Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #61  
Alt 28.07.2006, 09:52
Clubman24 Clubman24 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 18
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo !

NEIN, genau das haben wir nicht !

wir bekommen nur einen ICC für Fahrbereich 2 oder mehr.

der wird aber auch nicht vom österreichsichen Staat augestellt sondern nur vom österreischen Motorbootverband, gilt aber per Gesetz als staatlicher Nachweis.

einen echten staatlichen Motorbootführerschein haben wir nur für Binnengewässer ( wir haben ja kein Meer und keine Küste.)

haben eben mit der obersten österreichischen Schifffahrtsbehörde gesprochen.

internationale Regelungen gibt es überhaupt keine !!! auch kein EU-Recht, weil

die EU Staaten keinen Bedarf sehen bis jetzt.

Einen österreichischen Schein für Bereich 1 gibt es nicht, weil der Motorbootverband auch hier keinen Bedarf sieht.

Zum Thema - internationale Anerkennung von Motorbootführerscheinen - wurde mir eben erklärt ist es mangels internationaler Verträge IMMER Ermessenssache des jeweiligen Staates welche Scheine anerkannt werden.

Also am Beispiel Italien:

Ob man mit einem österreichischen Binnenpatent in italienschem Küstengewässer aber auch italienischem Binnengewässer fahren darf ist Ermessenssache der italienischen Behörde. Es ist auch nicht 100% sicher ob man auf einem italienischen See oder Fluss fahren darf !

Ebenso verhält es sich bei den Küstenpatenten auch die müssen nicht anerkannt werden.

Soweit ich bis jetzt weiss werden eure deutschen Sportbootführerscheine für Küstengewässer NOCH anerkannt aber auch ihr werdet in Zukunft einen ICC brauchen, weil angeblich viele Staaten den verlangen.
Mit Zitat antworten
  #62  
Alt 28.07.2006, 10:01
Clubman24 Clubman24 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 18
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Wir haben keinen Fahrtbereich 1 und zusätzlich zu einem dt. Schein in ein ICC kaufen ist Unsinn (Unsere Scheine werden in Europa anerkannt )[/QUOTE]

Ihr habt einen SBFS - Sportbootführerschein See - gültig für Küstengewässer bis 3 sm ! dies ist Bereich 1 !

wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ?
Mit Zitat antworten
  #63  
Alt 28.07.2006, 10:02
Clubman24 Clubman24 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 18
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

[/QUOTE]
Wir haben keinen Fahrtbereich 1 und zusätzlich zu einem dt. Schein in ein ICC kaufen ist Unsinn (Unsere Scheine werden in Europa anerkannt )[/QUOTE]

Ihr habt einen SBFS - Sportbootführerschein See - gültig für Küstengewässer bis 3 sm ! dies ist Bereich 1 !

wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ?
Mit Zitat antworten
  #64  
Alt 28.07.2006, 10:03
Clubman24 Clubman24 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 18
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Wir haben keinen Fahrtbereich 1 und zusätzlich zu einem dt. Schein in ein ICC kaufen ist Unsinn (Unsere Scheine werden in Europa anerkannt )
Ihr habt einen SBFS - Sportbootführerschein See - gültig für Küstengewässer bis 3 sm ! dies ist Bereich 1 !

wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ?
Mit Zitat antworten
  #65  
Alt 28.07.2006, 10:20
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Clubman24
Ihr habt einen SBFS - Sportbootführerschein See - gültig für Küstengewässer bis 3 sm ! dies ist Bereich 1 !

wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ?
(A) Das ist nicht richtig die 3 Seemeilen beziehen sich auf die seewärtige Begrenzung der Seeschiffahrtsstraßen, ansonsten ist er auch gültig in allen deutschen Hoheitsgewässern (Du must also nicht an der Seestrassengrenze umdrehen)

(B) Das Umschreiben wäre ein ausgesprochener Quatsch, da dies tatsächlich amtliche Scheine sind und europaweit anerkannt werden.
Umschreiben ist übrigens der falsche Ausdruck, man muß den echten Schein haben und kann dann (den nicht amlichen) ICC dazukaufen

(C) einen ICC Bereich 1 GIBT ES NICHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mit Zitat antworten
  #66  
Alt 28.07.2006, 10:24
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Das ganze wurde schon ausführlich behandelt, aber zusammengefasst nochmals die Kernproblematik:

Amtliche Dokumente sind die, die von den zuständigen Behörden ausgestellt werden.

