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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #31  
Alt 22.12.2007, 15:49
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Zitat:
Zitat von ghaffy
@ Reini

Wir bewegen uns ja überhaupt nicht in irgendeiner Grauzone, wenn wir in HR mit dem HR Schein fahren. Das ist alles bestens.
Die Grauzohne war immer Italien und Deutschland
Das Italien nicht wirklich eine Grauzohne ist wissen eh die meisten aber meinetwegen soll es so sein und dafür spricht eben der FB1

Zitat:
Ich hab das so verstanden, dass es halt auch fein wäre, ein Ö-Patent für den entsprechenden - kleineren - FB zu haben.
genau

Zitat:
Und genau da bin ich eben skeptisch, denn
@Herbert
ich bin der letzte, der etwas gegen Geld verdienen hat. Mir gehts allerdings um die Relation und den Markt. Meine Vermutung aus den Erfahrungen der Vergangenheit ist, dass das "Österreichische Küstenpatent" - so es denn kommt - dann plötzlich doppelt so viel (oder was weiss ich) wie derzeit kostet, legal in HR auf dem Wasser unterwegs zu sein.
Nal ja, doppelt so viel wie das HR Patent ?
Das kann man gar nicht so einfach sagen den der Preis für das HR Patent ist so variabel geht von 120 € und wenn man wirklich alles rein rechnet, bis
700 € den die Anreise und Hotel muß man ja auch rechnen.

Jetzt schon von Preisen zu reden ist wohl wirklich zu früh da ja Gedanken ausgetauscht werden

Zitat:
Dass es mich persönlich - und wohl die allermeisten hier - ja gar nicht betrifft (weil sie entweder das HR-Patent eh schon haben oder FB2) tut ja letztlich nichts zur Sache. Da gehts schon ein Stück weit um das Prinzip.
Genau

Zitat:
Aber - und das gibt Hoffnung - die derzeitigen HR-Patent-Anbieter werden wohl am Markt bleiben,
Ich habe keine Angst das wir Kunden verlieren den wir haben eine andere Schiene, zukünftige Charterkunden die auf den Schiffen wohnen möchten.
Da geht eben nur FB2 + Funk oder HR Patent inkl. Funk.
Bei unseren Kunden ist auch der Anteil sehr hoch die ein Skippertraining buchen, nicht 500 Seemeilen sondern in Form eines Urlaubstörns mit Familie.

na dann schau ma amoi was 2015 bringt
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Gruß
Herbert
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  #32  
Alt 22.12.2007, 16:08
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Zitat:
Zitat von kerlchen
Ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Debatte nicht.
nicht böse sein.
mußt ja auch nicht, aber wie ich unten lese hast du es wirklich nicht verstanden

Zitat:
Bei dem Kurs für den FB2 bezahlten wir lediglich 60 € für den MSVö Prüfungsgebühr und 15€ Fahrtspesenersatz für die Theorieprüfung pro P.
und danach durftest du gleich am mMeer Boot fahren ?

Zitat:
So das finden wir ok. Der Kurs selbst, bei der Fahrschule deines vertrauens, macht ja wohl den großteil der Finanzen aus. Diese kann sich aber jeder selbst aussuchen!!!
ist schon richtig
Zitat:
Wie viele Stunden Theorie oder Praktik jemand möchte, entscheidet jeder selbst.
So ist es eben nicht beim MSVÖ FB2 Schein oder hast du nur den Seemeilennachweis erbracht ? Rechne mal nach wie lange du mit einem Schiff unterwegs bist um die 500 Seemeilen zu erreichen und was das kostet.
Das hast du aber nicht geschrieben nur was die Prüfung kostet und das ist doch der geringste Teil der Kosten.
Wo ist der Kurs die Unterlagen das Prüfungsschiff und in der Regel auch das Schiff für die Meilen und aller Nebenkosten wie Treibstoff , Hafengebühren und die Prüfer die Anreisen ja und deine Anreise ?

