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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #31  
Alt 25.07.2006, 20:57
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Das sind immerhin 989 Euronen!
Und begründet wird das damit, weil man außerhalb der Küstennahen Gewässer eben die Seemeilen braucht, den Funk und vieles mehr.

In Wahrheit aber fahren die meisten Schlauchbootfahrer (ich rede vom Großteil der Camper mit zusammenlegbaren Schlauchis, und der Schlauchis im 5 M Bereich) gar nicht in diese Gebiete, sonderen im Küstennahen Bereich (FB1), wo eben dieser ganze Schnickschnack nicht wirklich benötigt würde.
Si kann ich navollziehen, auch wenn ich den Praxistörn mehr als Urlaub sehe und eine Woche Törn für 529,-- ist ja auch nicht so schlimm
Aber auch dann wäre die Petition an den falschen Adressaten, denn dann muß man nicht mit CRO verhandeln, sondern Druck auf die Verbände ausüben, dass sie den FB 1 wieder einführen (mein schon genannter offener Brief)
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  #32  
Alt 25.07.2006, 23:15
goeberl
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roland, klar kann man den praxistörn auch als urlaub sehen. aber ich such mir lieber vorher aus, mit wem ich meine freizeit verbringe.

berny, ich find deine bemühungen super, aber ich würde auch eher die einführung eines FB1 anstreben. drum würd ich auch zuerst an die verbände schreiben.
und wenn du so einen brif aufsetzt, dann bezieh dich nicht nur auf kroatien. klar ist das für bootsfahrer urlaubsziel nummer eins, aber die regelung soll ja für alle küstengewässer gelten.

lg martin
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  #33  
Alt 25.07.2006, 23:18
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl
roland, klar kann man den praxistörn auch als urlaub sehen. aber ich such mir lieber vorher aus, mit wem ich meine freizeit verbringe.
Sehe ich ja ein, aber ich habe so viele Praxistörns als Ausbilder/Skipper gemacht und meistens war es für mich Urlaub und für die "AZUBIs" eine bestandene Prüfung

Zitat:
berny, ich find deine bemühungen super, aber ich würde auch eher die einführung eines FB1 anstreben. drum würd ich auch zuerst an die verbände schreiben.
und wenn du so einen brif aufsetzt, dann bezieh dich nicht nur auf kroatien. klar ist das für bootsfahrer urlaubsziel nummer eins, aber die regelung soll ja für alle küstengewässer gelten.
lg martin
Das finde ich absolut richtig
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  #34  
Alt 25.07.2006, 23:29
goeberl
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danke roalnd.

die betonung auf "alle küstengewässer" erscheint mir deshalb wichtig, weil sonst sicher irgendeiner bei den zwei verbänden sagt, dass die, die eh nur "da unten", also in hr fahren wollen, dann halt dort den schein machen solln.

der springende punkt ist, dass es eben für hr eine einfache mögleichkeit gibt, einen schein zu bekommen, eben den dortigen. aber für alle anderen länder gibt es die möglichkeit nicht.

lg martin
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  #35  
Alt 26.07.2006, 13:46
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Berny Berny ist offline
Berny
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Gut, dann mal auf ein neues, gereichtet an des MSVÖ:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren:

Ich Mitglied einer offenen deutschsprachigen Forumsgemeinde im Internet, deren Interesse im Schlauchbootfahren und alles was damit zusammenhängt liegt.

Der Großteil der österreichischen User befahren auch in der Urlaubszeit mit ihren Schlauchbooten küstennahe Gewässer vorwiegend im FB1.
Ebenso besitzen viele User ein österreichisches Binnenpatent, welches sie in einer heimischen Fahrschule gemacht haben.

Leider ist die österreichische Regelung bezüglich der Patente und damit zusammenhängend die Anerkennung zum Beispiel in Kroatien sehr dürftig und für die meisten Urlauber bzw für die meisten österreichischen Fahrschulen eher kontraproduktiv.

