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  #1  
Alt 23.02.2011, 10:40
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Konformitätserklärung Lodestar NSA 290 ?

Hallo,

ich habe für mein gebraucht gekauftes Schlauchboot, Lodestar NSA 290 Baujahr 1998, keine CE Nummer bzw. Konformitätserklärung. Nun brauche ich diese aber zum Anmelden beim WSA. Der, von dem ich es gekauft habe, hat leider keine Unterlagen mehr :-(

Ich wollte mal fragen ob jemand sowas hat und mir per Mail zuschicken könnte ?

Jens3000@gmx.de

Es reicht wohl diese allgemein gehaltene Konformitätserklärung zB. als PDF oder als Kopie.

Schönen Dank schon mal, Gruß Jens
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  #2  
Alt 23.02.2011, 12:38
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Es gibt eigentlich keine allgemeingehaltene Konformitätserklärung. Jede "Konfi" ist nach der Sportbootrichtlinie produktbezogen.
Nach der selben Sportrichtlinie ist der Hersteller zehn Jahre lang nach Herstellung des letzten Produkts verpflichtet eine Kopie der "Konfi" aufzubewahren. Kommt aber auch drauf an, nach welchem Modul damals CE und Konfi erstellt wurden. Auch hier gibt es Unterschiede. Wenn der Sachbearbeiter auf dem WSA die Richtlinie beherrscht, müßte ihm eine performa Konfi von Loedstar auffallen.
Versuchen kann man es ja trotzdem mal.

Gruß Hans
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  #3  
Alt 23.02.2011, 13:06
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Hallo, ja ich meine ja auch so eine Konformitätserkärung für das Boot, welches ich habe, also den Typ (NSA 290), oder gibt es zu jeden Boot einen eigenen Zettel, so wie beim Auto ? Ich denke nicht ?

Du meinst also das geht nicht mit der Kofi Erklärung vom Hersteller oder von jemand, der das gleiche Boot hat ?

Gruß Jens


Zitat:
Zitat von daniels Beitrag anzeigen
Es gibt eigentlich keine allgemeingehaltene Konformitätserklärung. Jede "Konfi" ist nach der Sportbootrichtlinie produktbezogen.
Nach der selben Sportrichtlinie ist der Hersteller zehn Jahre lang nach Herstellung des letzten Produkts verpflichtet eine Kopie der "Konfi" aufzubewahren. Kommt aber auch drauf an, nach welchem Modul damals CE und Konfi erstellt wurden. Auch hier gibt es Unterschiede. Wenn der Sachbearbeiter auf dem WSA die Richtlinie beherrscht, müßte ihm eine performa Konfi von Loedstar auffallen.
Versuchen kann man es ja trotzdem mal.

Gruß Hans
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  #4  
Alt 23.02.2011, 13:15
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Zitat:
Zitat von Jip Beitrag anzeigen
Hallo, ja ich meine ja auch so eine Konformitätserkärung für das Boot, welches ich habe, also den Typ (NSA 290), oder gibt es zu jeden Boot einen eigenen Zettel, so wie beim Auto ? Ich denke nicht ?
Doch, bei Zodaic Booten ist das zumindest so!
Wie es bei anderen Marken aussieht, kann dir ev Frank der Holländer (gelber Banner oben) sagen
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  #5  
Alt 23.02.2011, 13:30
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D.h. wenn es so wäre, dann müsste ich eine beim Hersteller anfordern, passend zu meiner Seriennummer ?

Das macht die Sache schwierig,.

Gruß Jens

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Doch, bei Zodaic Booten ist das zumindest so!
Wie es bei anderen Marken aussieht, kann dir ev Frank der Holländer (gelber Banner oben) sagen
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  #6  
Alt 23.02.2011, 17:38
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Zitat:
Zitat von Jip Beitrag anzeigen
Hallo, ja ich meine ja auch so eine Konformitätserkärung für das Boot, welches ich habe, also den Typ (NSA 290), oder gibt es zu jeden Boot einen eigenen Zettel, so wie beim Auto ? Ich denke nicht ?