Zitat:
Außerdem ist die Ausbildung sehr gut, finden wir. Das kann auch bei Küstennahen Fahrten keinesfalls schaden
Warum machst du nicht den FB4 den SSS das kann ja auch nicht schaden
Aber darum geht es ja nicht, es geht um einen Schein der wie in Deutschland der SBF See ist und das wäre eben der FB1

Wenn du einen Deutschen fragen würdest warum er keinen SHS macht wir der meist Antworten, wozu der SBF See reicht doch
Warum soll der FB1 den meisten Österreichern nicht auch reichen.
Und darum geht´s und um nicht mehr. Wenn dir der FB1 zu wenig wäre kannst ja freiwillig den FB2 - 4 machen
__________________
Gruß
Herbert
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  #33  
Alt 22.12.2007, 19:12
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Hallo Andreas,

Zitat:
@ Reini

Wir bewegen uns ja überhaupt nicht in irgendeiner Grauzone, wenn wir in HR mit dem HR Schein fahren.
Oh doch, weil ich nur das Donaupatent besitze (hatte damit zwar noch nie Probleme, aber was nicht ist, kann......). Ich will aber das HR Patent nicht machen weils eben nur in HR gültig ist.

Den FB II oder III will ich auch nicht machen, da erstens für mich zu teuer, zweitens für mein Boot nicht notwendig, da ich mich sowieso nur (naja fast) in Küstennähe aufhalte.
Hier wäre für mich und sicherlich die Mehrzahl der User hier im Forum der FB I die ideale Lösung.

Aber wie ja Herbert schon geschrieben hat, warten wir mal ab, ob und überhaupt wenn...........

lg reini
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  #34  
Alt 22.12.2007, 20:06
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Hallo Ihr österreichischen Freunde,

ich drücke Euch die Daumen, das das mit dem FB1 Bootsführerschein bald klappt! Das ist ein echter Neujahrswunsch!

Dann wäre die Ausweichmöglichkeit auf den HR-Küstenschein überholt, und Ihr könntet auch mal in anderen schönen Revieren am Mittelmeer fahren und nicht nur in Kroatien.
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  #35  
Alt 22.12.2007, 21:08
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Hi Reini!

Wir bewegen uns nicht in der Grauzone, denn das öster.. Binnenpatent wird in HR für die Küstenfahrt nicht anerkannt . Alles andere ist nur Selbstlüge und für mich verantwortungslos mit einem österr. Binnenpatent in HR zu fahren. Du kennst meine Meinung - Ich möchte mit dem österr. Fetzen keinen nur soooo winzigen Unfall in HR mit dem Boot haben. Wenns ums Eingemachte geht sagen dir die HR - Behörden schon wie lange die Untersuchungshaft dauert . Und dann ist es egal was der Hafenkapitän gesagt hat wie du ihn den Österreichschein vorgelegt hast. Die nächste Watsch`n ( Ohrfeige) kommt dann von der Versicherung.

Schade um jede Minute sich über ungelegte Eier zu unterhalten bei solchen Vereinsmeiereien wie es der MSVÖ abzieht .

LG
Mathias
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Mathias

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  #36  
Alt 22.12.2007, 21:13
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Ihr österreichischen Freunde,

ich drücke Euch die Daumen, das das mit dem FB1 Bootsführerschein bald klappt! Das ist ein echter Neujahrswunsch!

Dann wäre die Ausweichmöglichkeit auf den HR-Küstenschein überholt, und Ihr könntet auch mal in anderen schönen Revieren am Mittelmeer fahren und nicht nur in Kroatien.
Hallo Dieter
Eines ist sicher den HR Schein werden noch viele Österreicher machen alo wird er nie verschwinden wozu auch ist doch ein guter Schein kommt ja nur darauf an was man damit macht ist doch beim SBF auch nicht anders.
Und eines ist auch ganz sicher für Österreicher gibt es eben andere Vorschriften als für Deutsche. Aber das wollen wir ja nicht wieder hervorholen Obwohl nun auch auf der YR Seite nun vieles in der Richtung steht wie es wirklich steht mit der gültigkeit und Ösischein bzw. HR Patent aber das wollen wir ja nicht wieder hervorholen und um das soll es ja auch gar nicht gehen
Einzig allein dem FB1 galt mein Beitrag.
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Gruß
Herbert
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  #37  
Alt 22.12.2007, 21:29
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Schein

Zitat:
Zitat von Rotti
Hi Reini!

