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  #1  
Alt 14.02.2010, 11:47
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Steuerfrage, Ausfuhr von einem gebrauchten Trailer in die Schweiz

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Da unser Ohlmeier Trailer für das Stingher einen halben Meter länger sein könnte
laufen momentan die Überlegungen den Trailer zu verkaufen.

Momentan habe ich einen Interessenten aus der Schweiz.

Jetzt taucht die Frage auf was nötig ist um den Trailer in die Schweiz einzuführen
und ob die Möglichkeit besteht die hier in Deutschland beim Kauf bezahlte Mehrwertsteuer
zurück zu bekommen.

Hat jemand eine Ahnung inwieweit diese Möglichkeit besteht ?????
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Grüße Denny und Hartmut
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  #2  
Alt 14.02.2010, 12:21
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Hallo Hartmut,

bezweifel, das das hier jemand weiß.

Bezahlte MWST als Privatmann ist bezahlte MWST und aus meiner Sicht und nicht zurückholbar. Bei geschäftlich zugelassenem gebr. Trailer könnte das anders sein, da solltest Du Deinen Steuerberater fragen.

Was die Einführung aus D in die Schweiz betrifft hängt vom Alter ab und auch von den bilateralen Wirtschaftsverträgen zw. CH und D. Das sollte aber keine Probleme mit sich bringen und dürfte beim schweizer Zoll nachgefragt werden können.

Für die Zulassung in CH muß der Trailer sicherlich technisch nachgerüstet werden um die schweizer Homologationsvorschriften zu erfüllen. Hier fragst Du am besten bei Ohlmeier nach, die müssen es wissen. Aber wenn Dein Trailer EU-mässig ausgerüstet ist (leider nicht alle Hersteller in D machen das), dann sollte es hier keine Probleme geben.

Frage: hast Du Dir schon mal überlegt den Trailer für Dein neues Boot beim Hersteller Ohlmeier umrüsten zu lassen wenn er zu kurz ist? Bei guten Trailern ist das kein Problem und sollte möglich sein!
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  #3  
Alt 14.02.2010, 12:33
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@ Dieter

Leider ist eine Verlängerung des Trailers nicht möglich. Den Kontakt zu Ohlmeier
hatte ich schon diesbezüglich.

Da der Trailer ja erst ein Jahr alt ist sollte eine Umrüstung für die Schweiz eigentlich
nicht nötig sein.

Der Interessent hofft das er die deutsche Mwst. in der Schweiz erstattet bekommt
und dann dort den Trailer mit 7 % Steuern entsprechend verzollen kann.
__________________
Grüße Denny und Hartmut
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  #4  
Alt 14.02.2010, 12:52
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Also wie ich Dir gerade versprochen hatte, habe ich gerade mit einem Freund der Grenzgänger in die Schweiz ist , gesprochen.

erst mal zum Einlesen Um Links zu sehen, bitte registrieren


Lt. seiner Aussage sollte es so funktionieren.

Wenn Du in die Schweiz als Privatmann verkaufst, kriegst Du die Steuer eh nicht raus, wenn Du nicht vorsteuerberechtigt. d.h. Du verkaufst ganz normal Deinen Trailer.Mit der original Rechnung vom Ohlmayer

Wenn der Schweizer den Trailer einführt, kann er die Differenz von Deutschland 19 % zu der Schweizer 7,6 % MwSt geltend machen, und bekommt die vom Schweizer Zoll zurück.Scheint jedoch mit vielen Papieren verbunden zu sein.

Sollte jedoch nicht Dein Problem sein, da Du ja davon nicht profitierst.
Könnte jedoch sein, das Du für den Schweizer vom dt. Hauptzollamt eine Bestätigung der abgeführten MwSt bringen mußt.Aber wie geschrieben,frag nochmal den OsKj**Oliver.Die Vorgehensweise scheint üblich .