Du meinst also das geht nicht mit der Kofi Erklärung vom Hersteller oder von jemand, der das gleiche Boot hat ?

Gruß Jens
Hallo,

vielen Hersteller haben eine "Konfi" zu jedem Boot. Diese Konfi ist dann auch Bestandteil des Eignerhandbuches oder Eignerbuches. Dann steht auf Deiner Konfi die Boots.- bzw. Rumpfnummer. So wäre es auch sinnvoll für den Bootshersteller, denn er klärt ja schließlich damit die Übereinstimmung mit diversen Vorschriften und wie er zu dem Prüfergebnis sprich Kategorie gekommen ist.

Wenns bei Booten diversen Hersteller anders ist, dann mag es sein, aber wäre nicht im Sinne von EU und Konfirmitätserklärungen.

Wie schon geschrieben. Von der letzten Bootsherstellung muß der Hersteller nach meinem Wissenstand 10 Jahre eine Kopie bereithalten und vielleicht lässt er dir ja eine Kopie zukommen.

Bei meinem Boot steht sogar ausdrücklich auf der Konformitätserklärung, dass pro Bootsleben nur eine einzige Ausgabe für das Boot erstellt wird. Ist sie weg, beginnt das Problem. Wäre auch sinnig. Denn der Hersteller oder Inverkehrbringer bestätigt mit dieser, die Bauart, den Zustand, das Prüfverfahren und die Regelwerke zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens.

Ist Dein Boot jedoch nachweisbar vor Juni 1998 in Verkehr gebracht worden, dann berufe dich auf den entsprechenden Abschnitt in der Sportbootrichtlinie.

Beim Kauf oder Überlassung von Gebrauchtbooten sollte man dringends auf ein Eignerhandbuch, die Konformitätserklärung, sowie auf einen Kaufbeleg mit Auflistung der Boots- oder Rumpfnummer achten.
Dies wird sicherlich in den nächsten Jahren noch schwieriger bei der Anmeldung innerhalb der EU.

Hans
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  #7  
Alt 23.02.2011, 18:05
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hallo jens

alle boote ab 98 brauchen eine konf.
stichtag ist der 16.6.1998
leider wissen das nicht alle stellen so genau.
schreib auf den antrag einfach z.b. bj. 3/98
und den hinweis stichtag für konf. =16.06.1998
dann sollte es keine problemme geben.
__________________
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  #8  
Alt 23.02.2011, 18:27
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.
... stimmt leider nicht ganz : ab 1996 ?
Ich dachte auch immer ab 1998 - das WSA Hann . Münden möchte ab 1996 eine CE - steht auch auf deren Homepage Um Links zu sehen, bitte registrieren Zeile 21 . Einige WSA - Ämter verlangen ab `96 , andere wiederum ab ´98 eine CE .
.
__________________
Danke !
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  #9  
Alt 23.02.2011, 18:36
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hallo daniel, stimmt schon, steht ja genau so auf deinem formular.
übergangsfrist bis 16.6.1998
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  #10  
Alt 23.02.2011, 19:06
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Hallo,

ja einen Kaufvertrag habe ich gemacht, Bootsnummer steht drin, hatte gehofft, daß es ausreichen würde. Mein Vorbesitzer hatte das Boot nicht angemeldet, weil er damit in der Kieler Vörde usw. gefahren ist.

Ich habe Kontakt mit dem Importeur und der versucht beim Hersteller eine "Konfi" zu bekommen.

Dann hoffe ich mal,..

Gruß Jens


Zitat:
Zitat von daniels Beitrag anzeigen
Hallo,

vielen Hersteller haben eine "Konfi" zu jedem Boot. Diese Konfi ist dann auch Bestandteil des Eignerhandbuches oder Eignerbuches. Dann steht auf Deiner Konfi die Boots.- bzw. Rumpfnummer. So wäre es auch sinnvoll für den Bootshersteller, denn er klärt ja schließlich damit die Übereinstimmung mit diversen Vorschriften und wie er zu dem Prüfergebnis sprich Kategorie gekommen ist.