Wir bewegen uns nicht in der Grauzone, denn das öster.. Binnenpatent wird in HR für die Küstenfahrt nicht anerkannt.
Ist so richtig aber nicht nur in Kroatien ist das so

Zitat:
Alles andere ist nur Selbstlüge und für mich verantwortungslos mit einem österr. Binnenpatent in HR zu fahren.
na ja Selbstlüge würde ich das nicht nennen aber verantwortungslos ist schon übertrieben vor allem warum ? Wenn du den verlorenen Versicherungsschutz meinst OK

Zitat:
Ich möchte mit dem österr. Fetzen keinen nur soooo winzigen Unfall in HR mit dem Boot haben. Wenns ums Eingemachte geht sagen dir die HR - Behörden schon wie lange die Untersuchungshaft dauert
nana, das kann dir aber genauso mit jedem anderen Schein passieren und wegen dem fehlenden Schein sperren dich die Kroaten nicht ein sondern wegen dem Fall.
Soweit ich im Revue Forum mitbekommen habe legen die Deutschen ihren SBF See auch sehr großzügig aus wenn mich nicht alles täuscht könnte da auch nicht alles so sein wie die Inhaber es glauben möchten. Frage mich schon manchmal wie man mit einem SBF SEE so einfach eine Überfahrt durchführen kann, wozu gibt es denn SKS

Zitat:
Und dann ist es egal was der Hafenkapitän gesagt hat wie du ihn den Österreichschein vorgelegt hast.
Das sehe ich auch so denn der gibt ja nix schriftliches rüber

Zitat:
Schade um jede Minute sich über ungelegte Eier zu unterhalten bei solchen Vereinsmeiereien wie es der MSVÖ abzieht .
Ist doch was wenn die jetzt davon sprechen das sie darüber nachdenken war bisher nicht so.

Ich habe den Beitrag nur deshalb geschrieben damit ihr im YR Forum mitlesen könnt
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Gruß
Herbert
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  #38  
Alt 22.12.2007, 21:37
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Hallo Mathis,

Zitat:
Zitat von Rotti
Hi Reini!

Wir bewegen uns nicht in der Grauzone, denn das öster.. Binnenpatent wird in HR für die Küstenfahrt nicht anerkannt . Alles andere ist nur Selbstlüge und für mich verantwortungslos mit einem österr. Binnenpatent in HR zu fahren. Du kennst meine Meinung - Ich möchte mit dem österr. Fetzen keinen nur soooo winzigen Unfall in HR mit dem Boot haben. Wenns ums Eingemachte geht sagen dir die HR - Behörden schon wie lange die Untersuchungshaft dauert . Und dann ist es egal was der Hafenkapitän gesagt hat wie du ihn den Österreichschein vorgelegt hast. Die nächste Watsch`n ( Ohrfeige) kommt dann von der Versicherung.

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So kann man das auch nicht sagen, oder willst du damit sagen das das Donaupatent nichts wert ist???

Vom lernumfang ist es dem HR Patent sicher ebenbürtig wenn nicht sogar umfangreicher.
Nur weil du vielleicht das Funkabc kannst, kannst du z.B. noch lange keine Wettersituation einschätzen.

Und mit meinem Wissen halte ich mit jedem mit der das HR-Patent besitzt.

Wie du weist hab ich auch schon etliche km auf dem Meer hinter mir.

Auch du kennst meine Meinung, ich werde das HR Patent solange nicht machen, bis mir ein Hafenkapitan mit meinem Donaupatent kein Permit mehr aushändigt und mir offiziell bestätigt das das Donaupatent nicht gültig ist.