Die meisten österreichischen Fahrschulen lehren die österreichischen Seen und Binnenpatente.
Vereinzelt gibt es auch Fahrschulen, die das kroatische Küstenpatent lehren. Ebenso werden von den Verbänden MSVÖ und ÖSV die Fahrbereiche 2 und 3 für Küstengebiete gelehrt.
Gerade bei diesen Fahrgebieten ist es aber so, dass die meisten Schlauchbootfahrer mit ihren Booten in diesen Fahrgebieten gar nicht fahren dürften, und die Ausbildung, incl einem verpflichtenden Turn in Kroatien ausgesprochen teuer ist.
Deshalb machen viele Österreicher ein Kroatisches Küstenpatent oder weichen auf andere Länder aus, wie zB Deutschland, wo sie den SFB machen. Das wiederum reicht den heimischen Fahrschulen zum Nachteil, weil diese dadurch Kunden verlieren.
Ebenso kann es nicht im Interesse des MSVÖ liegen, dass Ausbildungen nicht in Österreich, sondern im Ausland gemacht werden.

Wir ersuchen sie deshalb, alles zu versuchen, dass das Österreichische Binnenpatent auch in den küstennahen Bereichen (Fahrbereich 1) anerkannt wird (wie es derzeit zwar gehandhabt wird, aber eben nicht offiziell geschrieben ist!).
Hierfür scheint es eventuell auch günstig, den österreichischen Fahrschulen die Möglichekeit zu bieten, den Küstenschein für den FB1 zu lehren.
Die notwendigen Informationen könnte man auch als Zusatzprüfung zu bestehenden Binnenpatenten einrichten, aber es muss nicht eine vollständige Ausbildung für den FB2 oder 3 sein.

Dies würde den meisten österreichischen Urlaubern helfen, der rechtlichen Grauzone, in der sie sich bewegen, endlich zu entkommen, und auch für die Fahrschulen in Österreich ein zusätzliches professionelles Angebot ermöglichen.

Die derzeitige rechtliche Lage scheint so, dass zB nur ein Kroatisches Patent eines Österreichers auch wirklich in Kroatien rechtlich anerkannt ist.

Wir, die user des Schlauchbootforums, ersuchen Sie deshalb, sich dieser Sache anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Stummer
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  #36  
Alt 26.07.2006, 15:29
goeberl
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klingt gut.

kleine anmerkungen:

erster absatz: da fehlt ein wort (ich bin........)

zweiter absatz: das mit den österreichischen binnenpatenten würd ich weg lassen. hier gehts rein um das befahren von küstengewässern.

vierter absatz:
Zitat:
Gerade bei diesen Fahrgebieten ist es aber so, dass die meisten Schlauchbootfahrer mit ihren Booten in diesen Fahrgebieten gar nicht fahren dürften, und die Ausbildung, incl einem verpflichtenden Turn in Kroatien ausgesprochen teuer ist.
ich würd dazu schreiben, dass es aufgrund der auslegung der boote nicht erlaubt ist.

fünfter absatz:
die offizielle anerkennugn vom binnen für die küste durchsetzen zu wollen, halte ich für problematisch. verlang lieber nur nach dem fb1, und dann vielleicht den vorschlag, die praxisprüfung des binnenscheins als praxis für den fb1 anzuerkennen. theorie natürlich gesondert, es geht ja ums meer.

lg martin
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  #37  
Alt 26.07.2006, 16:50
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Berny, hoer doch mit dem Binnenpatent auf.
Das kann man offiziell niemals anerkennen und der MSVÖ kann da auch garnix ausrichten.

Ich dachte du willst ein in A erhältliches, bezahlbares Küstenpatent.
Da hast vielleicht Chancen.
Die Anfrage wegen der Anerkennung von Binnenpatenten ist zum scheitern verurteilt. Ich wuerde auch HR nicht mal erwaehnen, grade dort gibts eh keine Probleme, weil man im Vorbeifahren eh das HR patent machen kann. Alle anderen Länder machen diesbezueglich Probleme.

Und anerkannt ist in HR auch ein amtliches österreichisches Patent.
Da wirds keine bilateralen Verhandlungen wegen dem Schlauchiforum geben.
Eigentlich muessten sie ja multilateral sein, denn es geht ja um viel mehr Staaten als HR. Ausserdem gibts ja eh längst einAbkommen, auch wenn du das konsequent nicht hoeren willst. Reduzier es doch auf einen kleinen amtlichen österreichischen Schein. Und der wird dann auch überall akzeptiert.

cu
martin
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  #38  
Alt 26.07.2006, 17:06
rotbart
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Ein umgearbeiteter Vorschlag , wenn er nicht konveniert einfach wegwerfen
---------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren:

Ich Mitglied einer offenen deutschsprachigen Forumsgemeinde im Internet, deren Interesse im Schlauchbootfahren und alles was damit zusammenhängt liegt.