Die zuständigen Behörden können aber keine Küstenprüfungen machen, deshalb gibt es national nur Binnenpatente.
Die Verbände MSVÖ und ÖSV können Küstenpatente ausstellen. Diese sind aber nicht amtlich, weil von keiner Behörde.

Der MSVÖ hat aber zumindest erreicht, dass die Küstenpatente des MSVÖ den amtlichen Patenten gleichzusetzen sind, und es deshalb von den zuständigen Behörden die internationale Bestätigung (ICC) gibt, dass der Patentbesitzer die Befähigung für FB2 usw besitzt.
Dadurch wird aus diesem nationalen nicht amtlichen Schein ein internationaler amtlicher Schein. (ist prinzipiell nicht schlecht, aber...)

Der Nachteil des ganzen:
Dadurch es jetzt international ein Costal Waters auf österreichischen Patenten gibt, kann es in Zukunft sein, dass die internationalen Inland Waters nicht mehr anerkannt werden.

Dies hätte zur Folge, dass alle österreichischen Binnenpatentbesitzer entweder den FB2 aufwärts des MSVÖ oder im Ausland einen entpsrechenden Schein machen müßten.

Und hier stellt sich die Frage, ob dass im interesse des MSVÖ liegen kann, zumal hier kontraproduktiv gearbeitet wird.

Im Ausland gibt es genügend Möglichkeiten, den Küstenschein FB1 zu machen (zB Deutschland SFB), warum sollte das in Österreich nicht gehen?
Mit Zitat antworten
  #67  
Alt 28.07.2006, 10:26
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Clubman24
Hallo !

NEIN, genau das haben wir nicht !

wir bekommen nur einen ICC für Fahrbereich 2 oder mehr.
Lies mal richtig ! Es gibt keinen ICC Bereich xyz es gibt nur binnen und Coastal und damit habt ihr ihn

Zitat:
der wird aber auch nicht vom österreichsichen Staat augestellt sondern nur vom österreischen Motorbootverband, gilt aber per Gesetz als staatlicher Nachweis.
Das gesetz möchte ich sehen
Zitat:
einen echten staatlichen Motorbootführerschein haben wir nur für Binnengewässer ( wir haben ja kein Meer und keine Küste.)
Stimmt doch nicht Euer FB 2 und 3 und 4 alles amtlich

Zitat:
Soweit ich bis jetzt weiss werden eure deutschen Sportbootführerscheine für Küstengewässer NOCH anerkannt aber auch ihr werdet in Zukunft einen ICC brauchen, weil angeblich viele Staaten den verlangen.
Völliger Unfug , mach einen richtigen Schein und Du hast keine Probleme, denn selbst wenn du einen ICC hättest, muß er nicht anerkannt werden
Mit Zitat antworten
  #68  
Alt 28.07.2006, 10:35
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

@Rotbart, du liegst da leider falsch, die österreichische Gesetzteslage ist da anders als in D.

zB Costal Waters: in Österreich gibt es seit 2005 die Möglichkeit, dass im amtlichen ICC Costal Waters bestätigt wird, aber mit dem Zusatz des Fahrbereichs.
Dies können Besitzer anerekannter Patente (zB MSVÖ usw) bei der obersten Schifffahrtsbehörde anfordern. (Der FB wird in Seemeilen angegeben)

Deshalb sind die Patente des MSVÖ und des ÖSV aber noch immer nicht amtlich!
Auch ein allfälliger ausgestellter ICC des MSVÖ ist nicht amtlich!!!

Dies ist aber nur ein Ausdruck der Rechtslage, nicht des der Anerkennung!
Amtlich kann nur ein Schein sein, der von einer Behörde ausgestellt wird.
Es kann aber dennoch sein, das nichtamtliche Patente im Ausland anerkannt werden.
Diese Anerkennungen werden aber im Zuge der ganzen Harmonisierungen immer weniger, deshalb auch der Schritt des amtlichen Costal Waters.
Siehe auch die Kurzzusammenfassung oben.

