaf,

und da grün/schwarz immer ein Thema ist/war, hatte ich mir mal die Mühe gemacht, die entsprechenden Paragraphen, sowohl steuerlich, als auch zulassungsseitig rauszusuchen.

Siehe hier #11/15/20

Um Links zu sehen, bitte registrieren

@Dobs #12

da bist du im Irrtum, es ist nirgendwo exakt definiert, was nun alles zusätzlich mittransportiert werden darf, oder nicht.

Gruß Uli

Geändert von uli_hd (09.07.2010 um 12:03 Uhr)
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  #21  
Alt 09.07.2010, 15:34
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Bin auch auf Olafs Seite...
Grün oder Schwarz
wie immer die Frage für das Sommerloch.
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Es is ja immer was.....

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Gernot
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  #22  
Alt 09.07.2010, 15:56
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Naja,

wegen 17 Ökken im Jahr, mach ich mr mal keine Gedanken über Steursünden oder Versicherungsstreitigkeiten.
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LG

Michel


...nur Fliegen sind schöner
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  #23  
Alt 09.07.2010, 17:04
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Zitat:
Zitat von Icing Beitrag anzeigen
Bin auch auf Olafs Seite...
Grün oder Schwarz
wie immer die Frage für das Sommerloch.
oder politsch gesehen, eine Frage der Koalition

Uli
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  #24  
Alt 19.09.2010, 19:17
boreas10 boreas10 ist offline
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Böse Dauerthema grünes Kennzeichen

Hallo Gemeinde,

ich bin neu hier. Falls ich einen Fehler mache: Bitte nicht mit dem Knüppel draufhauen, ein freundlicher Hinweis reicht. Ich werde auch sehr sparsam mit Smileys umgehen, da mir das Risiko einer falschen Verwendung zu groß ist.

Nun zum Thema:

Ich habe mir ein (zugegebenermaßen) altes Holzboot mit Trailer zugelegt, fühle mich aber hier nicht falsch, weil ich noch ein Bundeswehr-Schlauchboot hier habe.

Mit der Betriebserlaubnis zur Zulassungstelle (HG = Hochtaunus[g]kreis): Grünes Kennzeichen. Haftpflichtversichert hätte ich den Trailer sowieso, sobald ich Boot und Trailer auf einem vernünftigen Stand habe und beides auf die Strasse und auf das Wasser lassen kann. Möchte für Frau, Kind und Hund erhalten bleiben.

Letzte Woche Donnerstag ein Schreiben der Zulassungsstelle: "Wir haben bei der Zulassung einen Fehler gemacht, bitte rufen Sie mich in den nächsten Tagen an."

Direkt angerufen: Ihr Trailer hätte eigentlich ein schwarzes Kennzeichen bekommen müssen. Sie müssen mit Versicherungsbescheinigung hierher kommen und erhalten ein schwarzes Kennzeichen. Der Sachbearbeiter hätte mit dem Finanzamt telefoniert und das Finanzamt hätte recht oder es müsste irgend etwas umgeschlüsselt werden.

Auf den Hinweis, dass ich den Trailer im Moment mangels Zugfahrzeug (ist leider im Moment defekt) nicht zum TÜV fahren kann, sagte der Mitarbeiter der Zulassungstelle, dass er mir ansonsten eine Betriebsuntersagung senden würde.

Am Freitag zur DEKRA gefahren, die seinerzeit das Gutachten bzw. die Betriebserlaubnis ausgestellt hatten: Unverständnis, Sportanhänger = grünes Kennzeichen.

Die Eintragunng in der Betriebserlaubnis ist SDAH Bootstransporter und passt auch zum Schlüsselverzeichnes des KBA zur "Systematik der Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern". Leider ist die mir vorliegende aus 2005.
Typschlüssel 6818 (laut BE) und in der Zulassungsbescheinigung: J: 68, 4: 1800. Dies steht nach der Systematik für Starrdeichselanhänger/Bootstransporter und passt damit.

Nun zur zentralen Frage:

Hat sich in letzter Zeit irgend etwas geändert?

Dank an Uli für die Zusammstellung der Rechtsgrundlagen.

Gruß
Stefan

Geändert von boreas10 (19.09.2010 um 19:19 Uhr) Grund: Schreibfehler und Ergänzungen
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  #25  
Alt 19.09.2010, 19:30
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thball thball ist offline
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Hallo Stefan,

herzlich Willkommen!

Meines Wissen hat sich nichts geändert, aber ähnliche Erzählungen wie bei Dir hört man gelegentlich.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #26  
Alt 19.09.2010, 19:38
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Icing Icing ist offline
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Zitat:
Zitat von boreas10 Beitrag anzeigen
Hat sich in letzter Zeit irgend etwas geändert?
Nicht das ich wüßte...
Eventuell hatte Dein Vorbesitzer ein schwarzes Kennzeichen und hat da was umschreiben lassen weil er mit dem Trailer auch andere "nicht Bootssportübliche" Gegenstände transportiert hat.
Aber wenn Du das nicht machst und der Hänger nur als Bootsanhänger eingetragen ist, müssen die die grüne Nummer rausrücken.
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Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #27  
Alt 19.09.2010, 20:03
boreas10 boreas10 ist offline
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Wow,

danke Euch für die schnellen Antworten. Bin erst einmal sprachlos.
Das grüne habe ich am Anhänger, wurde bereits zugeteilt, jetzt wollen die es in ein schwarzes ändern.