Aber nun genug, warten wir mal ab was jetzt herauskommt.

lg Reini
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  #39  
Alt 22.12.2007, 21:55
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Hallo Reini und Herbert!
Es geht mir ja nicht darum welches Patent das bessere ist. Sicher haben wir beim " Donaupatent " mehr lernen müssen als beim HR Patent. Es geht mir schlicht und einfach um den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles. Und den hab ich lt. Yachtpool nur mit dem HR Patent oder mit dem deutschen SFB. Damit ist für mich alles geklärt.

LG
Mathias
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  #40  
Alt 22.12.2007, 22:09
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@ Reini

Zitat:
So kann man das auch nicht sagen, oder willst du damit sagen das das Donaupatent nichts wert ist???
So hat es Rotti aber nicht gemeint sondern das es eben ein Binnenpatent ist
und sich die Versicherungen weigern können zu zahlen wegen fehlendem gültigen Schein. Wenn die schon mit Schein nur wiederwillig zahlen kann man sich ausrechen wie das ohne ist.

Zitat:
Vom lernumfang ist es dem HR Patent sicher ebenbürtig wenn nicht sogar umfangreicher.
Vom Umfang sicher, nur der Inhalt ist etwas anders

Zitat:
Nur weil du vielleicht das Funkabc kannst, kannst du z.B. noch lange keine Wettersituation einschätzen.
Nicht der Funk ist es der wäre ja weder beim SBF noch bei den MSVÖ Patenten dabei sondern die Navigation und die fehlt halt binnen.

Zitat:
Und mit meinem Wissen halte ich mit jedem mit der das HR-Patent besitzt.
Wenn es nach dem gehen würde wäre es einfach aber du wurdest nicht geprüft und nur das ist wichtig.
Selbstverständlich nicht fürs Boot fahren sondern für die Prüfung
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Gruß
Herbert
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  #41  
Alt 22.12.2007, 22:18
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Zitat:
Zitat von herbert
Nicht der Funk ist es der wäre ja weder beim SBF noch bei den MSVÖ Patenten dabei sondern die Navigation und die fehlt halt binnen.
Hallo Herbert,

lass doch den SBF See aus dem Spiel... Du kennst Dich beim HR, FB2 etc sehr gut aus, aber mit dem SBF See hast Du irgendwie leichte Schwierigkeiten...

Hier wäre übrigens nicht nur die die Navigation anders, sondern auch Recht (KVR; SeeschifffahrtsO), Seemannschaft, Wetterkunde etc...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #42  
Alt 23.12.2007, 12:57
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keine Frage das dies so ist, aber kennen sich die Deutschen mit den Ösi Gesetzen aus und ihr schreibt ja auch fleissig mit wenn es um Ösifragen MSVÖ und HR Patent geht.

Aber wie schon geschrieben es geht um den vieleicht einmal möglichen FB1
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Gruß
Herbert
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  #43  
Alt 23.12.2007, 15:23
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@Rotti: Die Dinge die so behauptest, sind aber leider nur teilweise richtig, du solltest schon ergänzen:
1) Versicherungsschutz: Du solltest dazu sagen, dass dieser Unfallcausal behandelt wird. = Wenn der Unfall damit zusammenhängt, weil du die nötigen Vorschriften oder Küstenkenntnisse nicht beachtet hast, dann kanns sein, dass die Versicherung aussteigt, weil du eben diese Kenntnisse nicht nachweisen kannst (zB Auflaufen auf eine Untiefe in Unkenntnis der Bedeutung der Quadranten, Unfälle in Häfen aufgrund Unkenntnis der Vorrangsvorschriften, usw usw). Dies heißt aber nicht, dass bei jedem Unfall automatisch die Versicherung aussteigt und die meisten Unfälle haben nichts direkt mit diesen Vorschriften zu tun! Wenn aber doch, dann kanns Probleme geben, aber auch hier gehts um den Nachweis der Kenntnisse, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ich diesen Nachweis anders als mit einem HR-Patent vorlegen kann (Das Patent ist ja nur ein Beispiel, wie ein Nachweis erbracht werden kann!).
2) Nachweis beim Kapitän: Der Nachweis über das vorgelegte Patent steht bei mir im Formular des Permits (Personenliste), nämlich die Nummer des Patents, welches du beim Kapitän vorlegen mußt, damit du dein Permit bekommst.
3) Gültigkeit von HR-Patenten: Auch dein HR-Patent gilt nicht in Italien, also fährst auch du dort "illegal", somit lügst du dich ja auch selber an......