Trotzdem noch ein kleiner Wehmutstropfen:
Weil eben Patente des MSVÖ meistens die FB2 und höher betreffen, sah sich der MSVÖ vermutlich hier in einer Monopolstellung und hat sich vermutlich viel erhofft, nur die FB2 oder höher für den Costal Waters auszuhandeln.

Dies könnte aber eine kurzsichtige Betrachtungsweise des MSVÖ sein, bedenkt man eben die Möglichkeiten im Ausland und des dadurch zu erwartenden Geschäftsentgang für österreichische Fahrschulen (incl MSVÖ!)
Mit Zitat antworten
  #69  
Alt 28.07.2006, 10:37
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Der MSVÖ hat aber zumindest erreicht, dass die Küstenpatente des MSVÖ den amtlichen Patenten gleichzusetzen sind, und es deshalb von den zuständigen Behörden die internationale Bestätigung (ICC) gibt, dass der Patentbesitzer die Befähigung für FB2 usw besitzt.
Dadurch wird aus diesem nationalen nicht amtlichen Schein ein internationaler amtlicher Schein.
Berny

es gibt keine INTERNATIONAL AMTLICHEN SCHEINE (zumindest im Bereich Sportschiffahrt) überleg doch mal : dann müsste ja eine internationale Behörde eine allgemeingültige Prüfungsordnung festlegen und überwachen und der Scheinn müsste automatisch von allen Ländern anerkannt werden.

Es gibt ja noch nicht einmal europaweite Regeln auf welcher Grundlage ein ICC zu haben ist !!

Ein Beispiel der europäische Feuerwaffenpaß, das ist tatsächlich eine EU weite Regelung für den Transport von Waffen, aber um den zu bekommen brauchst du die einheimische Waffenlizenz (in D Waffenbesitzkarte) und ist die weg ist auch der europäische feuerwaffenpaß weg !!!
Mit Zitat antworten
  #70  
Alt 28.07.2006, 10:41
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Da muss ich dich leider enttäuschen!

Amtlich ist ein Dokument, wenn es von einer Behörde ausgestellt wurde.
Und es gibt in Österreich den ICC, offiziell von der österreichischen Staatsdruckerei ausgestellt, von der Schifffahrtsbehörde bestätigt.
Also internationales amtliches Dokument!

Da ist egal, ob das eine internationale oder eine nationale Behörde ist!

Ansich ist das nur eine Definition, aber mit weitreichenden Folgen der Anerkennung!

zB Zulassungsscheine für KFZ in Österreich:
Diese wurden von den Behörden in Versicherungshände gegeben, spich die Versicherungen stellen seit geraumer Zeit die Zulassungsscheine aus.
Damit aber die Dokumente amtlich bleiben, wurden bestimmte für die Ausfüllung zuständigen Zulassungsstellen in den Behördenstatus gehoben!
Mit Zitat antworten
  #71  
Alt 28.07.2006, 10:46
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
@Rotbart, du liegst da leider falsch, die österreichische Gesetzteslage ist da anders als in D.

zB Costal Waters: in Österreich gibt es seit 2005 die Möglichkeit, dass im amtlichen ICC Costal Waters bestätigt wird, aber mit dem Zusatz des Fahrbereichs.
Dies können Besitzer anerekannter Patente (zB MSVÖ usw) bei der obersten Schifffahrtsbehörde anfordern. (Der FB wird in Seemeilen angegeben)
Ausweise von MSVÖ (Motorbootsportverband für Österreich) und ÖSV (Österreichischer Segelverband)
gelten gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschiffahrtsgesetzes, BGBL. Nr. 174/1981, und § 206 Abs. 2 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981 als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich
Donau- oder Binnenpatente berechtigen nicht zum Steuern eines Motorbootes auf dem Meer!
Mit Zitat antworten
  #72  
Alt 28.07.2006, 10:52
Clubman24 Clubman24 ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 18
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Lieber Rotbart !

das was du schreibst stimmt leider nicht.

in Zukunft brauchen wir alle einen ICC = Internationale Certificate for Operator of Pleasure Craft.

der wird EU weit international anerkannt ! obzwar kein Staat den anerkennen MUSS aber doch am ehesten anerkennt.

wir in Österreich haben den bereits, ob ihr den auch schon habt weiss ich nicht.

der sieht so aus:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

da steht eben drauf C für Costal Water und der Breich.

aber eben nur C-20, C-200 und C-no limit also Bereich 2, 3 und 4.

aber kein Bereich 1 weil es den nicht gibt.