Nahezu alle österreichischen Forumsmitgleider besitzen ein österreichisches Binnenpatent, welches sie bei einer österreichischen Fahrschule erworben haben.
Zusätzlich fährt aber ein Großteil der österreichischen Schlauchbootfahrer in der Urlaubszeit auch küstennahe Gewässer ausserhalb Österreichs und vorwiegend im Bereich des ehemaligen FB 1.

Leider gibt es nun ein Problem mit der Anerkennung von Patenten, da es z. Zt. in Österreich für einen österreichischen Staatsbürger nur möglich ist die Patente für
den Fahrtbereich 2 und 3 (FB2 / FB3) zu machen (und die Kurse sehr aufwendig sind) ist ein Schlauchbootfahrer gezwungen ein Patent im jeweiligen Urlaubsland zu erwerben, z.B. das kroatische Küstenpatent.
Dies ist sowohl für die Fahrschulen in Österreich (die Kunden verlieren), als auch für die Schlauchbootfahrer eine unglückliche Lösung, möchten Sie z.B. einmal an einer anderen Küste Urlaub machen.

Die Lösung hierfür wäre die Wiedereinführung des FB1 und natürlich bilaterale Verträge zur Anerkennung des FB1 in europäischen Küstenstaaten.

Eine solche Lösung hätte viele Vorteile :
Österreichische Staatsbürger müssten keine ausländischen Patente erwerben.
Die Fahrschulen hätten die Möglichkeit Ihre Produktpalette auszuweiten.
Die Regelung wäre auch eine Vereinfachung für die Versicherungen da ja eine Prüfung vor einem einheimischen Gremium erfolgt,
und so die Nachprüfbarkeit gegeben ist. Probleme mit gefälschten ausländischen Scheinen kann es dann nicht mehr geben.

Wir plädieren daher dafür, daß Sie -unsere Verbände- geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Möglichkeit einen FB1 abzulegen wieder zu ermöglichen.
Sehr gut denkbar wäre dies z.B. als Aufbaukurs auf den Binnenschein um die notwendigen gesetzlichen Grundlagen (Seestraßenordnung / KVR) zu vermitteln.

Wir sind überzeugt, dass die überwältigende Mehrheit der Schlauchbootfahrer eine solche Möglichkeit ergreifen würden, um dem dauernden Patentproblem in Küstenländern zu entgehen.

Ein besonderes Beispiel ist z.B. Kroatien, die Unsicherheit in Patentfragen ist im Moment besonders groß, was sich in hunderten von Forumspostings wiederspiegelt.
Unser Vorschlag würde aber die Unsicherheit auch an anderen Küsten beseitigen.

Wir, die User des Schlauchbootforums, dürfen Sie aher bitten, sich dieser Sache mit entsprechender Priorität anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
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  #39  
Alt 26.07.2006, 17:10
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Berny
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Das mit den Binnenpatenten hat schon seinen Grund:
Vor nicht allzulanger Zeit konnte man in Österreich den ICC nur mit Inland Waters machen. Es war aber usus, dass in den Küstennahen Gewässern (also FB1) dieses Patent anerkannt wurde, nicht nur in HR, mit der Begründung, in Österreich gibt es kein amtliches ICC mit Costal Waters.

Das hat sich eben geändert, da es jetzt den ICC auch mit Costal Waters gibt, aber eben nur für FB2 und FB3.

Das heißt aber noch lange nicht, dass man die frühere Praxis, den I für den FB1 anzuerkennen, jetzt aufgeben muss.

Deshalb ist die Frage mit dem I sehr wohl ein Thema!

Ein vorstellbares Szenario wäre es zB, Besitzer eines Binnenpatents die Möglichkeit zu geben, in einem kleinen günstigen Updatekurs den FB1 zu ermöglichen.
Leute die kein Binnenpatent haben, müßten sowieso das ganze Binnenpatent machen, da könnte man dann ebenfalls einen Zusatzkurs FB1 anbieten.
FB1 könnte zB die wichtigsten Regeln am Meer, Hafenbestimmungen, Seezeichen usw beinhalten.
Das mit der Praxis des Binnen als Prixis für FB1 finde ich gut!

Man sollte deshalb nicht das Binnenpatent außer Acht lassen, da Besitzer eines Binnenpatentes immerhin einen großen Grundstock an Ausbildung haben!