Wenns bei Booten diversen Hersteller anders ist, dann mag es sein, aber wäre nicht im Sinne von EU und Konfirmitätserklärungen.

Wie schon geschrieben. Von der letzten Bootsherstellung muß der Hersteller nach meinem Wissenstand 10 Jahre eine Kopie bereithalten und vielleicht lässt er dir ja eine Kopie zukommen.

Bei meinem Boot steht sogar ausdrücklich auf der Konformitätserklärung, dass pro Bootsleben nur eine einzige Ausgabe für das Boot erstellt wird. Ist sie weg, beginnt das Problem. Wäre auch sinnig. Denn der Hersteller oder Inverkehrbringer bestätigt mit dieser, die Bauart, den Zustand, das Prüfverfahren und die Regelwerke zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens.

Ist Dein Boot jedoch nachweisbar vor Juni 1998 in Verkehr gebracht worden, dann berufe dich auf den entsprechenden Abschnitt in der Sportbootrichtlinie.

Beim Kauf oder Überlassung von Gebrauchtbooten sollte man dringends auf ein Eignerhandbuch, die Konformitätserklärung, sowie auf einen Kaufbeleg mit Auflistung der Boots- oder Rumpfnummer achten.
Dies wird sicherlich in den nächsten Jahren noch schwieriger bei der Anmeldung innerhalb der EU.

Hans
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  #11  
Alt 23.02.2011, 19:09
Coolpix Coolpix ist offline
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Zitat:
Zitat von thomson Beitrag anzeigen
hallo daniel, stimmt schon, steht ja genau so auf deinem formular.
übergangsfrist bis 16.6.1998


... das habe ich dem guten Mann auch berichtet ; der lässt sich darauf jedoch nicht ein .
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Danke !
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  #12  
Alt 23.02.2011, 19:10
Benutzerbild von Jip
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Hallo Thomas,

meine Stelle weiß das leider genau: ab Juli 98 sei die "Konfi" nötig..
Nur weiß ich leider nicht genau ob mein Boot vor oder nach Juli 98 gebaut wurde...

Evt. würde ich gar keine CE Nummer benötigen.

Gruß Jens

Zitat:
Zitat von thomson Beitrag anzeigen
hallo jens

alle boote ab 98 brauchen eine konf.
stichtag ist der 16.6.1998
leider wissen das nicht alle stellen so genau.
schreib auf den antrag einfach z.b. bj. 3/98
und den hinweis stichtag für konf. =16.06.1998
dann sollte es keine problemme geben.
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  #13  
Alt 23.02.2011, 19:14
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Hallo,

ja bei mir wird ab 07/1998 verlangt, warum einige an 96 haben wollen verstehe ich nicht, sollte doch einheitlich sein.

Gruß Jens

Zitat:
Zitat von Coolpix Beitrag anzeigen
.
... stimmt leider nicht ganz : ab 1996 ?
Ich dachte auch immer ab 1998 - das WSA Hann . Münden möchte ab 1996 eine CE - steht auch auf deren Homepage Um Links zu sehen, bitte registrieren Zeile 21 . Einige WSA - Ämter verlangen ab `96 , andere wiederum ab ´98 eine CE .
.
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  #14  
Alt 23.02.2011, 19:16
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Aha, danke. Der 16.06.1998 war also allerletzer Termin.

Dann hätte mein Boot besser 1 Jahr älter sein sollen :)

Gruß Jens

Zitat:
Zitat von thomson Beitrag anzeigen
hallo daniel, stimmt schon, steht ja genau so auf deinem formular.
übergangsfrist bis 16.6.1998
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  #15  
Alt 23.02.2011, 20:19
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Zitat:
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Hallo,

ja bei mir wird ab 07/1998 verlangt, warum einige an 96 haben wollen verstehe ich nicht, sollte doch einheitlich sein.

Gruß Jens

... das liegt dann wohl im Ermessen des Sachbearbeiter´s - der eine ist etwas tolleranter und drückt mal ein Auge zu , der andere liebt die § , ....... .
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Danke !
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