Das Problem ist, daß der österreichische ICC für Bereich 2 sehr sehr teuer und aufwendig ist und aher für ein kleines Motorboot oder Jetski weit übertrieben.

Rotbart, kennst du eine Internetseite wo man den deutschen ICC ansehen kann ?

liebe Grüße
Micahel
Mit Zitat antworten
  #73  
Alt 28.07.2006, 10:58
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Hoheitliche Aufgaben lassen sich delegieren

Betraute Verbände
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt.
Österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, die einen solchen Befähigungsausweis besitzen, dürfen die Verbände über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausstellen.


Zitat aus einer Unterlage des A-Ministers, leider ist die ganze PDF 197 KB lang und daher passt sie hier nicht rein

Geändert von rotbart (28.07.2006 um 11:20 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #74  
Alt 28.07.2006, 11:01
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Clubman24
Lieber Rotbart !

das was du schreibst stimmt leider nicht.

in Zukunft brauchen wir alle einen ICC = Internationale Certificate for Operator of Pleasure Craft.

der wird EU weit international anerkannt ! obzwar kein Staat den anerkennen MUSS aber doch am ehesten anerkennt.
Micahel
Das ist der totale Unsinn und Sensationhascherei verdienst eine Provision wenn Du so etwas schreibst.
Mit Zitat antworten
  #75  
Alt 28.07.2006, 11:18
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Sorry, muss mich berichtigen, unterlag da einem Irrtum:

Bis zum 6 Juli 2004 behauptete der MSVÖ, amtliche Dokumente austellen zu können, dies stimmte aber nicht, erst mit der Verordnung wurde das geregelt:
Zitat:
„Ausstellung des Befähigungsausweises
§ 206. (1) Auf Grund der bestandenen Prüfung ist vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie ein Befähigungsausweis nach dem Muster der Anlage 29 auszustellen.
(2) Ein vom Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) oder vom Österreichischen Segel-
Verband (ÖSV) gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellter Befähigungsausweis gilt
einem gemäß § 15 Abs. 1 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten gegenüber als gleichwertig. MSVÖ
und ÖSV sind ermächtigt, in den gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten Befähigungsausweisen
folgenden Vermerk anzubringen: „Gilt gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes,
BGBl. Nr. 174/1981, und § 206 Abs. 2 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981, als amtlicher
Befähigungsausweis der Republik Österreich.“.
(3) MSVÖ und ÖSV sind weiters ermächtigt, österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentli
chem Wohnsitz in Österreich, die einen gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten
Befähigungsausweis besitzen, über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen
nach dem Muster der Anlage 30 auszustellen. Die Herstellung und Ausfertigung dieser Ausweise erfolgt
unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) gemäß § 2 Abs. 3 des Staatsdruckereigesetzes
1996, BGBl. I Nr. 1/1997, ebenso wie deren Zustellung durch die Österreichische Staatsdruckerei
GmbH. Die Kosten sind vom Berechtigungsinhaber zu tragen und werden diesem von der Österreichischen
Staatsdruckerei GmbH direkt verrechnet. Die näheren Bestimmungen werden durch eine zwischen
dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Österreichischen Staatsdruckerei
GmbH abzuschließende Vereinbarung geregelt.“
War jetzt mein Fehler, weil ich eben wußte, dass früher die MSVÖ Patente falsch dargestellt wurden.
Der Grundsatz stimmt zwar, dass nur amtliche Dokumente von Behörden sein können, aber dies wurde in dieserm Falle ja mit einer entsprechenden Verordnung berichtigt.

Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass es einerseits den ICC gibt, weil nur mehr dieser in der Zukunft anerkannt werden wird und daran, dass es keine Möglichkeit des FB1 gibt.

Wir sollten uns da nicht verzetteln!
Ich will es ja dem MSVÖ schmackhaft machen, auch für den FB1 etwas zu unternehmen!
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:49 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com