Somit sind deine Aussagen eh nur polemisch, sind also nur negative Stichelein, wie halt so oft nichts konstruktives.

Wie gesagt, bei all diesen Grauzonen wäre eben ein österreichischer FB1 die einfachste und auch richtige Lösung.
Man kann nur hoffen, dass die Verbände hier im Sinne der Bootfahrer agieren.
Im Hinblick auf den Beitritt von HR zur EU kann genau dieses Patent in Zukunft die Lösung so mancher Probleme sein (zB bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung)
Auch für Segler könnte dies irgendwann mal von Bedeutung sein, wer weiß, was alles kommt, immerhin haben die Kroaten ja auch für Dingis das Permit eingeführt. Somit ist trotzdem der ÖSV gefordert, diesen FB1 für Motorboote zu unterstützen.

Zum Thema FB2:
Mit meinem Boot (4,3 m) darf ich in die für den FB2 vorgesehenen und über den FB1 reichenden Gebiete gar nicht fahren! (schon mal wer daran gedacht ?) Somit ergibt sich (derzeit!) kein Bedarf für diesen FB2.

Geändert von Berny (23.12.2007 um 15:29 Uhr)
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  #44  
Alt 23.12.2007, 16:43
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Hi berny!

Da ist nichts Polemisches in meinen Aussagen drinnen. Ich kann es einfach nicht verstehen wenn jemand das Risiko eingeht mit dem öster.Binnenpatent in HR zu fahren welches definitiv dort nicht anerkannt ist. Aber wie die Praxis zeigt fahren viele Österreicher dort mit unserem Binnenpatent. Weil es eben einige Hafenkapitäne tolerieren. Das weist du genau weil du mit dem selben Schein unterwegs bist und du dir die paar Euro fürs HR Patent sparen willst. Geiz ist Geil will ich hier nicht sagen. Ich nenne es Blödheit wenn ich das machen würde. Das HR Patent ist wenn man rechnen kann immer die billigere Variante als einen Schaden. Unfall etv. zu haben der nicht gedeckt ist . Vom Zivielrechtlichen will ich mal ganz absehen was in einem Schadensfall alles kommen kann...... Berny das meine ich zu 100% ernst . Ich suche hier kein Streitgespräch mit dir.
Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
@Rotti: Die Dinge die so behauptest, sind aber leider nur teilweise richtig, du solltest schon ergänzen:
1) Versicherungsschutz: Du solltest dazu sagen, dass dieser Unfallcausal behandelt wird. = Wenn der Unfall damit zusammenhängt, weil du die nötigen Vorschriften oder Küstenkenntnisse nicht beachtet hast, dann kanns sein, dass die Versicherung aussteigt, weil du eben diese Kenntnisse nicht nachweisen kannst (zB Auflaufen auf eine Untiefe in Unkenntnis der Bedeutung der Quadranten, Unfälle in Häfen aufgrund Unkenntnis der Vorrangsvorschriften, usw usw). Dies heißt aber nicht, dass bei jedem Unfall automatisch die Versicherung aussteigt und die meisten Unfälle haben nichts direkt mit diesen Vorschriften zu tun! Wenn aber doch, dann kanns Probleme geben, aber auch hier gehts um den Nachweis der Kenntnisse, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ich diesen Nachweis anders als mit einem HR-Patent vorlegen kann DAs wäre fast so als ob du in deinem Job bei einer Verkehrskontrolle es tolerieren würdest das ein Ausländer mit enem in Österreich nicht anerkannten Führerschein fährt. Hat er einen Unfall dann muss er sich das mit seiner Versicherung ausmachen(Das Patent ist ja nur ein Beispiel, wie ein Nachweis erbracht werden kann!).
2) Nachweis beim Kapitän: Der Nachweis über das vorgelegte Patent steht bei mir im Formular des Permits (Personenliste), nämlich die Nummer des Patents, welches du beim Kapitän vorlegen mußt, damit du dein Permit bekommst.