Gruss Ralf
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LG Ralf

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  #5  
Alt 14.02.2010, 13:04
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Zitat:
Zitat von tirador1267 Beitrag anzeigen
@ Dieter

...

Da der Trailer ja erst ein Jahr alt ist sollte eine Umrüstung für die Schweiz eigentlich
nicht nötig sein.

Der Interessent hofft das er die deutsche Mwst. in der Schweiz erstattet bekommt
und dann dort den Trailer mit 7 % Steuern entsprechend verzollen kann.
Das hängt nicht vomAlter ab, sondern davon wie Ohlmeier den Trailer ausgerüstet hat. Ist dieser gemäß den EU-Vorschriften ausgerüstet, dann dürfte es kaum Probleme geben. Aber die Schweizer haben besonders strenge Auflagen was die Bremsen betrifft = schweizer Bremse ist bei allen Herstellern von Fahrzeugen ein Begriff (wegen der Berge!).

Das man deutsche MWST im Ausland vergütet bekommen kann bei gebrauchten Sachen, habe ich noch nie gehört. Da darf sich Dein Interessent keine Hoffnungen machen. Bei neuen Sachen wird ohne deutsche MWST geliefert und fakturiert, und dort mit der niedrigen schweizer MWST einverzollt, das auch nur wenn keine weiteren Einfuhrsteuer bezahlt werden müssen. Auf deutscher Seite ist dann eine Ausfuhrbescheinigung erforderlich. Das ist was ganz anderes als Dein Privatverkauf.

Viel Glück bei der Transaktion.

Geändert von DieterM (14.02.2010 um 13:09 Uhr)
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  #6  
Alt 14.02.2010, 14:50
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von keinem Zoll der Welt bekommt man UST besser gesagt Vorsteuer retour.

Es wird so sein:

Ausfuhr EU:
Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist ist die EU Vorsteuer verloren! Bei einem gewerblichen Verkäufer bekommt der Schweizer die Vorsteuer vom Verkäufer retour, wenn er die Ausfuhr belegt.

Einfuhr CH:
Muss die Mehrwertsteur von 7,6% bezahlen + ev. Zoll. Bei EU Erzeugnissen (Auto, Anhänger ...) fällt kein Zoll, bei Bier sieht es anders aus!!!
Beim Zoll bekommt er dann die Verzollungsunterlagen die er für die Anmeldung bzw. Vorführung bei der Motorfahrzeugkontrolle benötigt.

Bezüglich der Einfuhr, würde ich mit einer Spedition am Zollamt kurzschließen, die müssen auch einen Haufen Zollpapiere mit Zollnummern etc. ausfüllen - Termin vorher ausmachen.
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Viele Grüße aus dem 4Ländereck (Deutschland/Österreich/Schweiz/Liechtenstein)

Jochen

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  #7  
Alt 14.02.2010, 15:20
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Also da mich dies auch brennend interessiert, habe ich mich ein wenig eingelesen.Muß da meinen Vorschreibern recht geben.Was ich jetzt so rausfiltere aus den Info´s wäre Folgendes.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

- es wird bei Einfuhr grundsätzlich 2,4 / oder 7,6 % MwSt erhoben + Zollgebühr

- es bezieht sich grundsätzlich auf den Wert der Ware ( Rechnung oder geschätzt vom Zoll)

- wenn die Rechnung in D ohne MwSt ausgewiesen wird ( Vorsteuerabzugsberechtigt) muß dies fürs dt. Finanzamt durch eine Ausfuhrbestätigung belegt werden

- wenn von privat gekauft gilt die Höhe des Kaufvertrags( oder geschätzt vom schweizer Zoll) + 7,6 % + Einfuhrzoll.

Fazit IMHO : Dem Schweizer kannst Du nur entgegenkommen , indem die Höhe des Kaufvertrages am unteren Limit angesetzt wird, wobei die Zöllner vom Marktpreis her nachschätzen können.

Sollte ich falsch liegen, belehrt mich eines Besseren,ist momentan mein Wissenstand.
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LG Ralf

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