Bezüglich Boote: Wenn der Brief an die Verbände gehen soll, dann kennen sich diese schon aus ;-)
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  #40  
Alt 26.07.2006, 18:08
rotbart
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Ausrufezeichen

Was man noch herausfinden sollte (um Argumente zu haben) ist :

wie ist es mit A-Staatsbürgern in Holland, Deutschland, Frankreich, Italien und zwar jeweils im Bereich Küste / Seeschiffahrtstrassen
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  #41  
Alt 27.07.2006, 11:14
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Edwin Edwin ist offline
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Hallo Berny!

Wenn ich wetten würde (was ich aber aus Prinzip nicht mache), würde ich wetten, dass Du als Antwort bekommst – O-Ton:

„Es ist den Verbänden leider nicht möglich einen amtlichen österreichischen FB1 zu offerieren, da die österr. oberste Schifffahrtsbehörde nicht in der Lage ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.“

Ich glaube Dir auch flüstern zu können, dass die Verbände MSVÖ/ÖSV nichts lieber hätten, als die Berechtigung zur Ausstellung eines FB1! (Meines Wissens nach hängt das damit zusammen, dass im gewünschten Fahrtbereich im Ausland keine Prüfungen abgenommen werden dürfen – die FB2 Prüfung oder höher müsste rechtlich gesehen auch in internationalen Gewässern abgenommen werden, wobei man da halt ein bisschen „schummeln“ kann…)

Nichts desto trotz wünsche ich Dir aber viel Erfolg mit Deinem Vorhaben und bin schon gespannt auf die Antwort seitens des MSVÖ!

L.G.

Edwin
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  #42  
Alt 27.07.2006, 11:47
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Zitat:
Zitat von Edwin
Hallo Berny!

(Meines Wissens nach hängt das damit zusammen, dass im gewünschten Fahrtbereich im Ausland keine Prüfungen abgenommen werden dürfen – die FB2 Prüfung oder höher müsste rechtlich gesehen auch in internationalen Gewässern abgenommen werden, wobei man da halt ein bisschen „schummeln“ kann…)

Edwin
(a) nein, war auch D gang und gebe und (b) der Bodensee IST ein internationales Gewässer
(C) Die (Praxisprüfung) könnte man ja nach Portoroz verlegen wenns denn sein muß
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  #43  
Alt 27.07.2006, 11:59
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Zitat:
Zitat von rotbart
der Bodensee IST ein internationales Gewässer
Ja, aber leider halt "nur" Binnen...

Zitat:
Zitat von rotbart
(C) Die (Praxisprüfung) könnte man ja nach Portoroz verlegen wenns denn sein muß
Da stehe ich jetzt auf der Leitung - warum sollte es in Portoroz gehen und z.B. nicht in I od. HR???

L.G.

Edwin

PS: Mit int. Gewässer meine ich außerhalb der Hoheitsgewässer eines Uferstaates - also quasi Niemands-"Land"!
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  #44  
Alt 27.07.2006, 12:34
rotbart
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Zitat:
Zitat von Edwin
Ja, aber leider halt "nur" Binnen...
Nee nicht ganz richtig, der Bodensee ist kein Binnensee sondern ein echtes internationales Gewässer, darum gab es ja früher dort auch eine Prüfungskommission die den BR schein abgenommen hat

Zitat:
Da stehe ich jetzt auf der Leitung - warum sollte es in Portoroz gehen und z.B. nicht in I od. HR???
L.G.
Edwin

PS: Mit int. Gewässer meine ich außerhalb der Hoheitsgewässer eines Uferstaates - also quasi Niemands-"Land"!
Im Niemansland muß nicht sein und I geht natürlich auch, Portoroz war nur mein Beispiel, weil die Pfüfungskommission NÜRNBERG, dort Jahre wenn nicht Jahrzente land die Prüfung abgenommen hat.
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  #45  
Alt 27.07.2006, 15:01
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Zitat:
Zitat von Edwin
Meines Wissens nach hängt das damit zusammen, dass im gewünschten Fahrtbereich im Ausland keine Prüfungen abgenommen werden dürfen – die FB2 Prüfung oder höher müsste rechtlich gesehen auch in internationalen Gewässern abgenommen werden, wobei man da halt ein bisschen „schummeln“ kann…
Das verstehe ich nicht so ganz, warum geht das dann in D?
Da kann man ja auch den SFB machen, ohne am Meer zu sein, oder?
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