O.k., muss ich nachsehen ob es drinnen steht. Nur, frag mal deine Versicherung was anerkannt wird. Denke du weist es nicht mal was die verlangt, sonst würdest hier nicht so schreiben. Ruf mal bei deiner Yachtpool an. Der sagt dir dann was verlangt wird. Deshalb schreib ich das ja, weil mich Dr. Schöchl von der Yachtpool aufgeklärt was von denen verlangt wird. Glaubst du es immer noch nicht und die Versicherung zahlt nicht, dann kannst du ja - obwohl der Hafenkapitiän deine Papiere ins Permit eingetragen hat - den Hafenkapitän verklagen ....
3) Gültigkeit von HR-Patenten: Auch dein HR-Patent gilt nicht in Italien, also fährst auch du dort "illegal", somit lügst du dich ja auch selber an......Hab ich so nie behauptet dass es in Italien für einen Österreicher gültig ist. Es geht mir hier nur um HR. Was allerdings stimmt dass ich anfangs bei meinen Italienfahrten in Venedig der Meinung war dass das österr, Binnenpatent dort gütig ist und dort genügt. Welch ein Glück dass nichts passiert ist...

Somit sind deine Aussagen eh nur polemisch, sind also nur negative Stichelein, wie halt so oft nichts konstruktives.Wenn du meinst, ist ja eh dein Geld im Falle eines Schadens das du oder ander Österreicher im F'all des Falles verlieren. Warum meinst denn dass kein einziger Vercharterer in HR unseren Schein ablehnt und du dort kein Boot bekommst????????? Dreimal darfst raten.... .

Wie gesagt, bei all diesen Grauzonen wäre eben ein österreichischer FB1 die einfachste und auch richtige Lösung.[B]Da gebe ich dir Recht! Nur bis es soweit ist dass hier in Österreich einer angeboten wird, würde ich wieder das HR Patent machen um nicht illegal und unversichert dort unten unterwegs zu sein[/B]
Man kann nur hoffen, dass die Verbände hier im Sinne der Bootfahrer agieren.
Im Hinblick auf den Beitritt von HR zur EU kann genau dieses Patent in Zukunft die Lösung so mancher Probleme sein (zB bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung)
Auch für Segler könnte dies irgendwann mal von Bedeutung sein, wer weiß, was alles kommt, immerhin haben die Kroaten ja auch für Dingis das Permit eingeführt. Somit ist trotzdem der ÖSV gefordert, diesen FB1 für Motorboote zu unterstützen.

Zum Thema FB2:
Mit meinem Boot (4,3 m) darf ich in die für den FB2 vorgesehenen und über den FB1 reichenden Gebiete gar nicht fahren! (schon mal wer daran gedacht ?) Somit ergibt sich (derzeit!) kein Bedarf für diesen FB2.

LG Mathias
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Geändert von Rotti (23.12.2007 um 16:50 Uhr)
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  #45  
Alt 23.12.2007, 17:33
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Schein

Mein Beitrag sollte NUR auf das YR Forum verweisen um die Diskussion rein von der Ösiseite mitzuverfolgen.
Die ganzen Beiträge durchzulesen ist sicher mühselig aber für viele Interessant.
Es gab natürlich auch wegen dem FB1 pro und kontra obwohl nur angedacht.

Ich wollte nicht eine alte Schein Diskussion anregen vor allem nicht Binnen geht in Kroatien auch ist auch wurscht den das Eingangs-Thema war ja FB1

Ob einer den gut findet oder nicht ist auch egal er braucht ja keinen machen, wenn er überhaupt kommt.

Ich wünsche allen einige ruhige Tage einen guten Rutsch und für die Tierhalter gute Nerven für Silverster.
Unsere beiden Katzen sehen sich wie 2006 das Feuerwerk an die sind Schußfest
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Gruß
Herbert
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