Falls Juristen mitlesen: Nach meiner Auffassung ist Zuteilung eines grünen Kennzeichens ein begünstigender Verwaltungsakt, der erst einmal förmlich wiederrufen werden muß (mit Rechtsbehelfsbelehrung). Lapidares Schreiben: Kein Verwaltungsakt und damit erst einmal nichts (bis auf den Fehler, dass ich mich gemeldet habe, ich dachte es ginge nur um die Länge, die in den Bemerkungen nicht eingetragen wurde).

Ich kann auch mit der Kfz-Steuer (29 EUR pro Jahr) leben, sehe nur nicht ein für den Fehler, den die gemacht haben Gebühren, Kennzeichen etc. zu bezahlen. Im Zweifelsfall werde ich versuchen dieses auf dem Weg der Amtshaftung wieder zu bekommen.

Erst einmal erhält der Sachbearbeiter freundliche drei Seiten, die ich wegen Rechtsberatung nicht veröffentlichen darf. Wie es auch ausgeht: Ich werde auf jeden Fall die Gemeinde auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht, da es im Ergebnis Alle mit Sportanhänger (Pferd, Schlauchboot, Festrumpf ...) betrifft.

Nächster Schritt: Ich möchte einen rechtsbehelfsfähigen Verwaltungsakt zur Rücknahme des "Grünen".

Vorbesitzer: Hänger war abgemeldet und ich hatte den Schein. Leider ist der Scan undeutlich, aber aus meinem Schein, äh. Zulassungsbescheinigung geht auch nicht hervor ob grün oder schwarz.

Grüße Stefan
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  #28  
Alt 19.09.2010, 20:10
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Eines (sehr wichtig) hatte ich noch vergessen:
Danke für das (schnelle) Willkommen.
Grüße Stefan
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  #29  
Alt 19.09.2010, 20:38
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Hallo Stefan,

herzlich Willkommen!

Meines Wissen hat sich nichts geändert, aber ähnliche Erzählungen wie bei Dir hört man gelegentlich.
Danke für das Willkommen,

Erzählungen bringen uns Allen schlicht und einfach nichts. Es ist Verwaltungsrecht und damit muß irgendwo Rechtssicherheit und -klarheit sein (in diesem Bereich bundesweit, das StVZO und FZV bundesrecht sind), da der Staat (so gerne ich diesen auch mag) durch Verwaltungsakte handelt, für die es zumindest ein nachvollziehbares Verfahren geben muss. Wenn wenigstens die Schlüsselnummern in der aktuellen Form kostenfrei verfügbar wären. Es muss für uns als Bürger zumindest in der Zeit des Internets nachschlagbar sein.

Als ich in diversen Foren angefangen habe zu lesen, ging es teilweise um einzelne Landkreise. Kann das bei Bundesrecht sein? Dieses Forum schien mir das aktivste zu sein, deswegen bin ich auch gerne dabei.

Als Wassersportler müssen wir uns mit genügend nationalen und regionalen Vorschriften rumschlagen. Angefangen bei der Lichterführung auf See und Binnen. Baue gerade das Boot um, dass es für beides passt.

Grüße Stefan
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  #30  
Alt 20.09.2010, 18:33
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Blinzeln Update: Aktuelle Entwicklung

Gestern mein Schreiben an die Zulassungsstelle gesendet. Heute morgen ein Anruf eines überaus friedlichen Mitarbeiters. Offensichtlich gibt es eine neue "Systematisierung der Kraftfahrzeuge und ihrer Anhänger" vom KBA.

Die Schlüssel müssten in der neuen Zulassungsbescheinigung J: 85 und 4: 0100 lauten. Dieses wären dann im alten Schein 8501 und steht für Anhänger für Sportgeräte.

Da die Zulassungstelle die Kosten für das Schwarze übernimmt, den Brief und die Umschreibung kostenlos vornimmt, kann ich mit dem schwarzen Kennzeichen erst einmal leben. Versichert hätte ich den eh (zwar erst ab nächstem Jahr, wenn er raus darf).

Ein Vorteil hat das Ganze: Aus dem Problem, was ist Bootsausrüstung bin ich damit raus und kann laden, was ich will (solange ein Boot drum rum ist, da SDAH Bootsanhänger).

Für Andere: Nach der Auskunft der Zulassungsstelle steht dieses für Sportanhänger. Man könnte dann aus einem Bootstrailer einen Anhänger für Pferdesport bauen, ohne dass es einer neuen BE bedarf.

Erst noch einmal Danke für die schnellen Antworten und werde das Forum weiter lesen, auch wenn mein Problem erst einmal halbwegs zufriedenstellend gelöst ist. Ich hoffe, dass irgendwann auch jemand in irgend einem Bereich weiterhelfen kann.

Grüße Stefan
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